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Der Erbvertrag als verbindliche Regelung des Nachlasses in Düsseldorf

Mit einem Erbvertrag kann der Nachlass umfassend geklärt werden. Dabei stellt sich die Frage, wie Sie einen solchen Vertrag aufsetzen und gegebenenfalls anfechten können. In unserer Anwaltskanzlei Schnorrenberg & Oelbermann in Düsseldorf bieten wir Ihnen zum Thema Erbrecht eine individuell abgestimmte Beratung.

Was ist ein Erbvertrag?

Eine vertraglich geregelte Erbschaft klärt den letzten Willen des Erblassers, dies aber deutlich umfangreicher als bei einem Testament. In ihm werden mögliche Vermächtnisse und Auflagen sowie Bestimmungen zur Erbeinsetzung festgehalten. Es handelt sich dabei um einen gegenseitig verpflichtenden Vertrag. Der Erblasser legt bindend fest, dass er dem Erben seinen Nachlass oder einen Teil davon überlässt, während dieser im Gegenzug zum Beispiel Pflegeleistungen verspricht. Im Gegensatz zu einem Testament gehen alle Beteiligten einen Vertrag ein, der nicht einseitig widerrufen werden kann.

Wie wird ein solcher Vertrag aufgesetzt?

Grundvoraussetzung für den Vertrag sind mindestens zwei Personen, zwischen denen der Vertrag geschlossen werden soll. Dazu gehören der Erblasser und der Vermächtnisnehmer. Beide Personen müssen voll geschäftsfähig sein. Außerdem ist die persönliche Anwesenheit beider Parteien notwendig. Der Vertragsabschluss kann nicht durch einen Vertreter vorgenommen werden. Zudem muss ein Notar den Vertragsabschluss beurkunden. Im Vertrag dürfen nur erbrechtliche Angelegenheiten geregelt werden. Dazu gehört die Benennung von Vermächtnisnehmer und der einzuhaltenden Auflagen.

Die Vorteile einer vertraglichen Erbregelung

Eine vertragliche Regelung ist meistens einer testamentarischen vorzuziehen, da sie für beide Parteien bindend ist. Alle Beteiligten können mit Sicherheit darauf vertrauen, dass die im Vertrag abgeschlossenen Leistungen eingehalten werden. Eine einseitige Abänderung ist nicht möglich. Ein Erbvertrag bietet somit folgende Vorteile:

  • Hohe Verbindlichkeit
  • Erbschaft lässt sich an Bedingungen knüpfen
  • Gegenseitige Erbschaft bei unverheirateten Paaren
  • Umfassende Regelung einer Unternehmensnachfolge

Die Verbindlichkeit kann allerdings auch zum Nachteil werden, denn nachträgliche Änderungen lassen sich nicht einseitig und ohne Notar vornehmen.

Können Sie den Vertrag anfechten und aufheben?

Ein Vertrag, in dem Sie die Erbschaft geregelt haben, kann unter der Voraussetzung eines Anfechtungsgrundes auch nichtig werden. Dies ist der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Irrtum oder eine Zwangssituation vorlag. Die Anfechtung kann dabei nur vom Erblasser oder Vermächtnisnehmer selbst sowie innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes vorgenommen werden. Aber auch ein gegenseitiger und notariell bestätigter Aufhebungsvertrag kann den gesamten Erbvertrag oder Teile daraus aufheben. Will ein Erblasser in einem späteren Testament das Vermächtnis oder eine Auflage aus dem Vertrag ändern, braucht er dazu eine von einem Notar beglaubigte Zustimmungserklärung des Vertragspartners. Bei Bestimmungen der Erbeinsetzung ist dieser Weg gänzlich ausgeschlossen. Hier müssen Sie den Vertrag anfechten oder beidseitig aufheben. Welche Möglichkeiten Sie in Ihrem persönlichen Fall haben, klären wir gerne in einer Beratung in unserer Kanzlei in Düsseldorf.

Sie haben Fragen zum Erbrecht? Wir beraten Sie gerne:

Tel.: 0211 – 971 35 71

Porträt von Anwalt Schnorrenberg

Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg

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Themengebiet:
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Unser Service für Sie

Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann – die Rechtsanwälte in Düsseldorf und Bergisch Gladbach – bietet dank rechtsübergreifender Tätigkeitsgebiete individuelle Lösungen zu rechtlichen, steuerlichen sowie finanziellen Fragestellungen. Mandanten können dabei aus einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten, wie z.B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht, wählen und somit von einer umfassenden Beratung profitieren. Die Kanzlei besteht seit 1977 und findet mit einem Team aus vier Anwälten praktikable Lösungsstrategien für Ihre Rechtsanliegen. In und um Düsseldorf, d.h. von Bilk, Eller, Benrath, Holthausen, Pempelfort über Gerresheim, Wersten, Düsseltal bis hin zu Unterrath, Derendorf, Rath sowie in den Nachbarstädten Hilden, Neuss, Kaarst und Ratingen sind Betroffene, die kompetenten anwaltlichen Rat suchen, bei der Kanzlei Schnorrenberg • Oelbermann bestens aufgehoben.