Title: Lebensversicherung
Author: RegioHelden
Published: 21. Januar 2019
Last modified: 2. Februar 2021

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# **Kompetente Beratung zum Thema Lebensversicherung in Düsseldorf**

Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung oder Risikolebensversicherung ist 
immer noch eine viel genutzte Form der Altersvorsorge und Absicherung für die Zukunft.
Dabei fällt die Wertentwicklung einer Lebensversicherung häufig ernüchternd aus 
und bleibt hinter den Erwartungen. Viele Versicherungsnehmer **mit alten Verträgen**
können jedoch von einem **nachträglichen Widerrufsrecht** Gebrauch machen. Unsere
Anwälte von der Kanzlei Schnorrenberg & Oelbermann in Düsseldorf klären mit Ihnen
die rechtlichen Grundlagen für den Widerruf Ihrer Versicherung.

## Wer und was ist vom Widerrufsrecht betroffen?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 steht vielen Versicherungsnehmern,
die zwischen dem 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung
abgeschlossen haben, das **Recht auf einen nachträglichen Widerruf **zu. Grundlage
hierfür ist, dass viele Versicherer in diesem Zeitraum fehlerhafte oder gar keine
Informationen zum Widerrufsrecht gegeben haben. Dies betrifft vor allem **Abschlüsse
nach dem sogenannten Policen-Modell**, wodurch die Kunden nur nachlässig mit den
Unterlagen und Belehrungen versorgt wurden, die für den Start der Widerspruchsfrist
erforderlich gewesen wären. Betroffen sind hierbei sowohl Kapitallebensversicherungen
als auch Rentenversicherungen. Verträge zur Altersvorsorge, die über eine Bank laufen,
fallen jedoch nicht darunter. Auch bei Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen
ist ein Widerruf nur in Ausnahmen möglich. Jedoch empfiehlt es sich, diese als wichtige
Vorsorge zu behalten. Schließlich können Sie auch bei bereits gekündigten und abgelaufenen
Verträgen Ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen. Gerne prüfen wir das im Einzelfall
für Sie in unserer Kanzlei in Düsseldorf.

Verlassen Sie sich bei versicherungsrechtlichen Anliegen auf uns:

Tel.: [0211 – 971 35 71](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/versicherungsrecht/lebensversicherung/+492119713571?output_format=md)

## Ihre Vorteile des Widerrufs

Vor dem Urteil blieb unzufriedenen Kunden nur die Möglichkeit, die Versicherung 
vorzeitig zu kündigen. Viele nutzten auch die Möglichkeit, sie zu verkaufen oder
zu beleihen, da bei einer vorzeitigen Kündigung hohe Abschläge anfielen. Mit dem
nachträglichen Widerspruch, der dann zur **Rückabwicklung **führt, erhalten viele
Kunden nun die **meiste Rendite**, da sie ihre gesamten eingezahlten Beiträge zuzüglich
Zinsen zurückbekommen. Der Versicherer muss dann also auch das Geld auszahlen, das
er selbst mit den Beiträgen erwirtschaftet hat.

## Mit anwaltlicher Hilfe zur Rückabwicklung

Um Ihren Widerspruch durchzusetzen und im Vorfeld herauszufinden, ob sich ein Widerruf
in Ihrem Fall auch lohnt, kontaktieren Sie am besten unsere **erfahrenen Anwälte
in Düsseldorf**. Oftmals verweigern Versicherer im ersten Anlauf eine Zahlung. Nicht
selten muss deshalb der Klageweg bestritten werden. Der gesamte Ablauf kann mehrere
Monate bis hin zu zwei Jahren dauern. Ein Anwalt kann Sie auf diesem Weg begleiten
und mit Ihnen folgende Schritte durchführen, damit Sie zu Ihrer Rückabwicklung kommen:

 1. Vertrag und Widerrufsbelehrung prüfen
 2. Rückabwicklung berechnen
 3. Widerspruch einlegen
 4. Bei Weigerung des Versicherers den Widerspruch außergerichtlich oder gerichtlich
    durchsetzen

Auch schon bei Abschluss einer Lebensversicherung können Sie unsere Kanzlei in Düsseldorf
kontaktieren, um sich eine **professionelle Beratung und Überprüfung** Ihrer Verträge
einzuholen.

![Fachanwältin Birgit Chrometzka Düsseldorf](/wp-content/uploads/sites/743/2018/
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### Birgit Chrometzka

**Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf**
 Fachanwältin Birgit Chrometzka

Themengebiet:
 Fachanwältin für Versicherungsrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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**Unser Service für Sie**

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