Title: Erbrecht Bergisch Gladbach
Author: RegioHelden
Published: 23. Dezember 2019
Last modified: 18. März 2022

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# **Fachanwälte für Erbrecht – Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg und Dirk Oelbermann**

## Das Erbe gut verwahrt wissen

Ist ein **Todesfall in der Familie bzw. in der Geschäftsführung** aufgetreten? Möchten
Sie sich als Erblasser oder Erbe über das Erbrecht informieren? Dann ist eine **
umfangreiche Rechtsberatung unabdingbar**; denn es kommen möglicherweise viele Fragen
auf, die unsere Fachanwälte Ihnen im Rahmen einer Beratung in Bergisch Gladbach 
gerne beantworten. 

 

Mögliche Fragen sind:

 * Wer ist ein rechtlicher Erbe & wie benennt man anderweitig Erben? 
 * Wie können Ansprüche vermieden werden?
 * Was ist der sogenannte „Pflichtteil“ im Erbrecht?
 * Werden Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten berücksichtigt?
 * Wann ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung unbedingt notwendig und 
   sinnvoll?
 * Kann der überlebende Ehegatte alleine über das Erbe der minderjährigen Kinder
   entscheiden?
 * Kann der Sozialhilfeträger auf das Erbe zugreifen?
 * Wie läuft die Testamentserstellung ab? 

 

Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht unterstützen Sie, bei Bedarf auch mithilfe eines
Notars, bei folgenden Sachverhalten:

 * Die Organisation Ihres Erbes zu Lebzeiten
 * Festlegung der Unternehmensnachfolge & Vermögensnachfolge für Gewerbe
 * Erstellung eines Erbvertrages für Unternehmer
 * Gestaltung eines (gemeinschaftlichen) Testamentes mit Anordnung von Vermächtnissen
   und Testamentsvollstreckung
 * Eröffnung des Erbes eines verstorbenen Familienmitglieds
 * Streitigkeiten um den Erbanteil
 * Verzicht auf das Erbe
 * Anfechtung von Testamenten
 * Fragen zu Schenkung und Erbrecht in steuerlicher Hinsicht, Insbesondere lebzeitige
   Übertragung von Vermögen auf Kinder zur Vermeidung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Jetzt Termin vereinbaren:

Tel.: [02202 – 81 75 74 00](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht-bergisch-gladbach/+49220281757400?output_format=md)

![Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg, Anwalt für Erbrecht in Bergisch Gladbach](https://
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### Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg

**Ihr Anwalt für Erbrecht in Bergisch Gladbach**
 Fachanwalt Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg

Themengebiet:
 Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

** [02202 – 81 75 74 00](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht-bergisch-gladbach/+49220281757400?output_format=md)

[kanzlei@dr-schnorrenberg.de](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht-bergisch-gladbach/kanzlei@dr-schnorrenberg.de?output_format=md)

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### Dirk Oelbermann

**Ihr Anwalt für Erbrecht in Bergisch Gladbach**
 Fachanwalt Dirk Oelbermann

Themengebiet:
 Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für IT-Recht

** [02202 – 81 75 74 00](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht-bergisch-gladbach/+49220281757400?output_format=md)

[kanzlei@dr-schnorrenberg.de](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht-bergisch-gladbach/kanzlei@dr-schnorrenberg.de?output_format=md)

## Das Erbrecht & seine Eigenschaften

Ganz gleich, ob Sie als Erblasser Ihre Erbschaft in Form eines **Testamentes planen**
oder sich** als Erbe bzw. Familienmitglied informieren **möchten – so individuell
wie der Erblasser, die Familie, das Unternehmen und das Erbe sind, kann auch das
Erbrecht sein. 

Das Erbe kann zum einen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge an bestimmte Personen
mit verwandtschaftlichem Verhältnis übergehen oder aber in einem Testament individuell
zugesprochen werden. Auch das Erbe in Form von Vermögen oder Sachgütern selbst kann
unterschiedlich vererbt werden, nämlich im Ganzen oder in Teilen. Unsere Rechtsanwälte
beraten Sie in Bergisch Gladbach gerne zu Ihren Wünschen oder Fragen und vertreten
Sie als Erblasser oder Erbe in Ihrer Sache.

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de/wp-content/uploads/sites/743/2017/09/erbrecht.jpg)

### Gesetzliche Erben & die gewillkürte Erbfolge durch Testament/Erbvertrag

**Erben**, die nach gesetzlicher Erbfolge laut BGB den Nachlass einer Privatperson
erhalten, sind in **erster Linie Lebens-/Ehepartner und Kinder**, die alle zu gleichen
Teilen erben. Dies gilt, wenn nichts Gegenteiliges in einem Testament beschlossen
wird. Liegt ein Testament vor und ein gesetzlicher Erbfolger geht leer aus, kann
dennoch der sogenannte „Pflichtteil“ in Anspruch genommen werden, der auch ausgeschlossenen
Erben eine Hinterlassenschaft zuspricht. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann
die rechtlich festgelegte Nachfolge ebenfalls zutreffen oder wird zuvor mit einem
Rechtsanwalt in einem Erbvertrag individuell festgelegt. 

**Im Testament oder Erbvertrag **eines Erblassers können zudem **auch andere Erben
ernannt werden (gewillkürte Erbfolge**, wie zum Beispiel wohltätige Vereine, Freunde
oder Ähnliches. Die im Testament festgeschriebene Erbfolge hat hierbei immer Vorrang
vor der gesetzlichen Erbfolge. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht klären Sie gerne
über alle rechtlichen Bestimmungen in Ihrem individuellen Fall auf.

Diese und viele weitere Bereiche des Erbrechts besprechen unsere Anwälte mit Ihnen
bei einem** persönlichen Beratungsgespräch in unserer Rechtsanwaltskanzlei** in 
Bergisch Gladbach.

![Rechtsanwalt unterzeichnet Erbrecht Testament](https://www.schnorrenberg-oelbermann.
de/wp-content/uploads/sites/743/2017/09/erbrecht-testament.jpg)

## Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Bei einer Testamentsvollstreckung setzt der vom Erblasser ernannte Testamentsvollstrecker
die letztwillige Verfügung um. Das bedeutet, dass der Nachlass eines Verstorbenen
unter den Erben ordnungsgemäß aufgeteilt wird. Eine Testamentsvollstreckung findet
nur statt, wenn der Erblasser dies in seinem **Testament oder Erbvertrag anordnet**.

## Wann ist eine Testamentsvollstreckung nötig?

Hat der Erblasser seinen letzten Willen in einem Testament niedergeschrieben, braucht
es im Normalfall eine Person, die sich darum kümmert. Oft kommt es vor, dass sich
der Erbe/die Erbin oder die Erben nicht an das halten, was im letzten Willen verzeichnet
ist.

Mit einer Testamentsvollstreckung kann dieses Problem umgangen werden. Eine Testamentsvollstreckung
ist also nichts „nötiges“, sondern eine sinnvolle Maßnahme, um zu gewährleisten,
dass der Nachlass **ordentlich abgewickelt** wird.

## Wer kann Testamentsvollstrecker sein und was sind seine Aufgaben?

Einen Testamentsvollstrecker kann man wie einen verlängerten Arm des Erblassers 
sehen. Dieser kann **jede vertraute Person** sein, der Sie diese Aufgabe zutrauen.
Die von Ihnen bestimmte Person kann das Amt jedoch auch ablehnen (im Nachhinein 
oder bei der Ernennung im Testament; vorausgesetzt er/sie wurde damit vertraut).

Holen Sie daher bereits im Voraus das **Einverständnis** bei der von Ihnen ausgewählten
Vertrauensperson ein. Sobald das Testament inkraft tritt, kann der Testamentsvollstrecker
zum Nachlassgericht gehen und erklären, dass er das Amt annimmt. Dort erhält er 
ein Zeugnis für die Richtigkeit der Beauftragung.

**Gute Eigenschaften** für einen Vollstrecker sind:

 * Deutlich jüngeres Alter als der Erblasser
 * Neutrale Person
 * Besitz fachlicher Kenntnisse
 * Durchsetzungs- und Mediationsfähigkeit

Ungünstig ist die Wahl eines Miterben.

## Was bedeutet die Vollstreckung für die Erben?

Ein Testamentsvollstrecker agiert wie ein Schlichter. Er achtet darauf, dass der
Nachlass ordnungsgemäß aufgeteilt wird und Interessen sowie Ansprüche der Erben 
bedacht werden.

So werden **unnötige Streitigkeiten vermieden**. Oft sehen die Erben den Vollstrecker
nicht als Gewinn, sondern lästiges Übel an. Deshalb ist es als Erblasser wichtig,
sich eingehende Gedanken zu machen, wer diese Rolle ausfüllen kann.

Im besten Fall läuft die Testamentsvollstreckung **ohne Zwischenfälle und Zwist**
unter den Erben ab.