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Acht Dinge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Thema Krankheit wissen sollten

Fehlzeiten durch Krankheitstage lassen sich im Unternehmensalltag nicht vermeiden. Für den korrekten Umgang mit Krankheiten im Arbeitsleben gelten jedoch Regeln, die zum Teil gesetzlich vorgeschrieben sind. Die folgenden acht Punkte zum Thema Krankheit sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf alle Fälle wissen, um Unstimmigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

  1. Informationspflicht für kranke Arbeitnehmer

    Arbeitnehmer haben ihrem Arbeitgeber unverzüglich von einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zu informieren. Der späteste Zeitpunkt, um diese Informationspflicht zu erfüllen, ist der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns am nächsten Arbeitstag. Die Krankmeldung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auch mit Messenger-Diensten wie WhatsApp erfolgen. Ebenso ist es möglich, einen Kollegen damit zu beauftragen, den Arbeitgeber über die Erkrankung zu informieren. Die Anzeigepflicht einer Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber ist gesetzlich in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt.
  1. Was eine Krankmeldung enthalten muss

    Rein theoretisch reicht es aus, den Arbeitgeber über die Erkrankung in Kenntnis zu setzen. Besser ist jedoch, wenn der erkrankte Mitarbeiter bereits zu diesem Zeitpunkt eine Prognose darüber abgibt, wie lange er nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen kann. Möglich sind hier beispielsweise die folgenden Formulierungen:

    – Ich bin heute krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig, gehe aber davon aus, dass ich morgen wieder zur Arbeit kommen kann.
    – Ich gehe heute zum Arzt und teile Ihnen dann schnellstmöglich die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mit.

  1. Ärztliches Attest – das Unternehmen gibt die Regeln vor

    Ab wann bei einer Erkrankung ein ärztliches Attest gefordert wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers. Einige Unternehmen fordern den Arztbesuch und eine offizielle Krankschreibung bereits am ersten Krankheitstag. Andere Firmen erwarten erst am dritten Kalendertag ein ärztliches Attest. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitnehmer eine ärztliche Krankschreibung spätestens am dritten Kalendertag nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen haben. Arbeitgeber, die hierfür kürzere Fristen fordern, haben das Recht dazu, sofern der Betriebsrat seine Zustimmung gegeben hat und in den individuellen Arbeitsverträgen nichts anderes vorgesehen ist.
  1. Was ist eine lückenlose Krankmeldung?

    Eine Krankheit ist leider nicht immer nach der ersten Krankschreibung ausgestanden. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Folgebescheinigung vorzulegen, die die Anforderung einer lückenlosen Krankmeldung erfüllt. Als Beispiel: Die erste Krankheitsbescheinigung des Arztes wurde bis zum Dienstag ausgestellt – die Folgebescheinigung muss in diesem Fall ab dem darauffolgenden Mittwoch gelten. Eine lückenlose Krankmeldung müssen Arbeitnehmer auch dann erbringen, wenn sie länger als sechs Wochen erkrankt sind und daher durch das Unternehmen keine Lohnfortzahlung mehr erhalten.
  1. Ist mit einer Erkrankung ein Kündigungsschutz verbunden?

    Viele Arbeitnehmer meinen, dass eine Kündigung während einer Krankheit nicht rechtens ist – und folgen damit einem Irrtum. Arbeitgeber haben grundsätzlich das Recht, gegenüber erkrankten Mitarbeitern eine ordentliche oder, in speziellen Fällen, eine fristlose Kündigung auszusprechen wie gegenüber jedem anderen Mitarbeiter auch.
    Ein legitimer Kündigungsgrund kann auch durch die Krankheit selbst gegeben sein. Das Recht des Arbeitgebers auf eine krankheitsbedingte Kündigung greift immer dann, wenn ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen wegen Krankheit fehlt und eine negative Gesundheitsprognose hat. Außerdem muss der Arbeitgeber für eine krankheitsbedingte Kündigung nachweisen, dass durch die Krankheit des Mitarbeiters betriebliche Belange beeinträchtigt werden.
  1. Muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Diagnose übermitteln?

    Die Diagnose einer Erkrankung ist eine Privatangelegenheit, die der Arbeitgeber nicht erfahren muss. Arbeitnehmer haben lediglich die Pflicht, dem Unternehmen die ärztliche Prognose im Hinblick auf die Krankheitsdauer mitzuteilen.
  1. Was passiert bei einer Krankmeldung im Urlaub?

    Wenn Arbeitnehmer im Urlaub erkranken und die deshalb verpassten Urlaubstage später noch erhalten wollen, sind sie verpflichtet, sich bereits am ersten Tag der Krankheit krankzumelden und ihrem Arbeitgeber ein entsprechendes ärztliches Attest zu übermitteln. Bei einer Erkrankung im Ausland muss der ausländische Arzt die Arbeitsunfähigkeit auf dem Attest explizit erwähnen. 
  1. Darf der Arbeitgeber ärztliche Krankheitsbescheinigungen anzweifeln?

    Grundsätzlich ja – beispielsweise dann, wenn der Arbeitgeber den Eindruck hat, dass es sich bei dem Attest lediglich um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt, oder er einen begründeten Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer häufig vor oder nach dem Wochenende blaumacht, ohne dass ein Attest gefordert wird. Wenn der Arbeitgeber in der Lage ist, solche Vermutungen zu beweisen, darf er darauf mit einer Abmahnung oder sogar mit einer außerordentlichen Kündigung reagieren. 

Kanzlei Schnorrenberg.Oelbermann – Ihr Rechtsbeistand in arbeitsrechtlichen Belangen

Wenn es im beruflichen Umfeld zu Unstimmigkeiten im Rahmen einer Krankheit kommt, sollten Sie sich frühzeitig rechtlichen Beistand suchen. Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Schnorrenberg.Oelbermann ist unter anderem auf das Arbeitsrecht in Düsseldorf spezialisiert. Unseren Mandanten – Arbeitnehmern ebenso wie Arbeitgebern – stehen wir mit Kompetenz und umfangreichen Erfahrungen zur Seite.

Ein Kommentar zu “Acht Dinge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Thema Krankheit wissen sollten

  1. Ich wollte schon immer mehr wissen über Arbeitsrecht. Ich denke, das ist etwas, über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel teilen. Das interessiert ihn auch. Er war in letzter Zeit krank, und er möchte sicherstellen, dass seine Krankheit seine Arbeit nicht ruiniert.

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