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Kompetente Beratung zum Thema Lebensversicherung in Düsseldorf

Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung oder Risikolebensversicherung ist immer noch eine viel genutzte Form der Altersvorsorge und Absicherung für die Zukunft. Dabei fällt die Wertentwicklung einer Lebensversicherung häufig ernüchternd aus und bleibt hinter den Erwartungen. Viele Versicherungsnehmer mit alten Verträgen können jedoch von einem nachträglichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Unsere Anwälte von der Kanzlei Schnorrenberg & Oelbermann in Düsseldorf klären mit Ihnen die rechtlichen Grundlagen für den Widerruf Ihrer Versicherung.

Wer und was ist vom Widerrufsrecht betroffen?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 steht vielen Versicherungsnehmern, die zwischen dem 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, das Recht auf einen nachträglichen Widerruf zu. Grundlage hierfür ist, dass viele Versicherer in diesem Zeitraum fehlerhafte oder gar keine Informationen zum Widerrufsrecht gegeben haben. Dies betrifft vor allem Abschlüsse nach dem sogenannten Policen-Modell, wodurch die Kunden nur nachlässig mit den Unterlagen und Belehrungen versorgt wurden, die für den Start der Widerspruchsfrist erforderlich gewesen wären. Betroffen sind hierbei sowohl Kapitallebensversicherungen als auch Rentenversicherungen. Verträge zur Altersvorsorge, die über eine Bank laufen, fallen jedoch nicht darunter. Auch bei Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen ist ein Widerruf nur in Ausnahmen möglich. Jedoch empfiehlt es sich, diese als wichtige Vorsorge zu behalten. Schließlich können Sie auch bei bereits gekündigten und abgelaufenen Verträgen Ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen. Gerne prüfen wir das im Einzelfall für Sie in unserer Kanzlei in Düsseldorf.

Verlassen Sie sich bei versicherungsrechtlichen Anliegen auf uns:

Tel.: 0211 – 971 35 71

Ihre Vorteile des Widerrufs

Vor dem Urteil blieb unzufriedenen Kunden nur die Möglichkeit, die Versicherung vorzeitig zu kündigen. Viele nutzten auch die Möglichkeit, sie zu verkaufen oder zu beleihen, da bei einer vorzeitigen Kündigung hohe Abschläge anfielen. Mit dem nachträglichen Widerspruch, der dann zur Rückabwicklung führt, erhalten viele Kunden nun die meiste Rendite, da sie ihre gesamten eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurückbekommen. Der Versicherer muss dann also auch das Geld auszahlen, das er selbst mit den Beiträgen erwirtschaftet hat.

Mit anwaltlicher Hilfe zur Rückabwicklung

Um Ihren Widerspruch durchzusetzen und im Vorfeld herauszufinden, ob sich ein Widerruf in Ihrem Fall auch lohnt, kontaktieren Sie am besten unsere erfahrenen Anwälte in Düsseldorf. Oftmals verweigern Versicherer im ersten Anlauf eine Zahlung. Nicht selten muss deshalb der Klageweg bestritten werden. Der gesamte Ablauf kann mehrere Monate bis hin zu zwei Jahren dauern. Ein Anwalt kann Sie auf diesem Weg begleiten und mit Ihnen folgende Schritte durchführen, damit Sie zu Ihrer Rückabwicklung kommen:

  1. Vertrag und Widerrufsbelehrung prüfen
  2. Rückabwicklung berechnen
  3. Widerspruch einlegen
  4. Bei Weigerung des Versicherers den Widerspruch außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen

Auch schon bei Abschluss einer Lebensversicherung können Sie unsere Kanzlei in Düsseldorf kontaktieren, um sich eine professionelle Beratung und Überprüfung Ihrer Verträge einzuholen.

Fachanwältin Birgit Chrometzka Düsseldorf

Birgit Chrometzka

Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf
Fachanwältin Birgit Chrometzka

Themengebiet:
Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

0211 – 971 35 71
kanzlei@dr-schnorrenberg.de

Unser Service für Sie

Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann – die Rechtsanwälte in Düsseldorf und Bergisch Gladbach – bietet dank rechtsübergreifender Tätigkeitsgebiete individuelle Lösungen zu rechtlichen, steuerlichen sowie finanziellen Fragestellungen. Mandanten können dabei aus einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten, wie z.B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht, wählen und somit von einer umfassenden Beratung profitieren. Die Kanzlei besteht seit 1977 und findet mit einem Team aus vier Anwälten praktikable Lösungsstrategien für Ihre Rechtsanliegen. In und um Düsseldorf, d.h. von Bilk, Eller, Benrath, Holthausen, Pempelfort über Gerresheim, Wersten, Düsseltal bis hin zu Unterrath, Derendorf, Rath sowie in den Nachbarstädten Hilden, Neuss, Kaarst und Ratingen sind Betroffene, die kompetenten anwaltlichen Rat suchen, bei der Kanzlei Schnorrenberg • Oelbermann bestens aufgehoben.