Title: Versicherungsregresse
Author: RegioHelden
Published: 19. September 2018
Last modified: 10. Juli 2020

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# **Versicherungsregresse – Ihr Fachanwalt aus Düsseldorf steht Ihnen zur Seite**

Regressforderungen einer Versicherung können eine unerwartete und unerfreuliche 
Überraschung sein. Im Folgenden möchten wir, die Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei,
Ihnen diese Thematik näher bringen und Ihnen die Kernpunkte erläutern.

## Wann erfolgt ein Versicherungsregress?

Wird bei jeglichen Schäden, gegen die Sie versichert sind, Ihr Versicherungsunternehmen
eingeschaltet, prüft dieses regelmäßig, ob der Verursacher oder Sie als **Versicherungsnehmer
in Regress** genommen werden kann. Das bedeutet, dass Ihre Versicherung im Rahmen
einer Regressbearbeitung prüft, ob eine **Obliegenheitsverletzung** vorliegt, denn
in diesem Fall kann sie sich die Kosten zurückerstatten lassen. Eine Obliegenheit
wurde verletzt, wenn beispielsweise eine grobe **Fahrlässigkeit**, eine **Vertragsverletzung**
oder eine **v****orsätzliche Schädigung** von Ihrer Seite nachgewiesen werden kann.
Forderungen nach Versicherungsregressen können von jeder Versicherung gestellt werden.
Die meisten Fälle treten jedoch bei Kfz- und Privathaftpflichtversicherungen auf.

Liegt ein Fall vor, an dem ein Dritter beteiligt ist, muss das Versicherungsunternehmen
nach geltender Rechtsprechung in den meisten Fällen direkt an den Geschädigten zahlen.
Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass Dritte zu lange auf Erstattungen warten
müssen. In diesem Fall sind die Versicherung und der Versicherungsnehmer die Gesamtschuldner
und eine Regresszahlung ist ein **Gesamtschuldnerausgleich** an den Dritten. Welche
Folgen dieser Regress Ihrem Fall hat, erklären wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

Verlassen Sie sich bei versicherungsrechtlichen Anliegen auf uns:

Tel.: [0211 – 971 35 71](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/versicherungsrecht/versicherungsregresse/+492119713571?output_format=md)

## Wie schütze ich mich vor Forderungen nach Versicherungsregressen?

Bei Regressforderungen gilt der zivilrechtliche **Grundsatz der Kausalität**. Der
Versicherer muss also nachweisen, dass die **Obliegenheitsverletzung** für Entstehung
und Höhe des Schadens tatsächlich relevant war. Wenn Sie grundsätzlich so handeln,
dass Ihr Verhalten nicht zu einer Obliegenheitsverletzung führen kann, haben Sie
nichts zu befürchten. Häufige Gründe für Regressforderungen sind:

 * die Nichtzahlung von Versicherungsbeiträgen,
 * das Nicht-Angeben geänderter Umstände, zum Beispiel beim Abschluss eines Studiums
   oder einer Ausbildung,
 * vorsätzliche Herbeiführung von Schäden und Versicherungsbetrug.

## Wie kann ein Anwalt mir helfen?

Wir prüfen zunächst, ob die Regressbearbeitung der Versicherung korrekt verlaufen
ist, also ob bestimmte **Formfehler** vorliegen, wie zum Beispiel eine nicht eingehaltene
Frist. Daraufhin ermitteln wir, ob der oben genannte Grundsatz der Kausalität gegeben
ist. Dabei beziehen wir alle Faktoren mit ein, die Sie als Beschuldigten vom Vorwurf
der Obliegenheitsverletzung entlasten können. In bestimmten Fällen kann die **Haftungsfrage**
jedoch auch ungeklärt bleiben. Einigen Sie und die Streitpartei sich beispielsweise
auf ein **Teilungsabkommen**, wird auf die Prüfung der Verschuldensfrage verzichtet
und die Kosten werden aufgeteilt.

Sollte bei Ihnen ein Brief mit einer Regressforderung eintreffen, können Sie sich
jederzeit an unsere Düsseldorfer Kanzlei wenden. Seit 1977 arbeiten unsere Fachanwälte
insbesondere im Raum Düsseldorf als Ansprechpartner für Rechtsanliegen im [Versicherungsrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/versicherungsrecht/)
und verfügen daher über ein großes Repertoire an Erfahrung und Kompetenz.

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### Birgit Chrometzka

**Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf**
 Fachanwältin Birgit Chrometzka

Themengebiet:
 Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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