Title: Eheverträge Düsseldorf
Author: RegioHelden
Published: 29. Dezember 2022

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# Eheverträge

Soweit kein Ehevertrag zwischen Ehepartnern besteht, gelten die familienrechtlichen
Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Folglich leben Verheiratete im gesetzlichen
Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall kann dies zu unerwünschten
Auswirkungen auf die **Vermögensverhältnisse** der Ehepartner führen, da eventuell
während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen (der Zugewinn), etwa in Form von Immobilien,
zu gleichen Teilen auf die Partner aufgeteilt wird (Zugewinnausgleich). Neben dem
Güterstand greift das Familienrecht auch in die Regelungsbereiche Versorgungsausgleich
und dem nachehelichen **Unterhalt** ein.
 Mit einem Ehevertrag können also individuelle
Regelungen für ein Ende der Ehe auf den Ebenen Güterstand, **Versorgungsausgleich**
und des nachehelichen Unterhalts bestimmt werden.

![Ehevertrag mit Ringen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/wp-content/uploads/
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## Diese Arten von Eheverträgen gibt es und ihre Unterschiede

Im Wesentlichen gibt es folgende **Regelungsbereiche**, die Ehepartner für den Fall
einer Scheidung Ihrer Ehe geregelt haben wollen.

### Das regelt ein Ehevertrag

 

 * **Nachehelicher Unterhalt**
    Dieser Aspekt behandelt die eventuellen nachehelichen**
   Unterhaltsansprüche**, etwa wegen gemeinsamer Kinder, §1570 ff BGB, oder bezüglich
   eines Aufstockungsunterhalts, §1573 Abs. 2 BGB, für im Nachgang der Scheidung
   finanziell schlechter gestellte Partner. Weitere Regelungen im Rahmen eines Ehevertrags
   können hinsichtlich der nachehelichen Aufteilung von Hausratsgegenständen oder
   etwa der Nutzung der Ehewohnung nach der Scheidung getroffen werden.
 * Um zu verhindern, dass Eheleute für etwaige **Schulden des Partners** aufkommen
   müssen, sind ein Ehevertrag oder die Vereinbarung zur Gütertrennung nicht vonnöten.
   Hier reicht der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn, ein Partner
   hat ausdrücklich eine Mithaftung unterschrieben. Gleiches gilt bei Schenkungen
   und Erbschaften. Diese werden dem Anfangsvermögen des jeweiligen Ehepartners 
   hinzugerechnet.
 * **Güterstand**
    Festlegung der güterrechtlichen Verhältnisse bei einer Scheidung.
   Hiermit werden Regelungen im Hinblick auf die Auseinandersetzung mit Vermögenswerten
   im Zuge einer Scheidung festgelegt. Hier kann der Güterstand der **Zugewinngemeinschaft**
   modifiziert werden, sodass nicht der originäre Zugewinnausgleich des Familienrechts
   greift. Es können aber auch die sogenannte **Gütergemeinschaft** oder die **Gütertrennung**
   vereinbart werden.
 * **Versorgungsausgleich**
    Hierunter fallen Regelungen hinsichtlich Ansprüchen
   aus eventuell erworbenen Rentenanwartschaften, welche die Eheleute während Ihrer
   Ehezeit erworben haben.

## Das sind die Vor- und Nachteile eines Ehevertrags und darum ist ein guter Ehevertrag wichtig

### Vorteile

 * **Vorsorge:**
    Mit einem Ehevertrag können Sie in Zeiten einer glücklichen Ehe
   kostspielige Missverständnisse oder Streitpunkte in einem eventuellen Scheidungsfall
   im Vorhinein unterbinden beziehungsweise bestmöglich eingrenzen.
 * **Sicherheit und Flexibilität**
    Durch ein separates Vertragswerk im Zuge der
   Eheschließung, lassen sich auch lediglich kleine Anpassungen zum Güterstand der
   Zugewinngemeinschaft vertraglich regeln, etwa für den Fall, dass die Ehepartner
   während ihrer gemeinsamen Zeit Immobilienvermögen erlangen. Entsprechende Übereinkünfte
   gewähren beiden Eheleuten hierfür die nötige Sicherheit und Gewissheit für den
   Fall einer Trennung.

### Nachteile

 * **Kosten:**
    Ehepartner sollten anhand der zu regelnden Vermögensgegenstände 
   und der herrschenden Ehekonstellation eine Notwendigkeit und die voraussichtliche
   Kostenhöhe eines Ehevertrages mit einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für
   Familienrecht im Vorfeld besprechen.
 * **Komplexität:**
    Beide Eheleute sollten sich notariell und mithilfe eines Anwalts
   oder einer Anwältin eingehend bei der Errichtung eines Ehevertrags beraten lassen.
   Es ist keinem Partner damit geholfen, wenn etwaige Klauseln im Ehevertrag am 
   Ende nicht den zu regelnden Angelegenheiten entsprechen oder für die Partner 
   womöglich nicht verständlich in den Vertrag eingearbeitet wurden, sodass es im
   Scheidungsfall zu unerwarteten Missverständnissen bei der Aufteilung von Vermögensgegenständen
   oder der Durchsetzung von Versorgungs- oder Unterhaltsansprüchen kommt.

## Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Grundsätzlich ist ein Ehevertrag dann sinnvoll, wenn die **Vermögensverhältnisse**
beider Ehepartner sehr **unterschiedlich** sind, etwa ein Ehepartner nicht erwerbstätig
ist oder es sich um Unternehmer-Ehen handelt.
 Prinzipiell ist ein Vertrag sinnvoll,
wenn die Ehepartner für sich empfundene unangemessene Unterhalts- und Versorgungsansprüche
im Scheidungsfall ausschließen möchten. Auch bei Ehepartnern mit unterschiedlichen
Nationalitäten ist ein Ehevertrag zu empfehlen.

## Wann ist ein Ehevertrag ungültig?

Dem Ehevertrag liegt die **allgemeine Vertragsfreiheit** zugrunde. Es müssen jedoch
gewisse Formvorschriften und Regelungen darin enthalten sein, damit er rechtskräftig
ist.
 Ein Ehevertrag ist dann als ungültig, rechtswidrig oder sittenwidrig zu betrachten,
wenn:

 * darin gegen geltendes Recht verstoßen wird
 * er sittenwidrige Vereinbarungen enthält
 * er mit den darin vereinbarten Klauseln zulasten Dritter geht (z. B. das Kindeswohl
   gefährdet)

## Ehevertrag nachträglich verändern – geht das?

Ja. Durch die einvernehmliche Entscheidung beider Ehepartner kann sowohl vor beziehungsweise
kurz nach der Eheschließung (vorsorgender Ehevertrag), als auch bis kurz vor der
Scheidung ein Ehevertrag geschlossen werden. In letzterem Fall kommen sogenannte**
Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen** infrage. Alle drei Übereinkünfte 
haben das Ziel, gewisse Regelungspunkte im Hinblick auf Vermögenswerte, den Versorgungsausgleich
oder nacheheliche Unterhaltszahlungen bindend im Voraus festzulegen.

## So viel kostet ein Ehevertrag

Für das Aufsetzen eines Ehevertrags fallen **Notargebühren** und gegebenenfalls 
ein **Honorar** für den beratenden Anwalt oder die Anwältin an. Die Notargebühren
richten sich nach dem „Geschäftswert“ der zu regelnden Güter – und Vermögenswerte.

## Ehevertrag abschließen – Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei

Im Falle weiterer Fragen zum Thema Ehevertrag stehen wir, die Schnorrenberg • Oelbermann
Anwaltskanzlei, Ihnen mit unseren Fachanwältinnen und Fachanwälten für Familienrecht
gerne zur Seite.