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Wieso braucht man auch bei einvernehmlicher Scheidung einen Anwalt? 

Eine Ehescheidung ist in Deutschland komplett ohne Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin nicht möglich. Dies sieht bereits das Gesetz aus Gründen des Rechtsschutzes vor. Dabei ist es unerheblich, ob die Scheidung einvernehmlich erfolgt oder mit Unstimmigkeiten einhergeht. Die Annahme, dass eine Scheidung in Einzelfällen – insbesondere bei Einvernehmlichkeit – auch ohne anwaltliche Vertretung erfolgen kann, ist daher ein hartnäckiges, aber falsches Gerücht. 

Warum diese Regelung auch sinnvoll ist, wie die individuellen Interessen der Ehegatten dadurch gewahrt werden können und wie Ihnen ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin im Rahmen der Ehescheidung zur Seite stehen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Anwaltspflicht in Deutschland
  3. Warum ist die rechtliche Absicherung sinnvoll? 
  4. Unterstützung bei Vereinbarungen
  5. Wahrung individueller Interessen
Auch bei einvernehmlicher Scheidung einen Anwalt? 
andranik123 – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Scheidung ist in Deutschland ohne Anwalt bzw. Anwältin nicht möglich. 
  • Diese Anwaltspflicht herrscht auch bei Folgesachen. 
  • Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin kann zwischen den Parteien vermitteln, sie beraten und so den Prozess beschleunigen. 

Anwaltspflicht in Deutschland

Die gesetzliche Regelung, dass eine Scheidung nicht ohne Anwalt bzw. Anwältin vollzogen werden kann, lässt sich in § 114 Abs. 1 FamFG finden. Nach dieser Norm müssen sich Ehegatten in Ehesachen im Wege des sogenannten Anwaltszwangs bei Verfahren vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin vertreten lassen. 

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht jedoch die Besonderheit, dass ein Anwalt oder eine Anwältin für die Scheidung ausreicht: Sind sich die Ehegatten über die Scheidung und die Auseinandersetzung des Vermögens einig, wird der Anwaltszwang auch dann gewahrt, wenn nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin beauftragt. Dieser ist befugt, für den Antragsteller die Scheidung zu beantragen. 

Nach § 114 Abs. 4 FamFG benötigt der andere Partner dann keinen Anwalt bzw. Anwältin, wenn er oder sie der Scheidung zustimmt. Dadurch ergibt sich eine erhebliche Kostenersparnis, da die Gebühren für den Anwalt des anderen Ehegatten komplett entfallen. Stimmt dieser bzw. diese allerdings der Scheidung nicht zu oder möchte er oder sie eigene Anträge stellen bzw. eine rechtliche Beratung in seinem bzw. ihrem Interesse in Anspruch nehmen, benötigt er bzw. sie eine eigenständige anwaltliche Vertretung. 

Der Anwaltszwang gilt außerdem auch für Auseinandersetzungen in Folgesachen. Dies betrifft unter anderem: 

  • Regelungen zum Unterhalt, 
  • zur Ehewohnung und dem gemeinsamen Haushalt oder
  • Zahlungen aus dem Zugewinnausgleich oder anderen rechtlichen Ansprüchen. 

Warum ist die rechtliche Absicherung sinnvoll? 

Diese rechtliche Absicherung dient in erster Linie dazu, Verfahrensvorschriften im Rahmen der Ehescheidung zu wahren und den Prozess zu vereinfachen. Der Scheidungsanwalt bzw. die Scheidungsanwältin ist erfahren in seiner bzw. ihrer Tätigkeit und kennt daher den genauen Prozessablauf und die erforderlichen Dokumente und Formulare. Er bzw. sie kann außerdem zwischen den Parteien vermitteln und so die Auseinandersetzung ggf. vereinfachen. So kann sichergestellt werden, dass das Verfahren möglichst prozessökonomisch verläuft und im Sinne aller Beteiligten zügig abgeschlossen werden kann. 

Außerdem soll durch den Anwaltszwang sichergestellt werden, dass die Parteien ausreichend beraten sind. Eine Ehescheidung hat im Einzelfall weitreichende Auswirkungen auf das private und finanzielle Leben der Beteiligten. Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ist daher dazu angehalten, die Ehegatten über die Folgen der Ehescheidung sowie einen eventuell anfallenden Zugewinnausgleich oder andere rechtliche Folgen zu informieren, um spätere Konflikte und erneute Auseinandersetzungen zu vermeiden. 

Unterstützung bei Vereinbarungen

Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin unterstützt Sie im Rahmen einer Ehescheidung dadurch, dass er oder sie die Scheidung für Sie beantragen kann und die notwendigen Unterlagen und Formulare dazu erarbeitet. Dabei prüft er bzw. sie insbesondere Fristen und sorgt dafür, dass diese gewahrt werden. Eine besondere Bedeutung kommt auch der Ausarbeitung und Überprüfung von Scheidungsvereinbarungen zu. Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin handelt dabei in Ihrem Interesse und bemüht sich zugleich darum, ein faires und ausgewogenes Abkommen zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner zu erzielen, um so Konflikte schnellstmöglich beilegen zu können. 

In diesem Sinne erarbeitet Ihr Scheidungsanwalt bzw. -anwältin für Sie Vereinbarungen zum konkreten Ablauf der Scheidung und zu bestehenden Ausgleichsansprüchen untereinander. Zudem prüft er bzw. sie vorgelegte Vereinbarungen der Gegenseite und verhandelt mit dieser, um rechtswirksame Kompromisse in beiderseitigem Interesse zu schließen. 

Wahrung individueller Interessen

Eine Scheidung stellt immer einen tiefgehenden Einschnitt in das Leben dar. Um Ihnen dabei bestmöglich zur Seite zu stehen, können Sie sich auf unsere Expertise und Erfahrung im Familienrecht verlassen. Als Anwälte und Anwältinnen für Familienrecht stehen wir Ihnen als kompetente Berater jederzeit zur Verfügung und vertreten Ihre individuellen Interessen gegenüber allen Beteiligten. Dabei stehen Sie und Ihre Rechte jederzeit im Mittelpunkt und wir erarbeiten die für Sie günstigsten Regelungen zu den Themen Unterhalt, Scheidung, Zugewinnausgleich und Sorgerecht. Zudem vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch bei gerichtlichen Prozessen.

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei für weitere Informationen oder ein erstes Beratungsgespräch.

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