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Altersteilzeit: ein wichtiges Thema für viele Arbeitnehmer in Düsseldorf

Die Altersteilzeit ist ein modernes Arbeitsmodell und für die Zeit vor dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente vorgesehen. Sie dient der Arbeitszeitverkürzung, ist jedoch nicht für alle Arbeitnehmer möglich. Anspruch haben nur diejenigen, die die Voraussetzungen der gesetzlichen Vorlagen erfüllen. Wir von der Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann informieren über die Details der Altersteilzeit.

Was ist Altersteilzeit?

Das Modell sieht vor, dass ein Erwerbstätiger ab einem bestimmten Alter für die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente von Vollzeitarbeit in Teilzeit wechselt oder nach der ersten Hälfte der Zeit freigestellt wird. Das gestattet den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente, während der Arbeitgeber den Arbeitsplatz rechtzeitig neu besetzen kann und keine Einbußen hat. Die Arbeitsbelastung wird reduziert, die Arbeitszeit halbiert.

Dabei wird das Gehalt nicht um die Hälfte gekürzt, sondern dem Altersteilzeitnutzer werden weiterhin 70 Prozent seines Gehaltes ausgezahlt, während die Einzahlungen in die Rentenkasse 80 Prozent betragen. Die Aufstockung trägt der Arbeitgeber alleine oder wird von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt, wenn sie vor 2010 begonnen hat.

Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit?

Anspruch auf Altersteilzeit haben Erwerbstätige, wenn ihre Altersrente in drei Jahren eintritt und das Arbeitsverhältnis länger besteht. Einige Sonderregelungen erlauben auch eine längere Frist. Gesetzlich gefördert wird das Ganze nur dann, wenn die Altersteilzeit vor 2010 begonnen hat. Voraussetzungen sind, dass der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag und das 55. Lebensjahr vollendet hat. Zudem muss er 1.080 Tage oder länger einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sein.

Eine Vollzeitbeschäftigung ist nicht zwingend erforderlich. Auch die Teilzeitbeschäftigung erlaubt die Vereinbarung einer Altersteilzeit. Trotzdem ist diese für beide eine freiwillige Entscheidung und erfordert die Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Altersteilzeit muss dabei immer mit dem Beginn der Rente enden.

Was sind die Vorteile der Altersteilzeit?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von der Altersteilzeit. Einmal ist es für den älteren Menschen so möglich, weiterzuarbeiten und Geld zu verdienen, ohne sich zu überanstrengen oder ganz auf den Job verzichten zu müssen. Zum anderen ist der Übergang in die Rentenzeit leichter.

In dieser Phase gewinnen ältere Erwerbstätige mehr private Zeit und erfahren gleichzeitig die Befriedigung, ihr Wissen weitergeben zu können und nicht einfach weg zu sein. Teilzeit bedeutet dabei nicht gleich halbes Gehalt oder halbe Rente. Es geht um eine Aufstockung des Lohns und der Rentenbeiträge.

Für den Arbeitgeber ergeben sich ebenfalls Vorteile. Dazu gehören die bessere Einteilung der Arbeitszeit, die Besetzung der Stelle mit einem neuen Mitarbeiter und die gewonnene Einarbeitungszeit während der Phase. Die Arbeit leidet nicht unter altersbedingten Wissens- oder Erfahrungsverlust und wird günstig ausgeglichen.

Das langsamere Arbeiten und die fehlenden Arbeitsstunden werden durch den Nachfolger wieder ersetzt. Dazu herrschen zwischen beiden Parteien mehr Zufriedenheit und Harmonie. Altersteilzeit kann auch projektabhängig geplant werden. Der wertvolle Erfahrungsschatz des älteren Erwerbstätigen fließt günstig ein, während neue Mitarbeiter den Ablauf schneller lernen. Dazu wird mehr Arbeitsplatz für jüngeres Personal geschaffen.

Welche Modelle gibt es für die Altersteilzeit?

In der Praxis üblich sind zwei Modelle, einmal das Blockzeitmodell und zum anderen das Gleichverteilungsmodell. Hintergrund beider Modelle ist die Kürzung der Arbeitszeit um die Hälfte. Viele Arbeitgeber ziehen das Blockzeitmodell vor. Das sieht vor, dass die Arbeitsphase zunächst weiter in Vollzeit verläuft und dann in der zweiten Hälfte eine Freistellungsphase einsetzt, in der die Arbeit nicht mehr angetreten werden muss. Beide Phasen gehen mit dem bereits gekürzten Gehalt einher. Die Arbeitszeit darf dann höchstens 1,5 Jahre vor der Rente enden.

Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit um die Hälfte verkürzt, jedoch gleichmäßig auf den gesamten Zeitraum verteilt. Das bedeutet, dass auch Teilzeit möglich ist oder die flexible Verteilung von Arbeit und projektbezogenen Einsätzen, ohne dass ein vorzeitiger Arbeitsabbruch stattfindet. Das ermöglicht den echten Übergang in das Rentenalter.

Risiken für das Blockmodell zeigen sich durch:

  • die Vorleistung des Arbeitnehmers für die erste Phase als volle Arbeitsphase
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers

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