Vielen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist nicht klar, wie sie sich während einer Krankschreibung verhalten müssen. Dazu gehört unter anderem auch, wann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird und was alles während dieser Zeit erlaubt und was verboten ist. Wenn bestimmte Regeln nicht befolgt werden, kann sogar eine Abmahnung die Folge sein. Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg und Oelbermann berät Sie im folgenden Ratgeber zum Thema Rechte und Pflichten bei Krankschreibungen gemäß Arbeitsrecht.
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Was ist während einer Krankschreibung erlaubt?
Während einer Krankschreibung müssen sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen genesungsförderlich verhalten. Dazu gehört, dass sie sich an die Ratschläge der aufgesuchten Ärzte und Ärztinnen halten. Sollten diese zum Beispiel empfehlen, sich zu schonen, sollte dies eingehalten werden. Ganz grundsätzlich sind aber Einkäufe oder einfache Spaziergänge nicht verboten.
Auf Reisen sollte dagegen besser verzichtet werden. Wenn eine solche aber doch ansteht, sollte dies unbedingt mit dem / der Vorgesetzten abgesprochen werden. Zudem kann eine sportliche Betätigung eine positive Wirkung auf die Genesung haben. Wenn diese empfohlen wird, ist sie daher durchaus erlaubt. Dazu gehört allerdings kein Marathonlauf. Leichtes Joggen kann dagegen hilfreich sein. Dabei kommt es darauf an, um welche Krankheit es sich handelt.
Kann ich arbeiten, obwohl ich krank bin?
Viele krankgeschriebene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wollen bereits nach einigen Tagen wieder arbeiten, weil sie sich fit fühlen. Der Arzt oder die Ärztin kann nur einen bestimmten Zeitraum für die Arbeitsunfähigkeit angeben. Doch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten beachten, dass es keine sogenannte „Gesundschreibung“ gibt. Dennoch gilt: Wer sich wieder fit genug fühlt, kann wieder zu seinem Arbeitsplatz zurückkehren. Allerdings wird dies im Idealfall mit der Krankenkasse abgesprochen.
Was darf ich nicht während der Krankschreibung?
Während der Krankschreibung gibt es auch einige Pflichten, die eingehalten werden müssen. Sonst kann unter Umständen eine Abmahnung die Folge sein. So gilt es in dieser Zeit unbedingt auf Aktivitäten mit einem hohen Energieaufwand zu verzichten. Diese verhindern eine gute Genesung und können die Krankheitsdauer verlängern. Darüber hinaus gilt es auch auf Besuche von Bars, Restaurants und Ähnlichem zu verzichten. Dadurch könnte es so aussehen, dass die Krankheit doch nicht so stark ausgeprägt ist. Insbesondere dann, wenn die oder der Betroffene auf der Veranstaltung auch noch Alkohol konsumiert, der bei eigentlich jeder Krankheit die Genesung behindern kann.
Darüber hinaus sollten auch die sogenannten sozialen Netzwerke, wie zum Beispiel Instagram, Facebook und Co., möglichst nicht verwendet werden. Wenn Sie dort bestimmte persönlichen Dinge posten, kann dies unter Umständen zu Problemen führen. Es ist unklar, wer die Fotos und Kommentare sieht.
Welche Konsequenzen drohen bei Fehlverhalten?
Oben wurde bereits erwähnt, dass sich krankgeschriebene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen während dieser Zeit gesundheitsförderlich verhalten müssen. Das bedeutet, dass sie alles tun müssen, um möglichst schnell wieder arbeiten zu können. Sollte zum Beispiel Bettruhe verordnet sein, sollte dieser Rat von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen unbedingt beherzigt werden. Doch nicht nur Schonung ist förderlich. So kann es auch genauso gut sein, dass der Arzt oder die Ärztin Bewegung ans Herz legt.
Grundsätzlich muss sich der oder die Betroffene immer so verhalten, dass die Empfehlungen nicht missachtet werden. Dazu gehört unter anderem, keinen Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken und sich körperlich nicht übermäßig zu betätigen. Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin sich nicht an diese Regeln hält und die ärztlichen Empfehlungen missachtet, kann dies eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen. Um das zu verhindern, sollten während einer Krankschreibung alle ärztlichen Vorgaben stets eingehalten werden!