Title: Patientenverfügung Anwalt Düsseldorf
Author: RegioHelden
Published: 31. Mai 2022
Last modified: 28. Mai 2025

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# Patientenverfügung: Beratung vom Anwalt in Düsseldorf

Wie möchten Sie behandelt werden, wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund einer **
psychischen Krankheit** oder einer** körperlichen, geistigen bzw. seelischen Behinderung**
ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können? In Ihrer Patientenverfügung
regeln Sie, was geschehen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen
zu äußern. Ihr Rechtsanwalt berät Sie rund um Ihr Recht als Patient und Ihre Möglichkeiten
zur Vorsorge.

## Was umfasst eine Patientenverfügung?

Im Rahmen einer Patientenverfügung regeln Sie schriftlich, was im Falle einer **
Entscheidungsunfähigkeit **passieren soll. Diese kann eintreten, wenn Sie aufgrund
geistiger oder seelischer Erkrankungen keine Entscheidungen mehr treffen oder diese
wegen körperlicher Erkrankungen nicht mehr äußern können. Mit der Verfügung halten
Sie Ihren **Willen im Voraus verbindlich fest**. Dieser richtet sich in der Regel
an die behandelnden Ärzte und Ärztinnen sowie das Behandlungsteam. Sie können aber
auch festlegen, was Bevollmächtigte und gesetzliche Vertreter für Sie entscheiden
sollen.

## Was genau regelt eine Patientenverfügung?

Mittels Verfügung legen Sie fest, **welche Heilbehandlungen und ärztlichen Eingriffe**
vorgenommen werden sollen und welche nicht. Am besten ergänzen Sie diese Vorschriften
um weitere Wünsche und Bitten sowie** Richtlinien für Ihre gesetzlichen Vertreter**.
Dadurch können diese in Bereichen, welche die Verfügung nicht unmittelbar abdeckt,
besser in Ihrem Sinne entscheiden. Üblicherweise legen Sie in Ihrer Verfügung Richtlinien
für folgende Behandlungen und Maßnahmen fest:

 * Lebenserhaltende Maßnahmen
 * Wiederbelebung
 * Künstliche Beatmung
 * Schmerz- und Symptombehandlung
 * Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
 * Dialyse
 * Einsatz von Antibiotika und Blutkonserven

![Junge Frau unterschreibt eine Patientenverfügung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.
de/wp-content/uploads/sites/743/2022/05/anwalt-patientenverfuegung-duesseldorf.jpg)

## Welche Vorteile hat eine Patientenverfügung?

Das Ausfüllen oder Verfassen einer Verfügung ist **keine Pflicht**. Gesetzlich ist
sogar festgelegt, dass Versicherungen und alle Arten von Verträgen keine solche 
Verfügung als Voraussetzung für ihren Abschluss fordern dürfen. Trotzdem hat die
Vorsorge mittels Verfügung sowohl für Sie als Patient oder Patientin als auch für
Ihre Angehörigen einige** entscheidende Vorteile**: Sie haben Sicherheit, dass Angehörige
und berufene Betreuer im Ernstfall nach Ihrem Willen entscheiden.

Andererseits** entlasten Sie Ihre Angehörigen und Betreuung**: Diese müssen die 
schweren Entscheidungen nicht selbst treffen, sondern können sich nach Ihren mit
Ihrem Rechtsanwalt erarbeiteten Vorgaben richten.

Eine mit einem Fachanwalt für Erbrecht aufgesetzte Verfügung hilft Ihnen außerdem,
im Ernstfall **Streitigkeiten innerhalb der Familie**, die vor Gericht enden und
sich bis auf die Erbschaft erstrecken können, zu vermeiden. Lassen Sie sich deswegen
in dieser Hinsicht von unseren [Rechtsanwälten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/unsere-anwaelte/?output_format=md)
beraten, um eine rechtssichere und damit** verbindliche Vorsorgevollmacht**, die
Ihre Erben entlastet, aufzusetzen.

## Wie sieht eine korrekte Patientenverfügung aus?

Der Gesetzgeber fordert, dass eine Patientenverfügung **schriftlich verfasst **wird.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie das Dokument unbedingt selbst schreiben müssen.
Eine **eigene Unterschrift von Hand** reicht aus, damit die Verfügung gültig ist.
Alternativ kann auch die **Beglaubigung durch einen Notar** die Echtheit der Verfügung
bestätigen. Fertigen Sie das Dokument mithilfe eines Fachanwalts oder Rechtsanwalts
an, können Sie sicher sein, dass es korrekt aufgesetzt und gültig ist.

Damit Ihre Verfügung im Ernstfall auch zum Einsatz kommt, sollten Sie einen Verweis
auf diese bei sich tragen sowie Krankenhäuser und Pflegeheime bei ihrer Aufnahme**
auf die Verfügung hinweisen**. Alternativ können Sie einen **Vermerk bei Ihrem Rechtsanwalt
hinterlegen**. Am besten ist es, wenn Sie Ihre Angehörigen und vor allem Ihrer bevollmächtigten
Vertrauensperson von der Verfügung erzählen und diese mit ihm oder ihr durchgehen.
So gehen Sie sicher, dass es **keine Missverständnisse** gibt und Ihr Wille bezüglich
Ihrer Behandlungswünsche im Ernstfall auch sicher berücksichtigt wird.

## Weitere Möglichkeiten zur Vorsorge: Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung ist nur der erste Schritt, um im Ernstfall rundum abgesichert
zu sein und Ihren Willen für schwierige Situationen festzuhalten. Mit einer [Vorsorgevollmacht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/vorsorgevollmacht/?output_format=md)
erklären Sie einen** Stellvertreter, der für Sie entscheidet**, wenn Sie dazu nicht
mehr in der Lage sind. Das können Angehörige, aber auch Ihr Anwalt sein. Seine oder
ihre Aufgabe ist es in erster Linie, für die **Umsetzung und Einhaltung Ihrer Verfügung**
zu sorgen.

Nicht immer decken Patientenverfügung und Vollmacht zur Vorsorge alle Bereiche und
Entscheidungen ab, die im Zweifelsfall getroffen werden müssen. Mit einer **Betreuungsverfügung**
sind Sie auch dann auf der sicheren Seite: Häufig kommt es vor, dass Entscheidungen
getroffen werden müssen, für die Sie in Ihrer Patientenverfügung keine konkreten
Anweisungen hinterlassen haben. Dann trifft der oder die Bevollmächtigte, ein Angehöriger
oder Ihr Anwalt, aufgrund vorher getroffener Vereinbarungen und den **Richtlinien
in Ihrer Verfügung** diese Entscheidungen in Ihrem Sinne.

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Alter, Krankheiten und die Weitergabe Ihres Besitzes an Ihre Angehörigen. Gerne 
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So können Sie sich sicher sein, dass am Ende alles rechtsgültig ist und Ihr Wille
genauso umgesetzt wird, wie Sie sich das wünschen.

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