Title: Erbvertrag
Author: RegioHelden
Published: 28. März 2022
Last modified: 28. Mai 2025

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# Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei: Ihr Anwalt für Erbverträge in Düsseldorf

In der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei vertreten wir **zahlreiche Mandanten
und Mandantinnen im Erbrecht**. Welche Voraussetzungen ein Erbvertrag erfüllen muss,
welche Vorteile er bietet und wie wir Ihnen helfen können, erfahren Sie im Folgenden.

Wie beim [Testament](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/testament/?output_format=md)
wird ein Erbvertrag als **Verfügung im Todesfall bzw. Erbfall **aufgesetzt. Der 
Erblasser legt seinen letzten Willen bezüglich der Erbeinsetzung oder etwaiger Vermächtnisse
und Auflagen hier fest. Auch das anzuwendende [Erbrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht/?output_format=md)
kann darin festgehalten werden. **Im Unterschied zum Testament** ist der Wirkungsbereich
eines Erbvertrages **deutlich umfangreicher**. Auch verpflichten sich darin beide
Seiten. So hält der Erblasser z.B. Teile seines Nachlasses zur Überlassung fest,
während die Erben sich zu einer Pflegeleistung oder ähnliches verpflichtet. Stets
wird der Erbvertrag notariell beurkundet.

Unsere Anwälte und Anwältinnen der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei in 
Düsseldorf vertreten täglich Ihre Mandantschaft in der **Beratung und Anfertigung
von Erbverträgen**. Dirk Olbermann sowie Ulrich Schnorrenberg tragen dabei den Titel
des **Fachanwalts für Erbrecht**. Wenden Sie sich bei Fragen gerne per Telefon oder
via E-Mail an uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.

![Erbvertrag Bildschirm auf Laptop](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/wp-content/
uploads/sites/743/2022/03/rechtsanwalt-erbvertrag.jpg)

## Der Erbvertrag: Welche Voraussetzungen muss er erfüllen und zu welchem Zweck wird er aufgesetzt?

Ob ein Erbvertrag in Düsseldorf, in Köln oder anderen Städten und Regionen Deutschlands
geschlossen wird: Stets müssen **gesetzliche Anforderungen erfüllt sein**, damit
der Vertrag als gültig anerkannt werden kann. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten
Voraussetzungen:

 * **Persönlicher Vertragsschluss**: Wie beim Testament muss der Erblasser bzw. 
   die Erblasserin den Erbvertrag persönlich schließen. Eine Stellvertretung z.B.
   durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin ist somit ausgeschlossen. Lediglich
   andere teilnehmende Vertragspartner können sich vertreten lassen.
 * **Testierwille**: Wie beim Testament muss beim Erbvertrag der Testierwille des
   Erblassers bzw. der Erblasserin nach § 133 BGB gegeben sein. Die Person muss 
   bei der Verfassung den ernsthaften Willen und das Bewusstsein haben, den Vertrag
   zu schließen.
 * **Geschäftsfähigkeit**: Der Erblasser bzw. die Erblasserin selbst muss unbeschränkt
   geschäftsfähig sein (§ 2275 I BGB). Für den Vertragspartner bzw. die -partnerin
   muss eine Geschäftsfähigkeit nach §§ 104 ff. BGB bestehen.
 * **Anwesenheit des Notars**: Der Erbvertrag ist nach § 2276 I 1 BGB bei gleichzeitiger
   Anwesenheit vor dem Notar bzw. einer Notarin zu schließen.

## Der Erbvertrag: Welche Vorteile bietet er?

Gegenüber dem Testament ist der **Erbvertrag verbindlicher**. Änderungen des Vertrages
können nur vorgenommen werden, wenn **beide Vertragsparteien zustimmen**. Ein Testament
oder Schenkungen sind z.B. eine einseitige Willenserklärung. Zudem kann die Erbschaft
an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden: So kann sich jemand aus der Erbfolge
verpflichten, den Erblasser bzw. die Erblasserin bis zum Tod zu pflegen.

Unverheiratete Paare finden im Erbvertrag oft eine gute **Alternative zu einem Ehegattentestament**
bzw. Berliner Testament. Sie können sich so gegenseitig als Erben einsetzen. Auch
die **Unternehmensnachfolge **bzw. Nachfolgen im Gesellschaftsrecht können durch
einen Erbvertrag sichergestellt werden. Zuletzt werden immer häufiger Klauseln der**
Mediation **integriert.

## Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei: Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf

Sie suchen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin in Düsseldorf, um beim Thema**
Erbvertrag, Erbfolge oder im Erbfall **vertreten zu werden? Oder zielt Ihre Anwaltssuche
auf einen kompetenten **Fachanwalt **in der Nähe ab, der Erben bzw. Erblasser vertritt?

In der täglichen Rechtsberatung unserer Kanzlei in Düsseldorf sind wir mit dem Thema
Erbvertrag bestens vertraut. Rechtsanwalt Dirk Oelbermann und Rechtsanwalt Dr. jur.
Ulrich Schnorrenberg sind jeweils **Fachanwalt im Erbrecht**. Gemeinsam mit den 
Anwälten und Anwältinnen der Kanzlei vertreten wir Sie gerne in Ihrem Anliegen.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne **per Telefon oder via E-Mail**. Die Kontaktdaten
Ihrer Wahl finden Sie in unserem Kontaktbereich oder im Impressum.

Wir beraten Sie gerne:

Tel.: [0211 – 971 35 71](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht/erbvertrag-duesseldorf/+492119713571?output_format=md)