Title: Anwalt für eingetragene Lebenspartnerschaften in Düsseldorf
Author: RegioHelden
Published: 2. März 2023

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# Ihr Anwalt für eingetragene Lebenspartnerschaften in Düsseldorf

Mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind gleichgeschlechtliche den **verheirateten
Paaren gleichgestellt**. Dadurch entstehen **Rechte und Pflichten**, die im Lebenspartnerschaftsgesetz
festgeschrieben sind, wie zum Beispiel zu gegenseitigem Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich.
Gleichzeitig gibt es erb- und sozialrechtliche Vorteile. Außerdem kann die Vormundschaft
für Kinder übernommen werden. Hat eine Partnerin oder ein Partner ein Kind, ist 
eine **Adoption durch den Partner oder die Partnerin möglich**. Die gemeinsame Adoption
eines Kinds ist nicht erlaubt. Die Oelbermann Anwaltskanzlei, Ihr [Anwalt für Familienrecht in Bergisch Gladbach](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/familienrecht-bergisch-gladbach/?output_format=md),
klärt jederzeit gerne Ihre Fragen zum Lebenspartnerschaftsgesetz und zur eingetragenen
Lebenspartnerschaft.

## Ist ein Lebenspartnerschaftsvertrag notwendig?

Ein Lebenspartnerschaftsvertrag ist für gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen
Partnerschaft nicht notwendig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen solchen 
Vertrag abzuschließen, da dieser **einige Vorteile** mit sich bringt. So werden 
dadurch **Vermögensfragen**, die im Fall einer Trennung oder des Todesfalls des 
Partners oder der Partnerin relevant sein können, geklärt. Auch kann der Vertrag
dabei helfen, die verschiedenen **Rechte und Pflichten** in der Partnerschaft klar**
festzulegen**.

⌊Nichtehelicher Partnerschaftsvertrag einer eingetragenen Lebenspartnerschaft⌉⌊Nichtehelicher
Partnerschaftsvertrag einer eingetragenen Lebenspartnerschaft⌉
 © nmann77 – stock.
adobe.com

### Welche Ansprüche gibt es nach einer Trennung?

Auch nach einer Trennung können Ex-Partner und Ex-Partnerinnen einer eingetragenen
Partnerschaft bestimmte Ansprüche geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind. Einer der Partner oder Partnerinnen kann zum Beispiel **Unterhalt 
verlangen**, wenn er oder sie von dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin finanziell
abhängig war. Auch bestehen durch den [Versorgungsausgleich](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/familienrecht/versorgungsausgleich/?output_format=md)**
gegenseitige Rentenansprüche**. Zudem wird das **gemeinsame Vermögen**, sowohl das
Geld auf Konten als auch Vermögen in Form von Immobilien, **zwischen den Partnern
oder Partnerinnen aufgeteilt**.

#### Wie würde ein Trennungsverfahren verlaufen?

Wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft beendet werden soll, ist dafür der **
Beschluss eines Richters oder einer Richterin** notwendig. Der Lebenspartner oder
die Lebenspartnerin, der oder die sich trennen möchte, muss dazu zunächst eine Anwältin
oder einen Anwalt für Familienrecht konsultieren. Nach der Beratung reicht diese
oder dieser anschließend **eine Aufhebungsklage der Partnerschaft** ein. Dieser 
kann der andere Partner oder die andere Partnerin dann, anders als bei einer Scheidung,
ohne Anwalt oder Anwältin für Familienrecht zustimmen.

##### Wie erfolgt nach einer Trennung die Vermögensauseinandersetzung?

Nach der Trennung in einer Lebenspartnerschaft muss das gemeinsame Vermögen der 
beiden Partner oder Partnerinnen, wie bei der Scheidung nach einer Ehe, aufgeteilt
werden. Wie die Vermögenswerte aufgeteilt werden, kann dabei bereits **im Voraus
im Lebenspartnerschaftsvertrag festgelegt** worden sein. Ist dies nicht der Fall,
müssen sich beide Partner oder Partnerinnen untereinander auf eine gerechte Aufteilung
einigen. Ist dies **freiwillig nicht möglich**, muss das Vermögen in einem **Prozess
vor Gericht aufgeteilt** werden. Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt oder eine erfahrene
Anwältin für [Familienrecht in Düsseldorf](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/familienrecht/?output_format=md)
suchen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.