Bei Beratungsgesprächen in unserer Düsseldorfer Anwaltskanzlei Schnorrenberg . Oelbermann erleben wir oft, dass unsere Mandanten Fragen rund um Lebensversicherungen haben. Lohnt sich (m)eine Lebensversicherung für mich? Was geschieht mit dem Geld im Todesfall? Wie kann mein Anwalt mich in Sachen Lebensversicherung unterstützen? In diesem Blogbeitrag haben wir die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt.
Ist eine Lebensversicherung noch zeitgemäß?
Einst galt sie als sichere Miete und Garantie für einen gut gepolsterten Ruhestand: die Kapitallebensversicherung. Schlechte Zinserträge und die ergänzenden, fondsgebundenen Produkte ohne Ertragsgarantie lassen die Lebensversicherung seit einigen Jahren jedoch immer unattraktiver erscheinen.
Wie bei vielen Themen rund um Altersvorsorge und Versicherungsrecht empfiehlt es sich auch hier, genauer hinzusehen. Denn es gibt durchaus Fälle, in denen sich der Abschluss einer Lebensversicherung heute noch lohnt.
Für wen lohnt sich eine Lebensversicherung?
Wer am Anfang einer erfolgsversprechenden Karriere steht, eine junge Familie und/oder eine Investition absichern und gleichzeitig für den Ruhestand vorsorgen möchte, für den sind zum Beispiel fondsgebundene Lebensversicherungen weiterhin eine geeignete Option. Attraktiv sind sie vor allem durch einen bei langer Vertragsdauer entsprechend hohen Schlussüberschuss.
Für junge Angestellte mit Perspektive auf ein durchschnittliches Gehalt und generell für Menschen, die bereits über die Mitte ihrer Dreißiger hinaus sind, lohnt es sich hingegen eher, von anderen Alternativen der Altersvorsorge Gebrauch zu machen. Denn diese stehen stärker im Fokus staatlicher Förderung. Wer trotzdem zusätzlich Angehörige oder Kredite absichern muss, sollte dafür besser eine reine Risiko-Lebensversicherung wählen.
Was ist bei Altverträgen zu beachten?
Viele Versicherungsnehmer, die bereits vor Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, möchten das Versicherungsverhältnis heute wieder lösen. Weil sich zum Beispiel ihre Lebenssituation ändert und sie kurzfristig Geld benötigen. Oder weil sie effektivere Strategien der Altersvorsorge für sich entdeckt haben.
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, sich wieder von einer Lebensversicherung zu trennen:
- Kündigung gemäß der Vertragsbedingungen
- Widerruf/Rückabwicklung gemäß BGH-Urteil (für zwischen 1994 und 2007 geschlossene Verträge)
- Verkauf an eine dritte Partei
Wer statt Trennung nur mehr Spielraum möchte, kann außerdem seine Police beitragsfrei stellen lassen oder diese zur Deckung kurzfristigen Finanzbedarfs beleihen.
Welche dieser Varianten sich für Sie lohnt und ob es für Sie sinnvoll ist, sich von Ihrer Lebensversicherung zu trennen, hängt stark von Ihrer individuellen Situation und der konkreten Gestaltung Ihres Vertrags ab. Und Vorsicht: Bei einer Fehlentscheidung können Sie hier schnell ein kleines Vermögen verlieren.
Bei Versicherungsrecht und Altersvorsorge: Immer Ihren Anwalt fragen!
Handeln Sie also nicht, ohne vorher einen Anwalt zurate zu ziehen. Das gilt übrigens auch beim Neuabschluss einer Lebensversicherung sowie ganz allgemein für die Architektur Ihrer Altersvorsorge.
Fachanwälte für Versicherungsrecht sind nicht nur versiert auf ihrem Gebiet und erfahren bei der Einschätzung von Angeboten und Verträgen. Sie sind zudem, anders als etwa reine Finanzberater, strikt verpflichtet, ausschließlich die Interessen des Rechts und ihrer Mandanten zu wahren.
Was geschieht im Todesfall mit der Versicherungssumme?
Es sind situativ verständliche, im Rahmen unserer Rechtsordnung jedoch unnötige Sorgen, die viele Versicherungsnehmer trotz stets vertragsgerechten Verhaltens umtreiben: Bezahlt meine Versicherung im Todesfall auch wirklich und vollständig und an den richtigen Adressaten?
Wenn Sie in Ihrer Lebensversicherungspolice einen oder mehrere Berechtigte für die Auszahlung im Todesfall benannt haben, bekommen diese die volle vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt. Auch wenn es keine Auszahlungsberechtigten gibt, verbleibt das Geld nicht bei der Versicherung, sondern fließt Ihrem Nachlass zu.
Allerdings ist in beiden Fällen Eile geboten. Versicherungen müssen binnen zwei Tage vom Tod des Versicherungsnehmers unterrichtet werden. Anwälte unterstützen Sie und Ihre Angehörigen auch in diesem Zusammenhang wie in allen Belangen rund um Altersvorsorge und Nachlass engagiert und kompetent.