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Wie unterscheidet sich eine Schenkung von einer Erbschaft? – Schnorrenberg & Oelbermann Rechtsanwälte

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung gestaltet sich ähnlich wie eine Erbschaft, jedoch wird das Vermögen nicht erst nach dem Ableben eines Menschen als Betrag ausgezahlt, sondern geht schon zu Lebzeiten an den Beschenkten. Es handelt sich dabei um eine Zuwendung, bei der sich beide Parteien darüber einig sind, dass sie unentgeltlich stattfindet.

Die Schenkung gilt als Rechtsgeschäft, ist jedoch nur einseitig verpflichtend. Der Schenker erbringt die Leistung, der Beschenkte hat keine Verpflichtungen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, die Schenkung mit bestimmten Voraussetzungen oder Gegenleistungen zu verbinden.

Die Schenkung wird vertraglich geregelt, wobei der Vertrag selbst keine notarielle Beglaubigung benötigt, dagegen das Schenkungsversprechen schon. Informieren Sie sich in unserer Kanzlei Schnorrenberg & Oelbermann Rechtsanwälte genauer, was eine Schenkung ist, wie sie vollzogen wird und welche Papiere benötigt werden.

Holzhäuser stehen auf Papier als Symbol für Immobilienschenkung
AdobeStock/amosfal

Was ist eine Erbschaft?

Gegenüber der Schenkung ist die Erbschaft mit dem Ableben einer Person verbunden, wobei das zugeteilte Vermögen als Ganzes auf eine oder auf mehrere Erben übergeht. Die Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, wobei die Übergabe an Erben testamentarisch festgelegt wird. Dabei muss das Testament handschriftlich aufgesetzt werden und wird in der Regel notariell beglaubigt, um die testamentarischen Regelungen rechtsgültig zu machen.

Voraussetzung ist die Beglaubigung durch den Notar jedoch nicht, sodass Erben das Testament auch anfechten können. In Deutschland gilt dabei die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament aufgesetzt wurde.
Das Erbe ist nicht verpflichtend und die Erbschaft kann auch Fallstricke enthalten, beispielsweise wenn hohe Schulden vorliegen. Daher haben Erben innerhalb von 6 Wochen die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Was sind die Unterschiede zwischen Schenkung und Erbschaft?

Die Schenkung ist eine Übertragung des Vermögens unter Lebenden. Dazu gehören Zuwendungen, die eine Bereicherung für den Beschenkten bedeuten. Auch zählen dazu Vereinbarungen zwischen Ehegatten in Bezug auf das eheliche Vermögen oder eine Abfindung, die gleichzeitig beinhaltet, dass derjenige, der die Schenkung erhält, auf das Erbe verzichtet.

Die Schenkung kann mit einer Gegenleistung verbunden sein und mindert sich dann im Gesamtbetrag. Auch ist die Schenkung als vorzeitiger Erbausgleich möglich, um frühzeitig den Erhalt zu garantieren. Gegenüber der Erbschaft besteht hier die Möglichkeit, eine Schenkung rückgängig zu machen oder den Vertrag nach individuellen Bedürfnissen zu gestalten.

Eine Erbschaft dagegen ist nur mit dem Ableben des Erblassers verbunden. Zu Lebzeiten ist die Übertragung des Vermögens als Erbschaft nicht möglich, sondern nur als Schenkung. Der entscheidende Unterschied zwischen Vererbung und Schenkung betrifft daher die Eigentumsübertragungsart.

Welche Schenkungsarten gibt es?

Die Schenkung kann in verschiedenen Ausprägungen erfolgen, das ganze Vermögen betreffen oder nur Teile davon. Sie unterliegt immer dem freien Willen des Schenkenden.

Unterschieden wird in die Schenkung von Vermögenswerten, von Gegenständen und Grundstücken. Möglich ist sie als:

  • Handschenkung: Der Schenkende überträgt Gegenstände oder Vermögenswerte auf den Beschenkten, wobei der Zugang sofort möglich ist und keine Gegenleistungen oder Verpflichtungen nach sich zieht. Die Handschenkung benötigt keine förmliche vertragliche Vereinbarung. Ausnahmen betreffen nur Grundstücksschenkungen.
  • Schenkungsversprechen: Die Verpflichtung für die Schenkung erfolgt vertraglich ohne Gegenleistung des Beschenkten und ist ein Versprechen für die Zukunft. Hier ist eine notarielle Beglaubigung notwendig, da das Schenkungsversprechen ansonsten ungültig ist.
  • Schenkung im Todesfall: Die Schenkung wird unter der Bedingung geleistet, dass der Beschenkte den Schenker überlebt. Diese Art Schenkung ähnelt der Erbschaft.

Welche steuerlichen Unterschiede gibt es zwischen Schenkung und Erbschaft?

Die Schenkung unterliegt den gleichen Steuerbedingungen und Steuersätzen wie die Erbschaft. Das gilt auch für die Bewertungsvorschriften und für eine Steuerbefreiung.

Den Unterschied zur Erbschaft bilden dagegen die Versorgungsfreibeträge. Diese gelten bei einer Schenkung nicht, während sie bei der Erbschaft zum Tragen kommen.

Beide Varianten, sowohl die Schenkung als auch die Erbschaft, sind steuerpflichtig, und zwar ab einem Betrag, der die geltenden Freibeträge übersteigt. Letztere richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker und Beschenkten und sind am höchsten, wenn es um Schenkungen an Kinder oder Ehepartner geht.

Wo liegen die Vor- und Nachteile einer Schenkung?

Die Vorteile einer Schenkung zeigen sich in der Möglichkeit, sofort oder in absehbarer Zeit an das Vermögen des Schenkers zu gelangen und dieses für sich in Anspruch zu nehmen, ohne dass der Tod erfolgen muss. Wenn das Vermögen auch im Todesfall an den Beschenkten übergeht, fällt ein Teil der Erbschaftssteuer weg.

Dazu gibt es bei der Schenkung Steuerfreibeträge, die sich alle 10 Jahre erneut ausschöpfen lassen. Die Übertragung des Vermögens durch Schenkung und zu Lebzeiten verringert den Pflichtteilanspruch. Das kann sowohl eine Bevorzugung als auch eine Benachteiligung für pflichtteilberechtigte Personen bedeuten.

Der Nachteil einer Schenkung liegt darin, dass sie jederzeit widerrufen und rückgängig gemacht werden kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schenkende seine Meinung ändert, wenn er verarmt oder zahlungsunfähig wird.

Wenn die Schenkung bis zu 10 Jahre vor dem Ableben des Schenkers erfolgt ist, ist ebenfalls das Rückgängigmachen möglich. Dann fließt sie in den Pflichtteil ein, wodurch sich das Erbe verringert. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Fragen zur Schenkung oder Erbschaft haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wir als Kanzlei für Erbrecht in Düsseldorf beraten Sie sehr gerne bei weiteren Fragen.

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