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  • Porträt der Rechtsanwälte Oelbermann, Schnorrenberg, Chrometzka und Sprengel
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Anwalt bei Kündigung in Düsseldorf

Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, was Sie tun können? Verstößt Ihre Entlassung gegen bestimmte gesetzliche Anforderungen, müssen Sie sie nicht akzeptieren. Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann aus Düsseldorf unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Angehörige des Betriebsrates, die sich gegen die Suspendierung wehren wollen.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Wurden Sie gekündigt, ist zunächst zu prüfen, ob dies gerechtfertigt ist. Besteht das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten und arbeiten Sie nicht in einem Kleinbetrieb, stehen Sie im Arbeitsrecht unter Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber einen gesetzlich festgelegten Grund braucht, um Sie zu entlassen. Infrage kommen verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe. Diese sind mit verschiedenen Anforderungen verbunden, die der Gesetzgeber festgelegt hat. Gleiches gilt für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung. Fehlen die gesetzlichen Anforderungen, ist sie unzulässig.

Daneben muss das Schreiben bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Gemäß § 623 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bedarf eine Suspendierung im Arbeitsrecht der Schriftform. Mündlich kann Sie Ihr Vorgesetzter nicht wirksam kündigen. Stellen Sie bereits fest, dass das Schreiben aus formalen Gründen unzulässig ist, kommt es auf den Inhalt nicht mehr an.

Jeder Suspendierung muss zudem in der Regel eine Abmahnung vorausgegangen sein, die das vermeintliche Fehlverhalten (z. B. Betrug der Arbeitszeit) zunächst abmahnt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, können Sie gegen die Entlassung juristisch vorgehen. Prüfen Sie zunächst die Anforderungen. Sind Sie sich unsicher, können Sie das Schreiben von unseren Düsseldorfer Anwälten für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Eine ungerechtfertigte Entlassung müssen Sie nicht akzeptieren. Sie können sich mit einer Kündigungsschutzklage dagegen wehren. Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann aus Düsseldorf unterstützt Sie dabei und übernimmt die Prüfung Ihres Arbeitsvertrags und Ihrer Entlassung gerne für Sie.

Kündigung und Laptop

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage soll Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit geben, eine Entlassung juristisch anzufechten. Voraussetzung ist ein vorhandener Kündigungsschutz und eine fristgerechte Einreichung der Klageschrift.

Diese Fristen müssen eingehalten werden:

  • Für die Klageeinreichung haben Sie ab Erhalt der Entlassung 3 Wochen Zeit.
  • Innerhalb dieser Zeit muss die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen.
  • Welches Arbeitsgericht zuständig ist, hängt von der Rechtsform und dem Sitz des Arbeitgebers ab.

Sie können die Klage grundsätzlich ohne Rechtsbeistand einreichen. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Ansprüche vor Gericht erfolgreich durchsetzen, ist anwaltliche Unterstützung jedoch in vielen Fällen unabdingbar.

So können Ihnen die Anwälte aus Düsseldorf bei einer Kündigung helfen

Sie wurden entlassen? Scheuen Sie sich nicht, juristischen Beistand hinzuziehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann kann auf langjährige Erfahrungen mit Kündigungsschutzprozessen zurückblicken. Wir holen für Sie das Bestmögliche aus der belastenden Situation heraus: Auf Ihren Wunsch klagen wir auf Wiedereinstellung oder setzen Ihren Anspruch auf eine angemessene Abfindung durch. Auch können wir gern ein Arbeitszeugnis einfordern.

Diese Leistungen bieten wir im Arbeitsrecht für unsere Mandanten und Mandantinnen an:

  • Wir prüfen Ihre Entlassung und den zugrunde liegenden Arbeitsvertrag und schätzen deren Rechtmäßigkeit ein.
  • Wir beurteilen anhand Ihres Falles die Erfolgsaussichten einer Klage.
  • Stehen diese gut, reichen wir fristgerecht Klage ein.
  • Wir entwickeln eine auf Ihre Ansprüche angepasste Strategie, um entweder eine Wiedereinstellung oder die Zahlung einer Abfindung zu erreichen.
  • Wir vertreten Ihre Interessen während des gesamten Prozesses.

Sie benötigen einen erfahrenen Rechtsbeistand im Arbeitsrecht? Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen Mandanten und Mandantinnen bei Anliegen im Arbeitsrecht gern weiter. Ob es um Abmahnungen, Kündigungen, Ihren Arbeits- oder einen Aufhebungsvertrag geht – wir setzen Ihren Anspruch durch.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten und kontaktieren Sie Schnorrenberg • Oelbermann in Düsseldorf noch heute und vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Lassen Sie sich jetzt von einem Anwalt beraten!

Tel.: 0211 – 971 35 71

Unser Service für Sie
Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann – die Rechtsanwälte in Düsseldorf und Bergisch Gladbach – bietet dank rechtsübergreifender Tätigkeitsgebiete individuelle Lösungen zu rechtlichen, steuerlichen sowie finanziellen Fragestellungen. Mandanten können dabei aus einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten, wie z.B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht, wählen und somit von einer umfassenden Beratung profitieren. Die Kanzlei besteht seit 1977 und findet mit einem Team aus vier Anwälten praktikable Lösungsstrategien für Ihre Rechtsanliegen. In und um Düsseldorf, d.h. von Bilk, Eller, Benrath, Holthausen, Pempelfort über Gerresheim, Wersten, Düsseltal bis hin zu Unterrath, Derendorf, Rath sowie in den Nachbarstädten Hilden, Neuss, Kaarst und Ratingen sind Betroffene, die kompetenten anwaltlichen Rat suchen, bei der Kanzlei Schnorrenberg • Oelbermann bestens aufgehoben.