Title: Trennung ohne Trauschein: Welche Rechte haben Lebensgefährten und -gefährtinnen?
Author: Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei
Published: 10. Juni 2026
Last modified: 16. Juni 2026

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# Trennung ohne Trauschein: Welche Rechte haben Lebensgefährten und -gefährtinnen?

 Veröffentlicht am 10. Juni 202616. Juni 2026 von [Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/author/schnorrenberg-oelbermann-anwaltskanzlei/)

Immer mehr Paare leben dauerhaft zusammen, ohne zu heiraten. Doch im Trennungsfall
offenbart sich eine rechtliche Realität, die viele unvorbereitet trifft. Wer ohne
Trauschein zusammenlebt, hat grundsätzlich **keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich**,
nachehelichen Unterhalt oder das **gesetzliche Erbrecht. **Im folgenden Artikel 
erläutern wir, welche Rechte tatsächlich bestehen, wo die Lücken liegen und wie 
Sie sich wirksam absichern können.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/06/10/trennung-ohne-trauschein-welche-rechte-haben-lebensgefaehrtinnen-und-lebensgefaehrten/?output_format=md#wichtig)
 2. [Was das Gesetz nicht schützt – die rechtlichen Lücken der nichtehelichen Lebensgemeinschaft](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/06/10/trennung-ohne-trauschein-welche-rechte-haben-lebensgefaehrtinnen-und-lebensgefaehrten/?output_format=md#gesetz)
 3. [Wer bekommt was? Gemeinsames Vermögen und Eigentum bei der Trennung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/06/10/trennung-ohne-trauschein-welche-rechte-haben-lebensgefaehrtinnen-und-lebensgefaehrten/?output_format=md#gemeinsames-vermoegen)
 4. [Gemeinsame Kinder – was gilt bei Trennung ohne Ehe?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/06/10/trennung-ohne-trauschein-welche-rechte-haben-lebensgefaehrtinnen-und-lebensgefaehrten/?output_format=md#kinder)
 5. [Vorsorgen statt Streiten – was Unverheiratete jetzt regeln sollten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/06/10/trennung-ohne-trauschein-welche-rechte-haben-lebensgefaehrtinnen-und-lebensgefaehrten/?output_format=md#vorsorgen)
 6. [FAQ](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/06/10/trennung-ohne-trauschein-welche-rechte-haben-lebensgefaehrtinnen-und-lebensgefaehrten/?output_format=md#faq)
 7. [Fazit: Ihre nächsten Schritte für rechtliche Sicherheit ohne Trauschein](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/06/10/trennung-ohne-trauschein-welche-rechte-haben-lebensgefaehrtinnen-und-lebensgefaehrten/?output_format=md#fazit)

![Nahaufnahme eines unglücklichen Paares, das unter Beziehungsproblemen leidet](
https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/wp-content/uploads/sites/743/2026/06/nahaufnahme-
eines-ungluecklichen-paares-das-unter-1024x576.jpg)

fizkes – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Es gibt für die nichteheliche Lebensgemeinschaft kein eigenständiges, umfassendes
   gesetzliches Regelungssystem wie für die Ehe.
 * Im Trennungsfall behält jeder Partner und jede Partnerin das Vermögen, das ihm
   oder ihr allein gehört. Einen automatischen Ausgleich gibt es nicht.
 * Gemeinsam angeschafftes Eigentum muss nach den Regeln der Bruchteilsgemeinschaft
   auseinandergesetzt werden.
 * Ein gegenseitiger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme
   gilt für den Betreuungsunterhalt bei gemeinsamen Kindern.
 * Das Sorgerecht liegt ohne Sorgeerklärung allein bei der Mutter. Kindesunterhalt
   ist unabhängig vom Familienstand geschuldet.
 * Ein Partnerschaftsvertrag kann entscheidende Lücken schließen und Konflikte erheblich
   reduzieren.

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## Was das Gesetz nicht schützt – die rechtlichen Lücken der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Im Alltag teilen Lebensgefährten und -gefährtinnen oft alles, rechtlich werden sie
jedoch weitgehend **wie Fremde behandelt**.

**Was ist eine nichteheliche Lebensgemeinschaft?** Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft
ist eine auf Dauer angelegte Wohn-, Wirtschafts- und Verantwortungsgemeinschaft 
zweier nicht verheirateter Personen. Anders als die Ehe (Art. 6 GG, §§ 1353 ff. 
BGB) kennt das Gesetz für diese Lebensform keine spezifischen Rechte und Pflichten,
also keinen Unterhalt, keinen Vermögensausgleich und kein Erbrecht. Das Bundesverfassungsgericht
hat diese Ungleichbehandlung ausdrücklich bestätigt (BVerfG, 17.07.2002, 1 BvF 1/
01).

Im Trennungsfall gibt es **keinen Zugewinnausgleich, keinen Versorgungsausgleich**
und kein Ehegattenerbrecht.** **Selbst langjährige gemeinsame Investitionen werden
nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nicht ausgeglichen (BGH, 09.07.2008,
Az. XII ZR 179/05) – es sei denn, beide wollten nachweislich gemeinsam einen dauerhaften
Vermögenswert schaffen. All diese Lücken lassen sich durch einen **Partnerschaftsvertrag**
individuell schließen.

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## Wer bekommt was? Gemeinsames Vermögen und Eigentum bei der Trennung

Entscheidend ist, wer rechtlicher Eigentümer bzw. rechtliche Eigentümerin ist und
nicht, wer moralische Ansprüche geltend macht. 

Typische Streitpunkte:

 * **Haushaltsgegenstände:** Eigentümer oder Eigentümerin ist, wer die Anschaffung
   belegen kann. Kann das Eigentum nicht nachgewiesen werden, muss im Streitfall
   anhand der Umstände des Einzelfalls geklärt werden, wem der Gegenstand gehört.
 * **Gemeinschaftskonten:** Diese Konten stehen beiden hälftig zu. Einzelkonten 
   verbleiben beim jeweiligen Inhaber bzw. der jeweiligen Inhaberin.
 * **Gemeinsame Immobilien:** Beide Miteigentümer bzw. Miteigentümerinnen bilden
   eine Bruchteilsgemeinschaft; scheitert die Einigung, droht die Teilungsversteigerung.
 * **Gemeinsame Kredite:** Die Haftung gegenüber der Bank bleibt unabhängig von 
   der Trennung bestehen.

Wer vorsorgt und Belege aufbewahrt, steht im Streitfall vor Gericht deutlich besser
da.

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## Gemeinsame Kinder: Was gilt bei Trennung ohne Ehe?

Kinderrechte bestehen unabhängig vom Familienstand der Eltern. Dennoch gibt es wesentliche
Unterschiede:

| **Thema** | **Bei Ehe** | **Ohne Trauschein** | 
| **Sorgerecht** | Gemeinsam automatisch ab Geburt | Allein bei der Mutter, außer bei Sorgeerklärung | 
| **Vaterschaftsanerkennung** | Ehemann gilt automatisch als Vater | Muss aktiv anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden | 
| **Kindesunterhalt** | Beide unterhaltspflichtig | Beide unterhaltspflichtig – unabhängig vom Familienstand | 
| **Umgangsrecht** | Für beide Elternteile | Für beide Elternteile – unabhängig vom Sorgerecht | 
| **Betreuungsunterhalt** | Nachehelicher Unterhalt möglich | Mind. 3 Jahre nach § 1615l BGB |

Das gemeinsame Sorgerecht erhalten unverheiratete Eltern durch eine **Sorgeerklärung
beim Jugendamt** (kostenfrei) oder beim Notar bzw. der Notarin. Ohne Zustimmung 
der Mutter kann der Vater das Sorgerecht gerichtlich beantragen. Die **Vaterschaftsanerkennung**
ist dabei die Grundvoraussetzung. Ohne rechtliche Vaterschaft bestehen weder gesetzliche
Erbansprüche noch können bestimmte namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden.

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## Vorsorgen statt Streiten – was Unverheiratete jetzt regeln sollten

**Klare Vereinbarungen** schützen beide Seiten und verhindern kostspielige Konflikte
im Trennungsfall:

 * **Partnerschaftsvertrag:** Er regelt die Vermögensaufteilung, den Unterhalt und
   die Wohnungsnutzung (vergleichbar mit einem Ehevertrag).
 * **Testamente:** Unverheiratete Paare können in Deutschland kein gemeinschaftliches
   Testament (§ 2265 BGB) errichten. Sie benötigen in der Regel zwei aufeinander
   abgestimmte Einzeltestamente oder einen Erbvertrag.
 * **Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:** Ohne ausdrückliche Vollmacht haben
   Lebensgefährten und -gefährtinnen kein gesetzliches Vertretungsrecht.
 * **Kontovollmacht:** Sie sichert die Handlungsfähigkeit im Todesfall oder bei 
   Krankheit.
 * **Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung:** Diese sollten idealerweise noch
   vor der Geburt geregelt sein.

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## FAQ

**Grundsätzlich nein.** Eine Ausnahme gilt, wenn das Paar **gemeinsame Kinder** 
hat: Der betreuende Elternteil kann Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB verlangen–
mindestens drei Jahre ab der Geburt, unter Umständen länger.

Beide Miteigentümer bzw. Miteigentümerinnen bilden eine **Bruchteilsgemeinschaft**.
Kommt keine Einigung zustande, kann die **Teilungsversteigerung** beantragt werden.
Vertragliche Regelungen beim Erwerb sind daher dringend empfehlenswert.

Nein. Die **Mutter** erhält das **alleinige Sorgerecht**. Gemeinsames Sorgerecht
entsteht nur durch eine Sorgeerklärung oder eine gerichtliche Übertragung auf Antrag
des Vaters.

**Nein.** Ohne Testament erben die gesetzlichen Verwandten. Der Erbschaftsteuerfreibetrag
für unverheiratete Partner und Partnerinnen beträgt zudem nur 20.000 Euro – gegenüber
500.000 Euro für Ehegatten und -gattinnen.

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine **Vereinbarung**, die Vermögen, Unterhalt und
Trennungsregelungen festlegt. Er kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden.
Bei bestimmten Regelungen – insbesondere zu Immobilien – ist eine **notarielle Beurkundung**
erforderlich. Er empfiehlt sich bei gemeinsamen Immobilien, erheblichen einseitigen
Investitionen, gemeinsamen Kindern oder einer längeren Berufspause eines Partners
bzw. einer Partnerin.

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## Fazit: Ihre nächsten Schritte für rechtliche Sicherheit ohne Trauschein

Wer ohne Trauschein zusammenlebt, sollte aktiv vorsorgen: Schließen Sie einen **
Partnerschaftsvertrag**,** **errichten Sie aufeinander abgestimmte Testamente,****
regeln Sie Vollmachten und klären Sie das **Sorgerecht** sowie die Vaterschaft****
frühzeitig. Das Familienrecht ist in diesen Fragen komplex und die Folgen unterlassener
Vorsorge können erheblich sein. Wir bei der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei
beraten Sie als erfahrener [Anwalt für Familienrecht in Düsseldorf](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/familienrecht/?output_format=md)
umfassend und vorausschauend.

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