Title: Sachversicherungsrecht
Author: RegioHelden
Published: 19. September 2018
Last modified: 10. Juli 2020

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# **Kompetente Beratung zum Sachversicherungsrecht in Düsseldorf**

Häufig kommt es im Versicherungsfall zum Streit mit dem Versicherer, wenn dieser
für einen Schaden nicht aufkommen will. Dann ist ein Rechtsanwalt nötig, der Ihr
Recht durchsetzt. Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann aus Düsseldorf ist
unter anderem auf das **Sachversicherungsrecht** spezialisiert. Wir beraten Sie 
zu Ihrem Versicherungsfall umfassend und kompetent.

## Was sind Sachversicherungen?

Als solche werden Versicherungen bezeichnet, die **Schäden an Sachwerten** abdecken.
Unter dem Begriff Sachwerte sind unter anderem Fahrzeuge, Gebäude, Einrichtungsgegenstände,
Haustiere und Gebrauchsgüter des täglichen Lebens zu verstehen. Im deutschen Sachversicherungsrecht
werden Sachwerte auch nach ihrer **spezifischen Risikobehaftung** unterteilt. So
ist es beispielsweise Pflicht, über eine KFZ-Haftpflichtversicherung zu verfügen,
wenn Sie ein Fahrzeug halten möchten. In der Vergangenheit war eine Feuerversicherung,
also der Schutz vor Schäden durch Feuer, für Immobilienbesitzerin Düsseldorf wie
auch im Rest des Landes vorgeschrieben, sie wird heute jedoch als freiwillige Versicherung
behandelt.

Verlassen Sie sich bei versicherungsrechtlichen Anliegen auf uns:

Tel.: [0211 – 971 35 71](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/versicherungsrecht/sachversicherungsrecht/+492119713571?output_format=md)

## Pflichten der Vertragsparteien im Versicherungsrecht

Beim Abschluss eines Sachversicherungsvertrages verpflichten Sie und der Versicherer
sich zu bestimmten Leistungen. Als Versicherungsnehmer sind Sie in der Pflicht, 
den vereinbarten **Versicherungsbeitrag**, die sogenannte Prämie, an den Versicherungsgeber
zu bezahlen. Darüber hinaus muss der Versicherungsnehmer detaillierte Angaben über
den zu **sichernden Gegenstand** machen. So ist es zum Beispiel wesentlich, ob ein
zu versicherndes Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Zudem finden sich
für den Versicherten oft noch weitere Pflichten in den allgemeinen **Versicherungsbedingungen**.

Auf der anderen Seite hat der Versicherungsgeber im Versicherungsfall den **Vermögensschaden**
nach Maßgabe des Versicherungsvertrages zu ersetzen. Dabei spielen die Begriffe **
Versicherungssumme** und **Versicherungswer**t eine wichtige Rolle.

Während die Versicherungssumme die Obergrenze der Ersatzleistung darstellt, kennzeichnet
der Versicherungswert den Wert der versicherten Sache im Schadensfall. Angenommen
der Versicherungswert Ihres Fahrzeugs beträgt 80.000 Euro und es wurde mit dem Versicherer
eine Versicherungssumme von 60.000 Euro vereinbart. So hat der Versicherungsgeber
im Falle einer vollständigen Zerstörung Ihres Autos durch Vandalismus den Schaden
in Höhe von 60.000 Euro zu ersetzen.

## Inhalt von Versicherungsverträgen

Gemäß dem Prinzip der Vertragsfreiheit können im [Versicherungsrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/versicherungsrecht/)
Sachversicherungen mit individuell angepassten Inhalten vereinbart werden. Es folgen
einige Fälle, in welchen der Versicherer Ihren Schaden in der Regel bezahlt:

 * Einbruchdiebstahl und Raub wird durch die Hausratversicherung abgedeckt.
 * Schäden am Auto durch Hagel werden bei Abschluss einer Kaskoversicherung vom 
   Versicherer übernommen.
 * Schäden durch Leitungswasser, zum Beispiel bei einem Rohrbruch, werden nur bei
   vorhandener Leitungswasserversicherung bezahlt.

Oft sind in Verträgen im Sachversicherungsrecht vom Versicherer viele Besonderheiten
eingebaut, da dieser ein Interesse daran hat, möglichst wenig Geld auszugeben. Beispielsweise
zählen Sturmflutschäden nicht zu Schäden durch Stürmen, daher sind diese Schäden
nicht von einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Durch versteckte Versicherungsbedingungen können sich im Sachversicherungsrecht 
komplizierte Fälle ergeben. Benötigen Sie eine rechtliche Beratung, so besuchen 
Sie Ihren Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann in Düsseldorf.
Hier beraten wir Sie zum Thema Versicherungsrecht wie auch zu einer Reihe von weiteren
rechtlichen Fragestellungen.

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**Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf**
 Fachanwältin Birgit Chrometzka

Themengebiet:
 Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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