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Ehe vs. eingetragene Lebenspartnerschaft: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die eingetragene Lebenspartnerschaft war von ihrer Einführung im Jahr 2001 bis hin zum Übergang zur Ehe für alle im Jahr 2017 eine Alternative zur Ehe im bürgerlich-rechtlichen Sinne, insbesondere für gleichgeschlechtliche Paare. Während die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft viele Gemeinsamkeiten aufweisen, gibt es auch Unterschiede. Wie diese genau aussehen, erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Rechtliche Grundlagen und Anerkennung
  3. Gemeinsame Lebensführung und Verantwortlichkeiten
  4. Auflösung der Partnerschaft
  5. Professionelle Beratung beim Fachanwalt für Familienrecht
Unterschiede: Ehe vs. Lebenspartnerschaft
Viktar Vysotski – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft ähneln sich sehr. 
  • Bis zur Ehe für alle war die Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich. 
  • Unterschiede bestehen vor allem im Adoptions- und Abstammungsrecht.

Rechtliche Grundlagen und Anerkennung

Die Ehe findet ihre rechtlichen Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Vorschriften zur Ehe und Ehewirkung, während die eingetragene Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) normiert ist. Dabei war es von Anfang an das Ziel, die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft möglichst gleich zu gestalten. Aus diesem Grund ist das LPartG an die Vorschriften zur Ehe aus dem BGB angelehnt. Infolge der Einführung der Ehe für alle steht diese nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren zur Verfügung. 

Trotz allen Gemeinsamkeiten zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft bestehen dennoch Unterschiede. Während die Ehe im Eheregister eingetragen wird, wird die Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen. Ebenso wie Ehegatten Eheverträge schließen können, steht Lebenspartnern die Möglichkeit, einen Lebenspartnerschaftsvertrag zu schließen, zur Verfügung. Zudem wird die Ehe geschieden, während die Lebenspartnerschaft aufgehoben wird. 

Darüber hinaus liegen die Unterschiede vor allem: 

  • im Adoptionsrecht sowie
  • im Abstammungsrecht. 

Eingetragene Lebenspartner haben nicht die Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Dies ist nach wie vor nur Ehegatten vorbehalten. Im Rahmen des Abstammungsrechts gilt außerdem der Ehemann der Mutter eines Kindes automatisch als dessen Vater. Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist das nicht der Fall. 

Gemeinsame Lebensführung und Verantwortlichkeiten

In der eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten dieselben Grundsätze wie in der Ehe. Ebenso wie Ehegatten sind auch Lebenspartner und -partnerinnen zur gemeinsamen Lebensführung und zum gegenseitigen Beistand verpflichtet, sodass die Grundsätze zum Eherecht auch in der Lebenspartnerschaft gelten. So gelten sie als Familienangehörige im rechtlichen Sinne und haben ebenso ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht im Rahmen eines Strafverfahrens. 

Auflösung der Partnerschaft

Die Lebenspartnerschaft wird nicht geschieden, sondern aufgehoben. Dies geschieht durch einen Antrag beim Familiengericht. Der Richter oder die Richterin beendet die eingetragene Lebenspartnerschaft dann durch einen Beschluss. In diesem Verfahren herrscht Anwaltszwang, sodass Sie sich durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lassen müssen. Auch im Rahmen der Lebenspartnerschaft besteht ein Trennungsjahr, das zunächst verstreichen muss, bis die Lebenspartnerschaft aufgehoben werden kann. Ausnahmen dazu bestehen in Härtefällen, wie z. B. bei häuslicher Gewalt. 

Professionelle Beratung beim Fachanwalt oder der Fachanwältin für Familienrecht

Ihre Fachanwälte und -anwältinnen für Familienrecht in Düsseldorf beraten und unterstützen Sie in allen Themen rund um die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft. Insbesondere im Familienrecht ist eine anwaltliche Rechtsberatung zu empfehlen – um den für Sie emotionalen und wichtigen Bestandteil Ihres Lebens besonders abzusichern. Wir vertreten Ihre Interessen gerne sowohl im außergerichtlichen Verfahren, als auch bei der Rechtsberatung zu Vertragsgestaltungen oder einem gerichtlichen Prozess. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei gerne für weitere Informationen.

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