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Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei: Ihr Anwalt für Erbverträge in Düsseldorf

In der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei vertreten wir zahlreiche Mandanten und Mandantinnen im Erbrecht. Welche Voraussetzungen ein Erbvertrag erfüllen muss, welche Vorteile er bietet und wie wir Ihnen helfen können, erfahren Sie im Folgenden.

Wie beim Testament wird ein Erbvertrag als Verfügung im Todesfall bzw. Erbfall aufgesetzt. Der Erblasser legt seinen letzten Willen bezüglich der Erbeinsetzung oder etwaiger Vermächtnisse und Auflagen hier fest. Auch das anzuwendende Erbrecht kann darin festgehalten werden. Im Unterschied zum Testament ist der Wirkungsbereich eines Erbvertrages deutlich umfangreicher. Auch verpflichten sich darin beide Seiten. So hält der Erblasser z.B. Teile seines Nachlasses zur Überlassung fest, während die Erben sich zu einer Pflegeleistung oder ähnliches verpflichtet. Stets wird der Erbvertrag notariell beurkundet.

Unsere Anwälte und Anwältinnen der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei in Düsseldorf vertreten täglich Ihre Mandantschaft in der Beratung und Anfertigung von Erbverträgen. Dirk Olbermann sowie Ulrich Schnorrenberg tragen dabei den Titel des Fachanwalts für Erbrecht. Wenden Sie sich bei Fragen gerne per Telefon oder via E-Mail an uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.

Erbvertrag Bildschirm auf Laptop

Der Erbvertrag: Welche Voraussetzungen muss er erfüllen und zu welchem Zweck wird er aufgesetzt?

Ob ein Erbvertrag in Düsseldorf, in Köln oder anderen Städten und Regionen Deutschlands geschlossen wird: Stets müssen gesetzliche Anforderungen erfüllt sein, damit der Vertrag als gültig anerkannt werden kann. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Persönlicher Vertragsschluss: Wie beim Testament muss der Erblasser bzw. die Erblasserin den Erbvertrag persönlich schließen. Eine Stellvertretung z.B. durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin ist somit ausgeschlossen. Lediglich andere teilnehmende Vertragspartner können sich vertreten lassen.
  • Testierwille: Wie beim Testament muss beim Erbvertrag der Testierwille des Erblassers bzw. der Erblasserin nach § 133 BGB gegeben sein. Die Person muss bei der Verfassung den ernsthaften Willen und das Bewusstsein haben, den Vertrag zu schließen.
  • Geschäftsfähigkeit: Der Erblasser bzw. die Erblasserin selbst muss unbeschränkt geschäftsfähig sein (§ 2275 I BGB). Für den Vertragspartner bzw. die -partnerin muss eine Geschäftsfähigkeit nach §§ 104 ff. BGB bestehen.
  • Anwesenheit des Notars: Der Erbvertrag ist nach § 2276 I 1 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Notar bzw. einer Notarin zu schließen.

Der Erbvertrag: Welche Vorteile bietet er?

Gegenüber dem Testament ist der Erbvertrag verbindlicher. Änderungen des Vertrages können nur vorgenommen werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. Ein Testament oder Schenkungen sind z.B. eine einseitige Willenserklärung. Zudem kann die Erbschaft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden: So kann sich jemand aus der Erbfolge verpflichten, den Erblasser bzw. die Erblasserin bis zum Tod zu pflegen.

Unverheiratete Paare finden im Erbvertrag oft eine gute Alternative zu einem Ehegattentestament bzw. Berliner Testament. Sie können sich so gegenseitig als Erben einsetzen. Auch die Unternehmensnachfolge bzw. Nachfolgen im Gesellschaftsrecht können durch einen Erbvertrag sichergestellt werden. Zuletzt werden immer häufiger Klauseln der Mediation integriert.

Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei: Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf

Sie suchen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin in Düsseldorf, um beim Thema Erbvertrag, Erbfolge oder im Erbfall vertreten zu werden? Oder zielt Ihre Anwaltssuche auf einen kompetenten Fachanwalt in der Nähe ab, der Erben bzw. Erblasser vertritt?

In der täglichen Rechtsberatung unserer Kanzlei in Düsseldorf sind wir mit dem Thema Erbvertrag bestens vertraut. Rechtsanwalt Dirk Oelbermann und Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg sind jeweils Fachanwalt im Erbrecht. Gemeinsam mit den Anwälten und Anwältinnen der Kanzlei vertreten wir Sie gerne in Ihrem Anliegen.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne per Telefon oder via E-Mail. Die Kontaktdaten Ihrer Wahl finden Sie in unserem Kontaktbereich oder im Impressum.

Wir beraten Sie gerne:

Tel.: 0211 – 971 35 71