Eine Trennung oder Scheidung bringt zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen mit sich. Wer erhält die gemeinsame Wohnung? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wer zahlt welchen Unterhalt? Als erfahrener Scheidungsanwalt wissen wir von der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei, wie wichtig es ist, diese Fragen frühzeitig und einvernehmlich zu klären. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet Ihnen die Möglichkeit, die Folgen Ihrer Trennung selbstbestimmt zu regeln und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung – und warum ist sie wichtig?
- Welche Themen werden in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt?
- Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
- Wie wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung rechtswirksam?
- Was passiert, wenn eine Partei die Vereinbarung nicht einhält?
- Zusammenfassung und Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Sie sollten Unterhalt, Vermögensaufteilung, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Sorgerecht einvernehmlich in der Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen.
- Eine außergerichtliche Einigung vermeidet langwierige Gerichtsverfahren und reduziert die Verfahrenskosten erheblich.
- Eine notarielle Beurkundung oder ein Anwaltsvergleich schaffen Vollstreckungstitel für eine direkte Durchsetzung.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung – und warum ist sie wichtig?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ehepartnerinnen und -partnern zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen. Sie wird auch als Trennungsvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung bezeichnet. Typische Inhalte umfassen Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Regelungen zur Ehewohnung oder Immobilie, die Aufteilung von Schulden und Betriebsvermögen sowie Sorgerechts- und Umgangsregelungen.
Gerichtliche Beschlüsse und Urteile sind automatisch Vollstreckungstitel. Private Vereinbarungen hingegen sind zunächst nicht vollstreckbar. Sie können jedoch durch eine notarielle Beurkundung oder einen Anwaltsvergleich vollstreckbar gemacht werden und erreichen so die gleiche Wirkung wie gerichtliche Titel.
Welche Themen werden in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt?
Bei Unterhaltsfragen können Sie die Höhe, Dauer und Befristung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt regeln sowie Ausschlussklauseln vereinbaren. Der Zugewinnausgleich betrifft Ausgleichsansprüche aus der Zugewinngemeinschaft und legt Modalitäten zur Auszahlung oder Übertragung von Vermögenswerten fest.
Der Versorgungsausgleich regelt Renten- und Versorgungsansprüche, wobei oft gesonderte Vereinbarungen oder die Zustimmung des Gerichts erforderlich sind. Bei Schulden klären Sie, wer welche Verbindlichkeiten trägt und wie die Haftungsfreistellung erfolgt. Sorgerechts- und Umgangsregelungen können vereinbart werden, bleiben aber der familiengerichtlichen Kontrolle unterworfen, wenn das Kindeswohl betroffen ist.
Sie können Zahlungsmodalitäten wie Raten oder Einmalzahlungen, Fälligkeiten und Sicherheiten festlegen. Auch die Nutzung und Räumung der Ehewohnung, Umgangszeiten, Informations- und Auskunftspflichten zu Konten sowie die Übertragung von Gesellschaftsanteilen lassen sich vertraglich regeln.
Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
Eine außergerichtliche Einigung führt zu einem schnelleren Verfahren und geringeren Gerichtskosten. Sie behalten mehr Kontrolle über die Ergebnisse und können individuellere Regelungen treffen. Zudem vermeiden Sie emotional belastende Gerichtsverfahren.
Wenn wesentliche wirtschaftliche Fragen wie Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt vorab geregelt sind, kann das Familiengericht das Scheidungsverfahren vereinfachen. Notariell beurkundete Regelungen ermöglichen eine direkte Vollstreckung, wodurch spätere Prozesskosten entfallen.
Wie wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung rechtswirksam?
Eine notarielle Beurkundung ist nicht für jede Scheidungsfolgenvereinbarung zwingend vorgeschrieben, aber erforderlich, wenn Sie eine sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung vereinbaren möchten. Ohne notarielle Form ist keine Unterwerfungsklausel möglich.
Private schriftliche Vereinbarungen sind grundsätzlich wirksam. Für die Vollstreckbarkeit haben Sie mehrere Optionen: eine notariell beurkundete Urkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung, einen Anwaltsvergleich, der beim zuständigen Gericht zur Vollstreckbarerklärung vorgelegt werden kann, oder einen gerichtlichen Vergleich. Alle diese Instrumente schaffen einen Vollstreckungstitel.
Was passiert, wenn eine Partei die Vereinbarung nicht einhält?
Liegt ein Vollstreckungstitel vor, können Sie die Zwangsvollstreckung betreiben, etwa durch Kontopfändung, Lohnpfändung oder Zwangsversteigerung. Fehlt ein solcher Titel, bleibt nur die Klage auf Erfüllung, was ein zusätzliches Gerichtsverfahren und Verzögerungen bedeutet.
Bei einem vollstreckbaren Titel haben Sie Anspruch auf Vollstreckung. Sie können auch eine Befreiung oder Abänderung anstreben, wenn sich wesentliche Umstände geändert haben. Eine Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit oder Unwirksamkeit ist möglich, wenn der Vertrag gegen die öffentliche Ordnung verstößt oder formale Fehler enthält.
Zusammenfassung und Fazit
Scheidungsfolgenvereinbarungen bieten eine flexible und häufig kostensparende Möglichkeit, die wirtschaftlichen und familienrechtlichen Folgen einer Trennung zu regeln. Für die Durchsetzbarkeit und einen schnellen Vollzug empfehlen wir eine notarielle Beurkundung mit Unterwerfungsklausel oder einen vollstreckbaren Anwaltsvergleich.Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Rentenansprüchen oder Betriebsbeteiligungen sollten Sie unbedingt fachanwaltliche und notarielle Beratung einholen. Wir von der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei unterstützen Sie dabei, Formfehler zu vermeiden und eine rechtssichere Vereinbarung zu treffen, die Ihre Interessen optimal schützt.




