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Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf

Die Zeitschrift Capital und das Marktforschungsinstitut Statista, eines der weltweit führenden Statistikportale, hat uns wiederholt nach Umfragebeteiligung von 3791 Anwälten nun im fünften Jahr in Folge zur Auszeichnung „Eine der besten Kanzleien für Privatmandanten 2024“ für das Fachgebiet Erbrecht in der Ausgabe 06/2024 in der Zeitschrift Capital gratuliert.

Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei – Ihre Ansprechpartner für Erbrecht in Düsseldorf

Als Kanzlei in Düsseldorf begleiten wir Sie bei erbrechtlichen Fragen von der Gestaltung bis zur Durchsetzung, mit klarer Kommunikation, realistischen Einschätzungen und einem strukturierten Mandatsablauf.

Die Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei betreut Mandantinnen und Mandanten aus Düsseldorf und Umgebung sowohl vor Ort als auch digital. Persönliche Gespräche sind ebenso möglich wie strukturierte Videotermine.

Erbrecht – 695px Variante
Beratungsleistungen

Welche erbrechtlichen Leistungen bieten wir vor und nach dem Erbfall?

Erbrechtliche Beratung beginnt nicht erst im Erbfall. Wir begleiten Sie sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge als auch nach dem Eintritt des Erbfalls – mit klarem Fokus auf eine rechtssichere und streitvermeidende Lösung.

Vor dem Erbfall

Gestaltung & Vorsorge

Strukturieren Sie Ihre Nachfolge zu Lebzeiten – rechtssicher, steueroptimiert und auf Ihre Familie zugeschnitten.

  1. Testamentsgestaltung

    Entwurf und Überprüfung eigenhändiger und notarieller Testamente, einschließlich Berliner Testament für Eheleute.

  2. Erbverträge

    Vertragliche Bindung der Verfügung – auch zwischen unverheirateten Partnern oder zur Unternehmensnachfolge.

  3. Vorweggenommene Erbfolge

    Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten unter Nießbrauchs-, Wohn- oder Rückforderungsvorbehalt.

  4. Pflichtteilsgestaltung

    Pflichtteilsverzicht und -reduktion durch lebzeitige Zuwendungen, Strategien zur Pflichtteilsvermeidung.

  5. Unternehmensnachfolge

    Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Testament und Steuerplanung zur dauerhaften Sicherung des Unternehmens.

  6. Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

    Selbstbestimmte Regelung von Vermögen und medizinischen Entscheidungen – vermeidet die gerichtliche Betreuung.

  7. Erbschaftsteuerliche Beratung

    Optimale Nutzung von Freibeträgen, gestaltende Steuerplanung und Abstimmung mit Steuerberatern und Notaren.

Nach dem Erbfall

Abwicklung & Durchsetzung

Wenn der Erbfall eingetreten ist, vertreten wir Ihre Interessen – konsequent, lösungsorientiert und mit dem Blick fürs Wesentliche.

  1. Erbenermittlung & Erbschein

    Klärung der Erbenstellung, Beantragung des Erbscheins und Vertretung im Nachlassverfahren beim Amtsgericht.

  2. Annahme oder Ausschlagung

    Prüfung der Nachlassverbindlichkeiten und fristgerechte Beratung zu Annahme, Ausschlagung oder Nachlassinsolvenz.

  3. Pflichtteilsansprüche

    Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, einschließlich Auskunft und Wertermittlung.

  4. Erbauseinandersetzung

    Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, einschließlich Teilungsversteigerung.

  5. Testamentsvollstreckung

    Übernahme von Testamentsvollstreckungen sowie Beratung und Kontrolle bei bestehender Testamentsvollstreckung.

  6. Anfechtung & Streit­schlichtung

    Anfechtung unwirksamer letztwilliger Verfügungen und Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten – auch mediativ.

  7. Erbschaftsteuer­erklärung

    Begleitung gegenüber dem Finanzamt, Optimierung der Steuerlast und Vertretung im Einspruchs- und Klageverfahren.

Letztwillige Verfügungen

Welche Arten von Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgeplanung gibt es?

Vom eigenhändigen Testament bis zum notariellen Erbvertrag – jede Form hat ihre eigenen Voraussetzungen, Wirkungen und Grenzen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Gestaltungsinstrumente der Vermögensnachfolge.

I.

Eigenhändiges Testament

§ 2247 BGB

Vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben. Jederzeit frei widerruflich, ohne Notarkosten. Formfehler führen jedoch häufig zur Unwirksamkeit.

Privatschriftlich Einseitig Frei widerruflich
II.

Notarielles Testament

§ 2232 BGB

Vor dem Notar erklärt und beurkundet. Höhere Rechtssicherheit, ersetzt regelmäßig den Erbschein und ist für komplexe Vermögens- oder Familiensituationen empfehlenswert.

Öffentlich Beweissicher Erbschein-ersetzend
III.

Berliner Testament

§§ 2265 ff. BGB

Gemeinschaftliches Ehegattentestament: Eheleute setzen sich gegenseitig zu Alleinerben und gemeinsame Kinder zu Schlusserben ein. Wechselbezügliche Verfügungen entfalten Bindungswirkung.

Nur Ehegatten Bindungswirkung Pflichtteils­klausel
IV.

Erbvertrag

§§ 1941, 2274 ff. BGB

Vertraglich bindende Verfügung, notariell beurkundet. Auch zwischen unverheirateten Partnern oder zur Unternehmensnachfolge geeignet – häufig kombiniert mit Gegenleistungen wie Pflegeverpflichtung.

Notariell Vertraglich bindend Auch unverheiratet
V.

Vorweggenommene Erbfolge

Schenkung & Übergabevertrag

Vermögen wird bereits zu Lebzeiten übertragen – häufig unter Nießbrauchs-, Wohnrechts- oder Rückforderungsvorbehalt. Nutzbar für Freibeträge alle zehn Jahre.

Zu Lebzeiten Steuerlich optimierbar Vorbehalte möglich
VI.

Teilungsanordnung

§ 2048 BGB

Regelung der Aufteilung innerhalb der Erbengemeinschaft. Der Erblasser bestimmt, welcher Erbe welchen Nachlassgegenstand erhält – ohne die Erbquoten zu verändern.

Erbengemeinschaft Quoten unverändert Streitvermeidung

Dirk Oelbermann, Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf

Dirk Oelbermann

Ihr Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Fachanwalt Dirk Oelbermann, zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)

Themengebiet:
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für IT-Recht, Testamentsvollstreckung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsrecht, letztwillige Verfügungen (insbesondere Testamente), Gestaltung der Vermögensnachfolge, Teilungsversteigerung

0211 – 971 35 71
kanzlei@dr-schnorrenberg.de

Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg, Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf

Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg

Ihr Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Fachanwalt Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg

Themengebiet:
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

0211 – 971 35 71
kanzlei@dr-schnorrenberg.de