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Ihr Anwalt bei Arbeitsunfall in Düsseldorf

Sie wurden bei einem Arbeitsunfall verletzt? Für entstandene Schäden kommt die Unfallversicherung auf. Sollte diese die Kostenübernahme (z. B. für Heilbehandlungskosten) jedoch ablehnen, kann juristische Unterstützung sinnvoll sein. Unsere Anwälte und Anwältinnen der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei aus Düsseldorf sind die richtigen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen im Sozialrecht.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Unfall auf dem Arbeitsweg, in der Betriebsküche oder bei der Ausübung eines Ehrenamtes – Arbeitsunfälle können in verschiedenen Bereichen vorkommen. Allen gemeinsam ist, dass sie mit der Ausübung einer Arbeit bzw. versicherten Tätigkeit zusammenhängen. Ob entgeltlich oder nicht, spielt keine Rolle. Arbeitsunfälle stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine Besonderheit betrifft Wegeunfälle: Versicherte sind nicht nur auf dem direkten Weg zur versicherten Tätigkeit, sondern auch auf bestimmten Umwegen versichert. Ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht, prüft die Versicherung im jeweiligen Einzelfall.

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Arbeitsunfall?

Kommt es zu einem Unfall auf der Arbeit, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Alarmieren Sie den Rettungsdienst (je nach Schwere des Unfalls). Ist der Unfall vor Ort passiert, sollten nicht betroffene Mitarbeitende erste Hilfe leisten.
  2. Dokumentieren Sie den Unfall und mögliche Verletzungen im Verbandbuch. So haben Sie einen Nachweis gegenüber der Versicherung.
  3. Wer verletzt wurde, sollte einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufsuchen. Diese sind auf Unfälle am Arbeitsplatz spezialisiert.
  4. Ist der oder die Verletzte mehr als drei Tage nicht arbeitsfähig, ist der Unfall zu melden. Zuständig sind die Vorgesetzten bzw. die Personalabteilung.

Mann nach Arbeitsunfall

Welche Ansprüche hat die verletzte Person?

Wer bei einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin verletzt wird oder anderweitig Schaden nimmt, hat Ansprüche auf Ersatz des erlittenen Schadens, wie die Übernahme von Heilkosten und Pflegeleistungen sowie die Zahlung von Verletztengeld durch die Berufsgenossenschaft (gemäß §§ 45 ff. SGB VII). Auch Hilfsmittel wie eine Brille lassen sich ersetzen.

Daneben kann unter Umständen ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin den Unfall herbeigeführt hat. Häufiger lässt sich Schmerzensgeld bei einem Wegeunfall einfordern. Wurden Sie zum Beispiel auf dem Weg zum Arbeitsplatz von einem Auto angefahren und verletzt, haben Sie einen Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem oder der Unfallverursachenden. Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, um sich zu Ihrem Fall beraten zu lassen!

Wer ist zahlungspflichtig?

Wurden Sie bei einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin geschädigt, ist Ihr Versicherungsträger (meist eine private Berufsgenossenschaft) in der Zahlungspflicht. Er übernimmt bei bestehendem Versicherungsschutz auch die Behandlungskosten, wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden. Gesetzlich pflichtversichert bei Unfällen und Berufskrankheiten sind unter anderem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen die Leistungsregulierung nach einem Unfall ablehnen. Sollte auch Ihre bzw. die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigern, können Sie sich an die Kanzlei Schnorrenberg • Oelbermann für eine Rechtsberatung wenden. Wir helfen Ihnen bei Anliegen im Sozialrecht und im Arbeitsrecht. Vereinbaren Sie gern einen telefonischen oder persönlichen Termin.

Wann brauche ich bei einem Arbeitsunfall in Düsseldorf einen Anwalt?

Haben Sie einen Ablehnungsbescheid der Versicherung erhalten, ist es sinnvoll, juristische Unterstützung zu beauftragen. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit und unter Umständen viel Geld. Verweigert die Versicherung die Schadensregulierung, müssen Sie sich nicht selbst damit auseinandersetzen – das übernehmen die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unserer Düsseldorfer Kanzlei für Sie.

Im Zuge Ihres Mandats kümmern wir uns unter anderem um Folgendes:

  • Prüfung des Ablehnungsbescheids und Begründung der Versicherung
  • Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid
  • Nachweis, dass erlittene Schäden im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehen
  • Ggf. Ermittlung einer angemessenen Schmerzensgeldsumme
  • Ggf. Beauftragung medizinischer Gutachten

Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei Schnorrenberg • Oelbermann unterstützen Sie, wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert. Neben Belangen im Sozialrecht sind die Anwälte für Arbeitsrecht in Düsseldorf auch bei Konflikten mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin, zum Beispiel im Zuge einer Kündigung, die richtigen Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Sie!

Lassen Sie sich jetzt von einem Anwalt beraten!

Tel.: 0211 – 971 35 71

Unser Service für Sie
Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann – die Rechtsanwälte in Düsseldorf und Bergisch Gladbach – bietet dank rechtsübergreifender Tätigkeitsgebiete individuelle Lösungen zu rechtlichen, steuerlichen sowie finanziellen Fragestellungen. Mandanten können dabei aus einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten, wie z.B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht, wählen und somit von einer umfassenden Beratung profitieren. Die Kanzlei besteht seit 1977 und findet mit einem Team aus vier Anwälten praktikable Lösungsstrategien für Ihre Rechtsanliegen. In und um Düsseldorf, d.h. von Bilk, Eller, Benrath, Holthausen, Pempelfort über Gerresheim, Wersten, Düsseltal bis hin zu Unterrath, Derendorf, Rath sowie in den Nachbarstädten Hilden, Neuss, Kaarst und Ratingen sind Betroffene, die kompetenten anwaltlichen Rat suchen, bei der Kanzlei Schnorrenberg • Oelbermann bestens aufgehoben.