Der neue Job ist Ihnen sicher, das Unterzeichnen des Arbeitsvertrags ist nur noch reine Formsache. Trotzdem sollten Sie nicht vorschnell handeln und leichtfertig unterschreiben. Schließlich regelt ein Arbeitsvertrag die wichtigsten Bedingungen Ihres zukünftigen Jobs, weshalb Sie genau prüfen sollten, was dieser im Detail beinhaltet. Denn ein guter Arbeitsvertrag gestaltet nicht nur ein funktionierendes Arbeitsverhältnis, sondern regelt vor allem auch den Streitfall. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, sollten Sie für die Prüfung des Vertrags einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Wir von der Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann erklären Ihnen gerne ausführlich, worauf Sie achten sollten, bevor Sie unterschreiben.
Darauf müssen Arbeitnehmer beim Vertragsabschluss achten
Ein Arbeitsvertrag muss grundsätzlich keiner bestimmten Form entsprechen. Viel wichtiger ist, dass bei der Gestaltung die gesetzlichen Mindestbedingungen eingehalten werden. Sind das Gehalt sowie eine etwaige Erhöhung nach Ende der Probezeit festgelegt? Sind Sie dazu verpflichtet, Überstunden zu machen oder werden diese zusätzlich vergütet? Ist eine genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeiten vorhanden und sind Probezeit sowie Kündigungsfrist eindeutig geregelt? Generell gilt: Präzise Formulierungen helfen, den Einzelfall vertraglich genau zu regeln und unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.
Folgende Punkte sollten in Ihrem Arbeitsvertrag abgedeckt sein:
- Beschreibung der Aufgaben und Position des Arbeitnehmers im Betrieb
- Festlegung des Eintrittstermins & der Dauer der Probezeit
- Festlegung des Gehalts & etwaiger Erhöhung der Bezüge
- Fixierung der wöchentlichen Arbeitszeit & Vergütung der Überstunden
- Definition von Nebenleistungen, wie z.B. Prämien, Nutzung des Firmenwagens, etc.
- Nennung des Urlaubsanspruchs
- Eindeutige Regelungen für Nebentätigkeiten
- Orientierung der Kündigungsfristen an tarifvertraglichen Regelungen & am Kündigungsschutzgesetz
- Fixierung von Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt
- Keine zu strikte Formulierung der Geheimhaltungspflichten (kann zu Nachteilen bei einem anderem Arbeitgeber führen)
Rechte & Pflichten für Arbeitgeber beim Vertragsabschluss
Nicht nur Arbeitnehmer sollten Ihre Rechte beim Vertragsabschluss kennen, sondern auch Arbeitgeber. Deren Hauptpflicht besteht in der Zahlung eines Arbeitsentgelts bzw. eines Lohnes. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, bemisst sich unter anderem an den Vorgaben des Gesetzgebers und des gesetzlichen Mindestlohns. Darüber hinaus zählt zur Leistungspflicht des Arbeitgebers, den vereinbarten Lohn rechtzeitig zu zahlen – auch bei Erkrankung des Arbeitnehmers. Dabei sind Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen und die Lohnabrechnung ist den Mitarbeitern ab einer Betriebsgröße von mehr als 19 Personen schriftlich auszuhändigen. Weitere Leistungen, die zu den sogenannten Nebenpflichten des Arbeitgebers zählen, sind Folgende:
- Fürsorgepflicht (§§ 617 bis 619 BGB)
- Schutz der Persönlichkeitsrechte
- Aushändigung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses auf Wunsch des Mitarbeiters (§ 630 BGB)
- Gewährung von Urlaub (§ 1 Bundesurlaubsgesetz – BurlG)
- Gleichbehandlung der Arbeitnehmer (Artikel 3 Grundgesetz)
Was sind die häufigsten Fehlerquellen?
Zu den häufigsten Fehlerquellen beim Abschluss eines Arbeitsvertrags zählt die fehlende Kenntnis der Gesetze und der Rechtsprechung, die für einen rechtssicheren Arbeitsvertrag erforderlich sind. Weiterhin übernehmen viele Unternehmen Musterarbeitsverträge, ohne diese an die Besonderheiten des konkreten Arbeitsverhältnisses anzupassen. Dadurch bleiben wichtige Punkte oft ungeregelt und können im Nachhinein zu arbeitsrechtlichen Konflikten führen. Schließlich passiert es häufig, dass mehrdeutige Formulierungen zu Auslegungsschwierigkeiten führen. Daher ist bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags das Hinzuziehen eines Anwalts für Arbeitsrecht zu empfehlen, der sich mit den einzelnen Formulierungen und deren Konsequenzen im Detail auskennt. So können unnötige Streitigkeiten zwischen den Parteien vermieden werden.