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Anwaltskanzlei Schnorrenberg-Oelbermann: Ihr Anwalt für Testamente in Düsseldorf

Die Testamentserstellung ist eine Angelegenheit, mit der viele Menschen sich nicht gerne beschäftigen. Doch so unangenehm das Thema auch ist, die frühzeitige Thematisierung der Nachlassregelung ist wichtig, wenn Sie bewusst vererben und mithilfe von Rechtsanwalt oder -anwältin Ihren Nachlass konkret gestalten möchten. Welche Bedeutung Ihr Testament für Erbfolge und Pflichtteil hat und welche Kriterien es zu beachten gilt, dazu erhalten Sie bei Ihrem Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf eine ausführliche Beratung.

Das Testament – wann und warum ist es wichtig?

Setzen Sie schon zu Lebzeiten einen Testamentsvertrag auf, können Sie sicher sein, dass Ihr Nachlass im Erbfall nicht nur gemäß gesetzlichem Pflichtteil, sondern nach Ihren Wünschen unter den Erben aufgeteilt wird. Die Nachlassregelung soll zudem bei einem Todesfall die anschließende Rechtsnachfolge erleichtern. Verzichten Sie hingegen auf eine explizite Regelung, greifen automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zur Erbreihenfolge, welche sich am Verwandtschaftsgrad der Erben orientieren.

Testament wird bei Rechtsanwälten unterschrieben

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament

Ohne offizielle Vermächtnisregelung durch Rechtsanwalt oder -anwältin, gilt im Erbfall:

  • Verwandte ersten Grades (Kinder oder Enkel): Der Erbteil wird gleichmäßig aufgeteilt.
  • Verwandte zweiten Grades (Eltern und Geschwister): nur, sofern kein Erbe oder keine Erbin ersten Grades existiert.
  • Gibt es keine vorrangigen Angehörigen, geht der Erbteil an Großeltern oder Geschwister der Eltern.
  • Ehegatten werden anteilig berücksichtigt und erhalten den kompletten Anteil nur, wenn ein Ehegattentestament besteht oder es keine direkten Familienangehörigen gibt.

Das Ehegattentestament und seine Besonderheiten

Bei dem Ehegattentestament, auch Berliner Testament genannt, handelt es sich um eine einheitliche ausgestaltete Vermächtnisregelung, welche nur Lebenspartnern oder Ehegatten zusteht und in dessen Rahmen das alleinige Erbe durch den jeweils anderen Ehepartner geregelt ist. Nächste Erben hierbei sind meistens vorab festgelegte Nachkommen. Im Falle einer Scheidung oder eines laufenden oder absehbaren Scheidungsverfahrens sind die Bestimmungen aus dem Ehegattentestament nicht mehr wirksam. 

Rechtliche Anforderungen bei der Testamentserstellung

Damit Ihr Testamentsdokument auch rechtlich gültig ist, sollten Sie zur fachgerechten Erstellung Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin in Düsseldorf aufnehmen. Wir achten mit Ihnen gemeinsam darauf, dass

  • Ihr Dokument eigenhändig unterschrieben ist,
  • Sie zum Zeitpunkt der Dokumenterstellung testierfähig sind,
  • es keinen Widerspruch zu früheren Erbfallregelungen gibt,
  • die Testamentsauslegung eindeutig ist,
  • beim Schließen eines Erbvertrags zudem ein Notar hinzugezogen wird.

Markierter Begriff Erbrecht in einem Buch

Unterstützung bei Testamentsanliegen durch Ihren Anwalt für Testamente in Düsseldorf

Die Testamentserstellung ist oft komplex und folgt diversen Regeln. Als Ihre erfahrenen Rechtsanwälte für Erbrecht in Düsseldorf haben wir einen weitreichenden Überblick über die Aspekte von Erbfolge, Pflichtteil und Erbvertrag. Sie erhalten von uns umfassende Unterstützung auch zu gesetzlichen Voraussetzungen und Sonderfällen. Sprechen Sie uns an und sichern Sie ab, dass Ihre Nachlassregelung im Sterbefall wie gewünscht gültig ist!

Anwaltskanzlei Schnorrenberg-Oelbermann professionelle Unterstützung im Erbrecht

Bereits seit 1977 unterstützt die Anwaltskanzlei Schnorrenberg-Oelbermann ihre Klienten kompetent und professionell auch rund um das umfassende Thema Erbrecht. Wir beraten Sie tiefgehend zu den grundlegenden Fragen rund um Testamentsbestimmungen und Erbe und bewegen uns, dank langjähriger Erfahrung, versiert auch im Bereich der rechtlichen Sonderfälle und Spezialregelungen. Wenn auch Sie Ihr Testamentsanliegen unter Beratung eines erfahrenen Rechtsanwalts aufsetzen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Wir beraten Sie gerne:

Tel.: 0211 – 971 35 71