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Testament anfechten: 5 gute Gründe

Mit einem Testament können Erblasser und Erblasserinnen früh bestimmen, wer als Erbe oder Erbin eingesetzt werden soll. Zwar kann ein Testament die gesetzliche Erbfolge nicht vollständig umgehen, diese jedoch zum Teil erheblich modifizieren. Unter bestimmten Umständen lässt sich ein Testament aber auch anfechten. Wir von der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei, Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Düsseldorf, erklären Ihnen, wann eine Anfechtung möglich ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Grund 1: Drohung und Täuschung
  3. Grund 2: Fälschung
  4. Grund 3: Scheidung
  5. Grund 4: Formunwirksamkeit
  6. Grund 5: Erbunwürdigkeit
  7. Mit professioneller Unterstützung ein Testament anfechten
Testament anfechten
Daniel Jędzura – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Besteht Verdacht auf eine Fälschung der Unterschrift oder des gesamten Testaments bzw. auch einzelner Bestandteile, ist eine Anfechtung möglich.
  • Erbunwürdige Erben und Erbinnen kann unter bestimmten Umständen auch der Pflichtteil gestrichen werden.
  • Eine Änderung der Verwandtschaftsverhältnisse, beispielsweise durch Scheidung, kann ebenfalls Grund für eine Anfechtung sein.

Grund 1: Drohung und Täuschung

Bei einem Testament gilt, wie auch bei allen anderen Rechtsgeschäften, Freiwilligkeit als oberstes Prinzip. Wird ein Testament unter Drohung oder Täuschung errichtet, so ist dieses laut Gesetzgeber ungültig. In diesem Fall kommt es, sofern kein anderes rechtsgültiges Testament vorliegt, zur gesetzlichen Erbfolge. Dabei gibt es etliche Umstände, die eine Anfechtung aufgrund von Drohung oder Täuschung rechtfertigen. Dazu zählen:

  • Unbemerktes Eintragen von anderen Namen
  • Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit, aber auch sozialen Reputation
  • Täuschung über die eigene Person – beispielsweise Vortäuschen von Verwandtschaftsverhältnissen

Grund 2: Fälschung

Ein gefälschtes Testament ist ungültig, sofern dadurch der tatsächliche Willen des Erblassers oder der Erblasserin entscheidend in der Ausführung beeinträchtigt ist. Dazu zählt beispielsweise eine gefälschte Unterschrift, aber auch das Aufsetzen eines vollständig gefälschten Testaments. Auch das Hinzufügen von zusätzlichen Seiten, die der Erblasser oder die Erblasserin in der ursprünglichen Form des Testaments nicht abgezeichnet hat, werden als Fälschung gedeutet. Auch in diesem Fall kann als Konsequenz die gesetzliche Erbfolge eintreten, sofern kein gültiges Testament vorliegt.

Grund 3: Scheidung

Seit 2017 gilt, dass ein Testament bzw. Erbvertrag unabhängig von einer erfolgten Scheidung gültig bleibt. Inzwischen ist ein Testament nach rechtsgültiger Scheidung ungültig. Praktisch bedeutet das, dass Erblasser und Erblasserinnen nach einer Scheidung ein neues Testament aufsetzen müssen, wenn sie die gesetzliche Erbfolge abändern möchten. Eine Scheidung ohne neues Testament gilt als berechtigter Anfechtungsgrund.

Grund 4: Formunwirksamkeit

Folgende formale Anforderungen muss ein Testament erfüllen:

  • Unterschrift des Erblassers oder der Erblasserin
  • Datum und Ort
  • Voller Name des Erblassers oder der Erblasserin
  • Klar erkennbarer Wille des Erblassers oder der Erblasserin, der keine Mehrinterpretationen zulässt

Liegen Formfehler vor, kann dies die Gültigkeit des gesamten Testaments gefährden. Liegen hingegen lediglich rechtsunwirksame Wünsche vor, beispielsweise die unrechtmäßige vollständige Enterbung eines gesetzlichen Erben oder einer gesetzlichen Erbin, so ist nicht das gesamte Testament, sondern lediglich davon betroffene Bestimmungen gerichtlich zu prüfen.

Grund 5: Erbunwürdigkeit

Bei Erbunwürdigkeit handelt es sich um einen weit gefassten Oberbegriff, mit dem zahlreiche Zustände zusammengefasst werden, durch die ein Ausschluss aus der Erbfolge begründet wird. Zu bedenken ist, dass Erbunwürdigkeit in Deutschland überaus strikt geregelt und Zerwürfnisse andauernd und schwerwiegend sein müssen, um diese zu rechtfertigen.

Mit professioneller Unterstützung ein Testament anfechten

Wer ein Testament anfechten möchte, muss sich in Deutschland von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen. Bei der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei überzeugen wir mit langjähriger Erfahrung im Bereich Erbrecht und steht Ihnen zuverlässig und professionell bei sämtlichen relevanten Anliegen zur Seite.

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