Title: Vormundschaft für Minderjährige: Wer kümmert sich im Todesfall der Eltern?
Author: Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei
Published: 19. Oktober 2026

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# Vormundschaft für Minderjährige: Wer kümmert sich im Todesfall der Eltern?

 Veröffentlicht am 19. Oktober 202619. Oktober 2026 von [Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/author/schnorrenberg-oelbermann-anwaltskanzlei/)

Auch wenn es schwerfällt, darüber nachzudenken: Sie sollten planen, wer für Ihre
minderjährigen Kinder **die Verantwortung übernimmt, falls Sie versterben,** bevor
diese die Volljährigkeit erreichen. Auf Grundlage von § 1782 BGB können sorgeberechtigte
Eltern in Ihrem Testament, im Erbvertrag oder in einer separaten letztwilligen Sorgerechtsverfügung
einen **Vormund bzw. eine Vormundin benennen**. Tun Sie dies nicht, dann benennt
das Vormundschaftsgericht im Fall Ihres Todes einen Vormund bzw. eine Vormundin.
Es kann aber Ihren Willen nicht mehr berücksichtigen. Ein Taufpate oder eine Taufpatin
ist übrigens keine rechtlich bindende Rolle und wird vom Gericht im Todesfall nicht
berücksichtigt. Als erfahrene [Anwaltskanzlei für Familienrecht in Düsseldorf](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/familienrecht/)
geben wir Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über alles, was Sie rund um das
Thema Vormundschaft wissen sollten.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/10/19/vormundschaft-fuer-minderjaehrige-wer-kuemmert-sich-im-todesfall-der-eltern/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Wie kann die Vormundschaft im Testament festgelegt werden?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/10/19/vormundschaft-fuer-minderjaehrige-wer-kuemmert-sich-im-todesfall-der-eltern/?output_format=md#vormundschaft-testament)
 3. [Gerichtliche Entscheidung bei fehlender Verfügung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/10/19/vormundschaft-fuer-minderjaehrige-wer-kuemmert-sich-im-todesfall-der-eltern/?output_format=md#gerichtliche-entscheidung)
 4. [Wann kann ein vorgeschlagener Vormund abgelehnt werden?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/10/19/vormundschaft-fuer-minderjaehrige-wer-kuemmert-sich-im-todesfall-der-eltern/?output_format=md#vormund-ablehnen)
 5. [Fazit](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/10/19/vormundschaft-fuer-minderjaehrige-wer-kuemmert-sich-im-todesfall-der-eltern/?output_format=md#fazit)

![Frau mit Kind im Gespräch mit einer Sozialarbeiterin](https://www.schnorrenberg-
oelbermann.de/wp-content/uploads/sites/743/2026/10/frau-mit-kind-im-gespraech-mit-
einer-sozialarbeiterin.jpg)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Ohne Verfügung über die Vormundschaft entscheidet das Familiengericht.
 * Eltern können die nach ihrem Tod gewünschte Vormundschaft im Testament regeln.
 * Bei der Einsetzung eines Vormunds bzw. einer Vormundin steht immer das Kindeswohl
   im Vordergrund.

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## Wie kann die Vormundschaft im Testament festgelegt werden?

Sie können die Verfügung über die Vormundschaft relativ unkompliziert in Ihr Testament
integrieren, dabei gelten die gleichen Vorschriften: Sie muss **handschriftlich 
niedergeschrieben und unterschrieben** sein. Ansonsten gelten relativ wenige Einschränkungen.
Als Vormund bzw. Vormundin können Sie Verwandte, wie Ihre Geschwister oder Eltern,
aber auch Freunde, Freundinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen einsetzen. 
Dabei ist es wichtig, dass Sie die Verfügung klar formulieren und den **Begriff „
Vormund“ verwenden**. Außerdem sollten Sie Ihre Wünsche mit dieser Person besprechen
und sich erkundigen, ob sie dazu bereit ist. Sie können auch **mehrere Personen 
benennen, die als Ersatz bereitstehen**, falls der gewünschte Vormund bzw. die gewünschte
Vormundin erkrankt, verstirbt oder aus anderen Gründen verhindert ist. Dabei sollten
Sie eine Reihenfolge festlegen. Darüber hinaus können Sie mit einer befreiten Vormundschaft
dem Vormund bzw. der Vormundin mehr Rechte in der Vermögensverwaltung einräumen 
als das Gesetz vorsieht.

Nicht zuletzt können Sie festlegen, **welche Personen** nach Ihrem Ableben **nicht
als Vormund bzw. Vormundin eingesetzt werden** sollen. Dies muss das Vormundschaftsgericht
in solchen Fällen berücksichtigen. Bei Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht greift 
die Sorgerechtsverfügung übrigens erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. 
Verstirbt nur ein Elternteil, geht das Sorgerecht automatisch auf den noch lebenden
Elternteil über. Haben die Eltern abweichende Verfügungen zu Benennung oder Ausschluss
von Vormündern getroffen, greift § 1783 BGB Abs. 2. Demnach **gilt die Verfügung
durch den zuletzt verstorbenen Elternteil**.

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## Gerichtliche Entscheidung bei fehlender Verfügung

Im Idealfall haben Sie als Vormund bzw. Vormundin eine Person eingesetzt, der Ihr
Kind vertraut, bei der es sich sicher fühlt und die bereit sowie in der Lage ist,
die Aufgabe zu übernehmen. Fehlt allerdings die Verfügung oder ist die Person nicht
bereit oder nicht in der Lage, wird die **Vormundschaft gerichtlich geregelt**. 
Dabei zieht das Vormundschaftsgericht das Jugendamt hinzu, um zu einer Entscheidung
im Sinne des Kindeswohls zu gelangen. In erster Linie zieht das Gericht **Verwandte
des Kindes in Betracht** und wählt nach deren persönlichen Verhältnissen eine Person
aus, die dem Kind dauerhafte Stabilität und Sicherheit bieten kann.

Für die Auswahl werden auch Verwandte und gegebenenfalls Verschwägerte des Kindes
angehört. Darüber hinaus wird auch das **Kind** vom Richter bzw. der Richterin **
zu seinen Wünschen befragt**, sofern es alt genug ist, sich zu äußern. Kinder ab
14 Jahren haben darüber hinaus auch das Recht, einem vom Gericht bestellten Vormund
bzw. einer Vormundin zu widersprechen. Findet sich im familiären Umfeld keine geeignete
Person, übernimmt in der Regel das **Jugendamt die Fürsorge und Betreuung**.

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## Wann kann ein vorgeschlagener Vormund abgelehnt werden?

Nach § 1783 BGB ist es möglich, dass die im Testament oder vom Gericht als Vormund
bzw. Vormundin eingesetzte Person übergangen wird. Hierfür sind insbesondere die**
Ausschlussgründe gemäß § 1784 BGB** entscheidend. Dazu zählen:

 * Personen, die nicht volljährig sind
 * Personen, für die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin bestellt ist
 * Personen, die von den Eltern als Vormund bzw. Vormundin ausgeschlossen wurden

Ebenfalls übergangen wird ein eingesetzter Vormund bzw. eine Vormundin, wenn er 
bzw. sie aus **rechtlichen oder tatsächlichen Gründen** daran gehindert ist, die
Vormundschaft zu übernehmen, oder wenn er sich nicht **innerhalb einer Frist von
vier Wochen** ab Aufforderung durch das Familiengericht bereit erklärt, die Vormundschaft
zu übernehmen. Auch bei Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdung wird ein genannter
Vormund bzw. eine Vormundin üblicherweise übergangen. Sind mehrere Personen benannt
worden, dann wird die nach der Reihenfolge nächste Person eingesetzt.

Da zwischen dem Trauerfall und dem Einsetzen der Vormundschaft für das Kind **keine
Versorgungslücke entstehen darf**, entscheidet das Jugendamt, wo das Kind in der
Zwischenzeit untergebracht wird. In der Regel kommt es so lange zu nahen Verwandten
und kann dazu auch selbst Wünsche äußern. Für bestimmte unaufschiebbare Entscheidungen
erhält das Jugendamt derweil **Notfallbefugnisse**. Anschließend wird vom Gericht
per einstweiliger Anordnung ein **vorläufiger Vormund bzw. Vormundin** bestellt.
In vielen Fällen handelt es sich dabei um die in der Sorgerechtsverfügung genannte
Person, die sich so bereits um das Kind kümmern kann, während das Hauptverfahren
noch läuft. Dafür ist es hilfreich, wenn die als Vormund bzw. Vormundin benannte
Person eine Kopie der Sorgerechtsverfügung bei sich aufbewahrt.

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## Fazit

Zur elterlichen Verantwortung zählt es auch, auf unangenehme Zukunftsperspektiven
vorbereitet zu sein und schwere Entscheidungen zu treffen. Mit wenigen Zeilen in
Ihrem Testament können Sie in einer **potenziellen emotionalen Extremsituation für
Ihr Kind** dazu beitragen, dass es in gute Hände kommt und sich sicher fühlt. Dies
gibt auch Ihnen ein Stück Sicherheit, denn ansonsten entscheidet das Gericht. Niemand
kennt Ihr Kind aber so gut wie Sie und es gibt keine Garantie, dass das Gericht 
eine Wahl trifft, die in Ihrem Sinne wäre. Versäumen Sie also nicht dieses kleine,
aber wichtige Detail in Ihrer letztwilligen Verfügung. Gerne besprechen wir konkret
mit Ihnen, wie Sie **Ihren Willen rechtssicher im Testament festlegen**. Vereinbaren
Sie jetzt einen Beratungstermin!

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[Umgangsrecht der Großeltern: Wann haben Oma und Opa ein Recht auf Kontakt?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/10/18/umgangsrecht-grosseltern-wann-kontakt-recht/)