Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Die Zeitschrift Capital und das Marktforschungsinstitut Statista, eines der weltweit führenden Statistikportale, hat uns wiederholt nach Umfragebeteiligung von 3791 Anwälten nun im fünften Jahr in Folge zur Auszeichnung „Eine der besten Kanzleien für Privatmandanten 2024“ für das Fachgebiet Erbrecht in der Ausgabe 06/2024 in der Zeitschrift Capital gratuliert.
Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei – Ihre Ansprechpartner für Erbrecht in Düsseldorf
Als Kanzlei in Düsseldorf begleiten wir Sie bei erbrechtlichen Fragen von der Gestaltung bis zur Durchsetzung, mit klarer Kommunikation, realistischen Einschätzungen und einem strukturierten Mandatsablauf.
Die Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei betreut Mandantinnen und Mandanten aus Düsseldorf und Umgebung sowohl vor Ort als auch digital. Persönliche Gespräche sind ebenso möglich wie strukturierte Videotermine.
Welche erbrechtlichen Leistungen bieten wir vor und nach dem Erbfall?
Erbrechtliche Beratung beginnt nicht erst im Erbfall. Wir begleiten Sie sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge als auch nach dem Eintritt des Erbfalls – mit klarem Fokus auf eine rechtssichere und streitvermeidende Lösung.
Gestaltung & Vorsorge
Strukturieren Sie Ihre Nachfolge zu Lebzeiten – rechtssicher, steueroptimiert und auf Ihre Familie zugeschnitten.
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Testamentsgestaltung
Entwurf und Überprüfung eigenhändiger und notarieller Testamente, einschließlich Berliner Testament für Eheleute.
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Erbverträge
Vertragliche Bindung der Verfügung – auch zwischen unverheirateten Partnern oder zur Unternehmensnachfolge.
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Vorweggenommene Erbfolge
Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten unter Nießbrauchs-, Wohn- oder Rückforderungsvorbehalt.
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Pflichtteilsgestaltung
Pflichtteilsverzicht und -reduktion durch lebzeitige Zuwendungen, Strategien zur Pflichtteilsvermeidung.
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Unternehmensnachfolge
Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Testament und Steuerplanung zur dauerhaften Sicherung des Unternehmens.
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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Selbstbestimmte Regelung von Vermögen und medizinischen Entscheidungen – vermeidet die gerichtliche Betreuung.
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Erbschaftsteuerliche Beratung
Optimale Nutzung von Freibeträgen, gestaltende Steuerplanung und Abstimmung mit Steuerberatern und Notaren.
Abwicklung & Durchsetzung
Wenn der Erbfall eingetreten ist, vertreten wir Ihre Interessen – konsequent, lösungsorientiert und mit dem Blick fürs Wesentliche.
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Erbenermittlung & Erbschein
Klärung der Erbenstellung, Beantragung des Erbscheins und Vertretung im Nachlassverfahren beim Amtsgericht.
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Annahme oder Ausschlagung
Prüfung der Nachlassverbindlichkeiten und fristgerechte Beratung zu Annahme, Ausschlagung oder Nachlassinsolvenz.
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Pflichtteilsansprüche
Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, einschließlich Auskunft und Wertermittlung.
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Erbauseinandersetzung
Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, einschließlich Teilungsversteigerung.
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Testamentsvollstreckung
Übernahme von Testamentsvollstreckungen sowie Beratung und Kontrolle bei bestehender Testamentsvollstreckung.
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Anfechtung & Streitschlichtung
Anfechtung unwirksamer letztwilliger Verfügungen und Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten – auch mediativ.
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Erbschaftsteuererklärung
Begleitung gegenüber dem Finanzamt, Optimierung der Steuerlast und Vertretung im Einspruchs- und Klageverfahren.
Welche Arten von Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgeplanung gibt es?
Vom eigenhändigen Testament bis zum notariellen Erbvertrag – jede Form hat ihre eigenen Voraussetzungen, Wirkungen und Grenzen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Gestaltungsinstrumente der Vermögensnachfolge.
Eigenhändiges Testament
§ 2247 BGBVollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben. Jederzeit frei widerruflich, ohne Notarkosten. Formfehler führen jedoch häufig zur Unwirksamkeit.
Notarielles Testament
§ 2232 BGBVor dem Notar erklärt und beurkundet. Höhere Rechtssicherheit, ersetzt regelmäßig den Erbschein und ist für komplexe Vermögens- oder Familiensituationen empfehlenswert.
Berliner Testament
§§ 2265 ff. BGBGemeinschaftliches Ehegattentestament: Eheleute setzen sich gegenseitig zu Alleinerben und gemeinsame Kinder zu Schlusserben ein. Wechselbezügliche Verfügungen entfalten Bindungswirkung.
Erbvertrag
§§ 1941, 2274 ff. BGBVertraglich bindende Verfügung, notariell beurkundet. Auch zwischen unverheirateten Partnern oder zur Unternehmensnachfolge geeignet – häufig kombiniert mit Gegenleistungen wie Pflegeverpflichtung.
Vorweggenommene Erbfolge
Schenkung & ÜbergabevertragVermögen wird bereits zu Lebzeiten übertragen – häufig unter Nießbrauchs-, Wohnrechts- oder Rückforderungsvorbehalt. Nutzbar für Freibeträge alle zehn Jahre.
Teilungsanordnung
§ 2048 BGBRegelung der Aufteilung innerhalb der Erbengemeinschaft. Der Erblasser bestimmt, welcher Erbe welchen Nachlassgegenstand erhält – ohne die Erbquoten zu verändern.

Dirk Oelbermann
Ihr Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Fachanwalt Dirk Oelbermann, zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Themengebiet:
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für IT-Recht, Testamentsvollstreckung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsrecht, letztwillige Verfügungen (insbesondere Testamente), Gestaltung der Vermögensnachfolge, Teilungsversteigerung
Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg
Ihr Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Fachanwalt Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg
Themengebiet:
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht




