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Kompetente Beratung zum Sachversicherungsrecht in Düsseldorf

Häufig kommt es im Versicherungsfall zum Streit mit dem Versicherer, wenn dieser für einen Schaden nicht aufkommen will. Dann ist ein Rechtsanwalt nötig, der Ihr Recht durchsetzt. Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann aus Düsseldorf ist unter anderem auf das Sachversicherungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie zu Ihrem Versicherungsfall umfassend und kompetent.

Was sind Sachversicherungen?

Als solche werden Versicherungen bezeichnet, die Schäden an Sachwerten abdecken. Unter dem Begriff Sachwerte sind unter anderem Fahrzeuge, Gebäude, Einrichtungsgegenstände, Haustiere und Gebrauchsgüter des täglichen Lebens zu verstehen. Im deutschen Sachversicherungsrecht werden Sachwerte auch nach ihrer spezifischen Risikobehaftung unterteilt. So ist es beispielsweise Pflicht, über eine KFZ-Haftpflichtversicherung zu verfügen, wenn Sie ein Fahrzeug halten möchten. In der Vergangenheit war eine Feuerversicherung, also der Schutz vor Schäden durch Feuer, für Immobilienbesitzerin Düsseldorf wie auch im Rest des Landes vorgeschrieben, sie wird heute jedoch als freiwillige Versicherung behandelt.

Verlassen Sie sich bei versicherungsrechtlichen Anliegen auf uns:

Tel.: 0211 – 971 35 71

Pflichten der Vertragsparteien im Versicherungsrecht

Beim Abschluss eines Sachversicherungsvertrages verpflichten Sie und der Versicherer sich zu bestimmten Leistungen. Als Versicherungsnehmer sind Sie in der Pflicht, den vereinbarten Versicherungsbeitrag, die sogenannte Prämie, an den Versicherungsgeber zu bezahlen. Darüber hinaus muss der Versicherungsnehmer detaillierte Angaben über den zu sichernden Gegenstand machen. So ist es zum Beispiel wesentlich, ob ein zu versicherndes Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Zudem finden sich für den Versicherten oft noch weitere Pflichten in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Auf der anderen Seite hat der Versicherungsgeber im Versicherungsfall den Vermögensschaden nach Maßgabe des Versicherungsvertrages zu ersetzen. Dabei spielen die Begriffe Versicherungssumme und Versicherungswert eine wichtige Rolle.

Während die Versicherungssumme die Obergrenze der Ersatzleistung darstellt, kennzeichnet der Versicherungswert den Wert der versicherten Sache im Schadensfall. Angenommen der Versicherungswert Ihres Fahrzeugs beträgt 80.000 Euro und es wurde mit dem Versicherer eine Versicherungssumme von 60.000 Euro vereinbart. So hat der Versicherungsgeber im Falle einer vollständigen Zerstörung Ihres Autos durch Vandalismus den Schaden in Höhe von 60.000 Euro zu ersetzen.

Inhalt von Versicherungsverträgen

Gemäß dem Prinzip der Vertragsfreiheit können im Versicherungsrecht Sachversicherungen mit individuell angepassten Inhalten vereinbart werden. Es folgen einige Fälle, in welchen der Versicherer Ihren Schaden in der Regel bezahlt:

  • Einbruchdiebstahl und Raub wird durch die Hausratversicherung abgedeckt.
  • Schäden am Auto durch Hagel werden bei Abschluss einer Kaskoversicherung vom Versicherer übernommen.
  • Schäden durch Leitungswasser, zum Beispiel bei einem Rohrbruch, werden nur bei vorhandener Leitungswasserversicherung bezahlt.

Oft sind in Verträgen im Sachversicherungsrecht vom Versicherer viele Besonderheiten eingebaut, da dieser ein Interesse daran hat, möglichst wenig Geld auszugeben. Beispielsweise zählen Sturmflutschäden nicht zu Schäden durch Stürmen, daher sind diese Schäden nicht von einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Durch versteckte Versicherungsbedingungen können sich im Sachversicherungsrecht komplizierte Fälle ergeben. Benötigen Sie eine rechtliche Beratung, so besuchen Sie Ihren Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann in Düsseldorf. Hier beraten wir Sie zum Thema Versicherungsrecht wie auch zu einer Reihe von weiteren rechtlichen Fragestellungen.

Fachanwältin Birgit Chrometzka Düsseldorf

Birgit Chrometzka

Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf
Fachanwältin Birgit Chrometzka

Themengebiet:
Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

0211 – 971 35 71
kanzlei@dr-schnorrenberg.de

Unser Service für Sie

Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann – die Rechtsanwälte in Düsseldorf und Bergisch Gladbach – bietet dank rechtsübergreifender Tätigkeitsgebiete individuelle Lösungen zu rechtlichen, steuerlichen sowie finanziellen Fragestellungen. Mandanten können dabei aus einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten, wie z.B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht, wählen und somit von einer umfassenden Beratung profitieren. Die Kanzlei besteht seit 1977 und findet mit einem Team aus vier Anwälten praktikable Lösungsstrategien für Ihre Rechtsanliegen. In und um Düsseldorf, d.h. von Bilk, Eller, Benrath, Holthausen, Pempelfort über Gerresheim, Wersten, Düsseltal bis hin zu Unterrath, Derendorf, Rath sowie in den Nachbarstädten Hilden, Neuss, Kaarst und Ratingen sind Betroffene, die kompetenten anwaltlichen Rat suchen, bei der Kanzlei Schnorrenberg • Oelbermann bestens aufgehoben.