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Ihr Anwalt für Arbeitszeugnisse in Düsseldorf

Sobald Arbeitnehmer und -nehmerinnen eine Kündigung erhalten oder durch einen Aufhebungsvertrag selbst initiieren, haben sie Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Allerdings ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht von sich aus verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Wer das Arbeitsverhältnis beendet, muss die Beurteilung ausdrücklich einfordern.

Handelt es sich um eine Ausbildung, steht der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in der Pflicht, ein Zeugnis auszuhändigen. Auszubildende brauchen es daher nicht einmal zu verlangen. Laut § 630 BGB muss die Beurteilung verständlich formuliert sein und persönlich oder auf dem Postweg übermittelt werden. Falls es in diesem Zusammenhang Probleme gibt, kontaktieren Sie unseren Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei.

Darauf sollten Arbeitnehmer beim Arbeitszeugnis achten

Ein Zeugnis kann der Schlüssel zu einem Job sein. Ist es wohlwollend formuliert, haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bessere Chancen, lukrative Beschäftigungen zu finden. Dagegen führen schlechte Beurteilungen eher zu Absagen. In einem arbeitsrechtlich einwandfreien Zeugnis sind sowohl die Art und Dauer der Tätigkeit als auch die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin enthalten. Hierbei können Sie zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen. Die qualifizierte Variante beinhaltet beide der genannten Kriterien.

Diese Formulierungen sollte ein Arbeitszeugnis enthalten

Kommt es zu einer Kündigung, sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichtet, positive Formulierungen nach dem Wahrheits- und Wohlwollensgrundsatz zu verwenden. Anhand der folgenden Aussagen in der Beurteilung lässt sich die Note entschlüsseln:

  • Stets zur vollsten Zufriedenheit – Note 1
  • Stets zur vollen Zufriedenheit – Note 2
  • Zur vollen Zufriedenheit – Note 3
  • Zur Zufriedenheit – Note 4
  • In der Regel zur Zufriedenheit – Note 5

Person unterschreibt Arbeitszeugnis in Duesseldorf

Wann es ratsam ist, die Beurteilung anwaltlich prüfen zu lassen

Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu negativ eingestuft fühlen, können sie in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht eine Note vereinbaren. Dafür empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus unserer Düsseldorfer Kanzlei einzuschalten. Mit einem Anwalt oder einer Anwältin als Beistand ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen einlenken und ein Ihren Fähigkeiten angemessenes Zeugnis formulieren.

Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Arbeitszeugnis in Düsseldorf

Falls Korrekturwünsche unberücksichtigt bleiben, ist der Rechtsbeistand ein legitimer Weg. Die Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei in Düsseldorf bedient unter anderem das Gebiet Arbeitsrecht und hilft Ihnen kompetent, Ihren Konflikt zu lösen. Notfalls raten wir Ihnen zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht, damit sich das Zeugnis-Dilemma am Ende in Wohlgefallen auflöst. Nehmen Sie gerne mit einem Rechtsanwalt oder einer -anwältin Kontakt auf – unsere Kanzlei kümmert sich um Ihr Anliegen!

Lassen Sie sich jetzt von einem Anwalt beraten!

Tel.: 0211 – 971 35 71