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Gütertrennung: Vorteile für Erbe und Scheidung

Im deutschen Recht unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bei der Eheschließung zwischen drei verschiedenen Güterständen: der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Während die Zugewinngemeinschaft automatisch bei Eheschließung mangels anderweitiger Vereinbarung gilt, kann die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft nur durch einen Ehevertrag vereinbart werden. In diesem Beitrag wird die Gütertrennung genauer beleuchtet und insbesondere die Frage, welche Vorteile sich aus diesem Güterstand für das Erbe und die Scheidung ergeben. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Gütertrennung und Erbschaft
  3. Gütertrennung bei Scheidung
  4. Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Anwältin
  5. Fazit
Gütertrennung: Vorteile für Erbe und Scheidung
Aycatcher – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Gütertrennung kann nur durch einen Ehevertrag vereinbart werden. 
  • Jeder Ehegatte behält bei diesem Güterstand sein Vermögen. 
  • Bei Beendigung der Ehe wird kein Zugewinnausgleich durchgeführt. 

Gütertrennung und Erbschaft

Durch die Vereinbarung der Gütertrennung werden die Vermögensmassen der Ehegatten getrennt behandelt. Das bedeutet konkret: 

  • Jeder Ehepartner bleibt auch während der Ehe alleiniger Eigentümer bzw. Eigentümerin der Gegenstände und Vermögenswerte, die er oder sie vor oder während der Ehe erworben hat.
  • Dadurch kann jeder Ehegatte über alle Gegenstände frei und ohne eine erforderliche Zustimmung des anderen verfügen. 
  • Dies betrifft auch die Vermögensgegenstände, die Teil des gemeinsamen Haushalts sind oder einen Großteil des Vermögens darstellen. 

Dies sind wichtige Unterschiede zur Zugewinngemeinschaft, bei der für eine Verfügung über Haushaltsgegenstände oder das Vermögen im Ganzen die Zustimmung beider Ehegatten erforderlich ist. 

Im Fall des Todes eines Ehegatten erbt der andere Ehepartner den testamentarischen oder der gesetzlichen Erbfolge entsprechenden Anteil. Während bei der Zugewinngemeinschaft dieser Anteil durch die Durchführung des Zugewinnausgleichs erhöht wird, ist dies bei der Gütertrennung nicht der Fall. Zudem kann der Ehegatte bzw. die Ehegattin im Fall der Enterbung bei der Zugewinngemeinschaft neben dem Pflichtteil auch noch den Zugewinnausgleich verlangen. Im Güterstand der Gütertrennung ist dies nicht vorgesehen. 

Gütertrennung bei Scheidung

Im Gegensatz zum Zugewinnausgleich wird bei einer Gütertrennung im Falle der Scheidung kein Vermögensausgleich durchgeführt. Dies stellt einen großen Unterschied zur Zugewinngemeinschaft dar, bei welcher im Moment der Ehescheidung die Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe und Endvermögen im jetzigen Zeitpunkt beider Ehegatten miteinander verglichen werden. Derjenige, der einen höheren Zugewinn hat, hat dem anderen Ehepartner einen Teil auszugleichen

Bei der Gütertrennung findet ein solcher Ausgleich nicht statt. Vielmehr hat dieser Güterstand keine güterrechtlichen Folgen bei einer Scheidung. Die Vermögensmassen der Ehegatten bleiben auch nach der Ehescheidung getrennt, sodass keine Berechnung des Zugewinns stattfindet. Dadurch werden allerdings auch mögliche Investitionen des einen Ehegatten in das Vermögen des anderen nicht ausgeglichen, sondern stellen eigenes Risiko dar. 

Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Anwältin

Die Wahl des richtigen Güterstandes ist eine sehr individuelle und zugleich wichtige Frage zur Eheschließung. Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Düsseldorf kann Sie diesbezüglich informieren und effektiv beraten, damit Ihre Interessen und die Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin bestmöglich vereinbart werden. Insbesondere der Güterstand der Gütertrennung bietet, wie dargestellt einige Vorteile, aber auch Nachteile. Um sich dessen bewusst zu sein und unangenehme Folgen wie eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, ist eine vorherige Beratung durch Ihren Rechtsanwalt zielführend und empfehlenswert. 

Fazit

Durch den Güterstand der Gütertrennung bleibt die Autonomie und Entscheidungsfreiheit eines jeden Ehegatten hinsichtlich der eigenen und der gemeinsamen Vermögenswerte während der Ehe erhalten. Dies kann viele Vorteile mit sich bringen, insbesondere den Wegfall eines Vermögensausgleichs im Fall der Ehescheidung. Sollten Sie diesbezüglich noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Düsseldorf.

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