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  • Porträt der Rechtsanwälte Oelbermann, Schnorrenberg, Chrometzka und Sprengel
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Versicherungsregresse – Ihr Fachanwalt aus Düsseldorf steht Ihnen zur Seite

Regressforderungen einer Versicherung können eine unerwartete und unerfreuliche Überraschung sein. Im Folgenden möchten wir, die Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei, Ihnen diese Thematik näher bringen und Ihnen die Kernpunkte erläutern.

Wann erfolgt ein Versicherungsregress?

Wird bei jeglichen Schäden, gegen die Sie versichert sind, Ihr Versicherungsunternehmen eingeschaltet, prüft dieses regelmäßig, ob der Verursacher oder Sie als Versicherungsnehmer in Regress genommen werden kann. Das bedeutet, dass Ihre Versicherung im Rahmen einer Regressbearbeitung prüft, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, denn in diesem Fall kann sie sich die Kosten zurückerstatten lassen. Eine Obliegenheit wurde verletzt, wenn beispielsweise eine grobe Fahrlässigkeit, eine Vertragsverletzung oder eine vorsätzliche Schädigung von Ihrer Seite nachgewiesen werden kann. Forderungen nach Versicherungsregressen können von jeder Versicherung gestellt werden. Die meisten Fälle treten jedoch bei Kfz- und Privathaftpflichtversicherungen auf.

Liegt ein Fall vor, an dem ein Dritter beteiligt ist, muss das Versicherungsunternehmen nach geltender Rechtsprechung in den meisten Fällen direkt an den Geschädigten zahlen. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass Dritte zu lange auf Erstattungen warten müssen. In diesem Fall sind die Versicherung und der Versicherungsnehmer die Gesamtschuldner und eine Regresszahlung ist ein Gesamtschuldnerausgleich an den Dritten. Welche Folgen dieser Regress Ihrem Fall hat, erklären wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

Verlassen Sie sich bei versicherungsrechtlichen Anliegen auf uns:

Tel.: 0211 – 971 35 71

Wie schütze ich mich vor Forderungen nach Versicherungsregressen?

Bei Regressforderungen gilt der zivilrechtliche Grundsatz der Kausalität. Der Versicherer muss also nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung für Entstehung und Höhe des Schadens tatsächlich relevant war. Wenn Sie grundsätzlich so handeln, dass Ihr Verhalten nicht zu einer Obliegenheitsverletzung führen kann, haben Sie nichts zu befürchten. Häufige Gründe für Regressforderungen sind:

  • die Nichtzahlung von Versicherungsbeiträgen,
  • das Nicht-Angeben geänderter Umstände, zum Beispiel beim Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung,
  • vorsätzliche Herbeiführung von Schäden und Versicherungsbetrug.

Wie kann ein Anwalt mir helfen?

Wir prüfen zunächst, ob die Regressbearbeitung der Versicherung korrekt verlaufen ist, also ob bestimmte Formfehler vorliegen, wie zum Beispiel eine nicht eingehaltene Frist. Daraufhin ermitteln wir, ob der oben genannte Grundsatz der Kausalität gegeben ist. Dabei beziehen wir alle Faktoren mit ein, die Sie als Beschuldigten vom Vorwurf der Obliegenheitsverletzung entlasten können. In bestimmten Fällen kann die Haftungsfrage jedoch auch ungeklärt bleiben. Einigen Sie und die Streitpartei sich beispielsweise auf ein Teilungsabkommen, wird auf die Prüfung der Verschuldensfrage verzichtet und die Kosten werden aufgeteilt.

Sollte bei Ihnen ein Brief mit einer Regressforderung eintreffen, können Sie sich jederzeit an unsere Düsseldorfer Kanzlei wenden. Seit 1977 arbeiten unsere Fachanwälte insbesondere im Raum Düsseldorf als Ansprechpartner für Rechtsanliegen im Versicherungsrecht und verfügen daher über ein großes Repertoire an Erfahrung und Kompetenz.

Fachanwältin Birgit Chrometzka Düsseldorf

Birgit Chrometzka

Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf
Fachanwältin Birgit Chrometzka

Themengebiet:
Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

0211 – 971 35 71
kanzlei@dr-schnorrenberg.de

Unser Service für Sie

Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann – die Rechtsanwälte in Düsseldorf und Bergisch Gladbach – bietet dank rechtsübergreifender Tätigkeitsgebiete individuelle Lösungen zu rechtlichen, steuerlichen sowie finanziellen Fragestellungen. Mandanten können dabei aus einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten, wie z.B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht, wählen und somit von einer umfassenden Beratung profitieren. Die Kanzlei besteht seit 1977 und findet mit einem Team aus vier Anwälten praktikable Lösungsstrategien für Ihre Rechtsanliegen. In und um Düsseldorf, d.h. von Bilk, Eller, Benrath, Holthausen, Pempelfort über Gerresheim, Wersten, Düsseltal bis hin zu Unterrath, Derendorf, Rath sowie in den Nachbarstädten Hilden, Neuss, Kaarst und Ratingen sind Betroffene, die kompetenten anwaltlichen Rat suchen, bei der Kanzlei Schnorrenberg • Oelbermann bestens aufgehoben.