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Wie kann ich meinen Pflichtteil einklagen?

Der Pflichtteil ist ein wichtiger Begriff aus dem Bereich des Erbrechts. Dieser gerechte Anteil soll Ihnen bei einem Erbe eine Mindestbeteiligung am Nachlass sichern, wenn der Erblasser oder die Erblasserin Sie Testament nicht begünstigt hat. Doch nicht selten kommt es dazu, dass dem Erbe oder der Erbin der Pflichtteil verwehrt wird. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihr Recht einfordern und sich rechtliche Hilfe holen. Bei der Schnorrenberg und Oelbermann Anwaltskanzlei wissen wir genau, worauf es hierbei ankommt. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie erfolgreich Ihren Pflichtteil einklagen können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Der Pflichtteil – so hoch ist er und diesen Personen steht er zu
  3. Prüfen Sie die Voraussetzungen für Ihren Pflichtteil
  4. Professionelle Hilfe führt Sie zu Ihrem Pflichtteil

Anwaltskanzlei spricht über Erbrecht und Pflichtteil
© makibestphoto – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflichtteil sichert den Berechtigten eine wirtschaftliche Mindestbeteiligung im Erbfall zu. Diesen Anspruch haben Kinder, Enkel, Eltern und die Ehegatten des Erblassers oder der Erblasserin.
  • Es gibt eine Reihe von Sonderregeln, die bei der Bewertung des Anspruchs des Pflichtteils geprüft werden müssen. Hierzu gehören der freiwillige Verzicht während Lebzeiten, die Erbunwürdigkeit und das rechtmäßige Entziehen des Pflichtteils.
  • Holen Sie sich für das Einklagen in jedem Fall professionelle Hilfe. Im Rahmen einer Stufenklage können Sie Ihre Ansprüche so in vielen Fällen erfolgreich durchsetzen.

Der Pflichtteil – so hoch ist er und diesen Personen steht er zu

Der Pflichtteil erreicht die halbe Höhe der gesetzlichen Erbquote. Es handelt sich hierbei um einen reinen Geldanspruch, der eine wirtschaftliche Mindestbeteiligung sicherstellen soll. Folgende Personen steht der Anteil grundsätzlich zu:

  • Den Eltern des Erblassers oder der Erblasserin
  • Kinder und Enkel des Verstorbenen oder der Verstorbenen
  • Ehegatten des Erblassers oder der Erblasserin

Auch wenn es so auf den ersten Blick sehr klar erscheint, wer den Pflichtteil erhält, gibt es einige Sonderregelungen, die vor der Auszahlung geprüft werden müssen. Dies kann es im Einzelfall erschweren, den Pflichtteil erfolgreich einzuklagen.

Prüfen Sie die Voraussetzungen für Ihren Pflichtteil

Wenn Sie grundsätzlich zum Personenkreis gehören, dem ein Pflichtteil zusteht, müssen Sie weitere Voraussetzungen prüfen. Wichtig ist, dass Sie während Lebzeiten des Erblassers oder der Erblasserin nicht freiwillig auf den Anteil verzichtet haben. Zudem dürfen Sie nicht als erbunwürdig gelten oder Ihnen der Pflichtteil rechtmäßig entzogen worden sein. Hierfür gibt es strenge Voraussetzungen, die zu einem nachhaltigen Vertrauensbruch zwischen Ihnen und dem Erblasser oder der Erblasserin geführt haben. Zudem sollten Sie nicht das Erbe ausgeschlagen haben, da auch damit der Anspruch erlischt. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann die Voraussetzungen zielgerichtet für Sie prüfen.

Professionelle Hilfe führt Sie zu Ihrem Pflichtteil

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Ihnen dennoch der Pflichtteil verwehrt wird, sollten Sie sich professionelle Hilfe holen. Im Zuge einer Stufenklage kommen Sie so mit Sicherheit zu Ihrem Recht vor Gericht. Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie sich umfassend zu dem Vorgehen beraten.

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