Title: Erbe ausgeschlagen – was passiert mit den Nachkommen?
Author: Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei
Published: 19. Februar 2026

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# Erbe ausgeschlagen – was passiert mit den Nachkommen?

 Veröffentlicht am 19. Februar 202619. Februar 2026 von [Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/author/schnorrenberg-oelbermann-anwaltskanzlei/)

Eine Erbausschlagung klingt nach einer einfachen Entscheidung: Man will das Erbe
nicht, also schlägt man es aus. Was viele dabei unterschätzen, ist, dass diese Entscheidung
eine **Kettenreaktion auslösen kann**, die ganze Familien betrifft. Kinder, Enkelinnen
und Enkel sowie weitere Nachkommen können plötzlich in eine Erbfolge hineingezogen
werden, die sie sich vielleicht nicht wünschen. Wir von der Schnorrenberg • Oelbermann
Anwaltskanzlei erklären Ihnen, was bei einer Erbausschlagung mit den Nachkommen 
passiert. Als [Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht/)
wissen wir, wie Sie die **Konsequenzen für Ihre Familie** im Blick behalten können.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/02/19/erbe-ausgeschlagen-was-passiert-mit-den-nachkommen/?output_format=md#1)
 2. [Erbfolge nach Ausschlagung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/02/19/erbe-ausgeschlagen-was-passiert-mit-den-nachkommen/?output_format=md#2)
 3. [Pflicht zur Ausschlagung weitergeben?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/02/19/erbe-ausgeschlagen-was-passiert-mit-den-nachkommen/?output_format=md#3)
 4. [Vermeidung von Kettenreaktionen im Erbrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/02/19/erbe-ausgeschlagen-was-passiert-mit-den-nachkommen/?output_format=md#4)
 5. [Fazit](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/02/19/erbe-ausgeschlagen-was-passiert-mit-den-nachkommen/?output_format=md#5)

![Eine ältere Person übergibt einen Hausschlüssel neben Rechtsdokumenten, einem 
Stempel und einem Familienfoto. Konzept der Erbschaft, Immobilienübertragung, Eigentumsrechte,
Testament und Familienerbe.](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/wp-content/
uploads/sites/743/2026/02/an-elderly-person-hands-over-a-house-key-next-1024x679.
jpg)

Liana – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Nachkommen rücken bei einem ausgeschlagenen Erbe automatisch in die Erbfolge 
   auf.
 * Eltern oder Sorgeberechtigte können für minderjährige Kinder das Erbe ausschlagen.
 * Versäumen Sie nicht die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung der Erbfolge.

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## Erbfolge nach Ausschlagung

Treten gesetzliche oder testamentarische Erbinnen oder Erben zurück, werden sie 
nach § 1953 Abs. 2 BGB so behandelt, als wären sie nie Erbinnen bzw. Erben geworden.
Bei gesetzlicher Erbfolge bedeutet das, dass die Abkömmlinge des Ausschlagenden,
also **Kinder oder Enkelinnen** sowie Enkel, auf dessen Platz **nachrücken, **sofern
sie ihrerseits nicht ausschlagen.

Wenn die Erblasserin oder der Erblasser **testamentarisch** Ersatzerbinnen oder -
erben **benannt** hat, tritt diese Person an die Stelle des Ausschlagenden. Ohne
Ersatzerben regelt die gesetzliche Erbfolge den Eintritt der nächsten Berechtigten.

Bei gesetzlicher Erbfolge sehen §§ 1924 ff. BGB vor, dass zuerst die **Abkömmlinge
der Erblasserin** oder des Erblassers erben. Nach einer Ausschlagung eines Kindes
treten dessen eigene Abkömmlinge an seine Stelle nach § 1924 Abs. 3 BGB. Diese Regelung
sorgt dafür, dass der Nachlass grundsätzlich **innerhalb der Familie bleibt**.

Das **Nachlassgericht** am zuständigen Amtsgericht ist der Ort, an dem die Ausschlagung
erklärt wird. Es prüft, ob die Erklärung **form- und fristgerecht** erfolgt ist,
und sorgt für die Feststellung der nächsten Erbin bzw. des nächsten Erben sowie 
die Erteilung eines Erbscheins.

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## Pflicht zur Ausschlagung weitergeben?

Die Ausschlagung wirkt nur für die ausschlagende Person. Schlägt ein Elternteil 
aus, wird es rechtlich so behandelt, als hätte es nie geerbt. Seine Stelle wird 
laut Gesetz automatisch von denjenigen eingenommen, die sonst Erbinnen oder Erben
geworden wären. Im häufigsten Fall sind das die eigenen **Kinder oder Enkelinnen**
und Enkel. Wenn diese nachrücken, müssen auch sie **selbst aktiv ausschlagen,** 
wenn Sie keine Erbschaft wünschen. Dasselbe gilt für Enkelkinder, wenn die eigenen
Eltern ebenfalls ausgeschlagen haben.

Wenn ein **minderjähriges Kind** in die Erbfolge rückt, können die Eltern oder Sorgeberechtigten
für das Kind ausschlagen. Diese Ausschlagung kann eine **familiengerichtliche Genehmigung**
nach sich ziehen, da es um die Vertretung eines Minderjährigen geht. Gerichte entscheiden
in solchen Fällen danach, ob die Ausschlagung dem Wohl des Kindes dient, beispielsweise
wenn eine Überschuldung des Nachlasses wahrscheinlich ist.

Eine familiengerichtliche Genehmigung kann erforderlich sein, wenn Eltern im Namen
ihrer Kinder ausschlagen wollen. Dies soll **dem Kindeswohl dienen** und wird im
Einzelfall vom Familiengericht **individuell geprüft**. Wir empfehlen daher vor 
diesem Schritt dringend eine rechtliche Beratung. 

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## Vermeidung von Kettenreaktionen im Erbrecht

Die **6-Wochen-Frist** nach § 1944 BGB beginnt, sobald die potenzielle Erbin oder
der potenzielle Erbe von dem Tod und der Erbenstellung Kenntnis hat. Fristen im 
Blick zu behalten ist daher entscheidend. Als Erbin bzw. Erbe sollten Sie sich aktiv
über den Stand der Dinge informieren, um Fristversäumnisse zu vermeiden. Gerade 
wenn mehrere Generationen betroffen sind, hilft eine **frühzeitige rechtliche Beratung**.

Nach einer Ausschlagung können je nach Fall folgende Personen nachrücken: Kinder
des Ausschlagenden, Enkelinnen und Enkel, wenn die Kinder ausscheiden, oder **weitere
gesetzliche Erbinnen** und Erben gemäß §§ 1924 ff. BGB sowie Ersatzerbinnen und -
erben aus dem **Testament oder Erbvertrag**. Wenn alle potenziellen Erbinnen und
Erben ausschlagen, fällt der Nachlass schließlich an den Staat.

Rechtlich besteht keine formelle Pflicht, andere Erbinnen und Erben selbst zu informieren.****
Das Nachlassgericht übernimmt die Benachrichtigung der potenziellen Erbinnen und
Erben über laufende Verfahren. Dennoch empfehlen wir **Transparenz **und eine** 
eigene Kontaktaufnahme **zur Wahrung von Fristen und der Rechte aller Beteiligten.

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## Fazit

Eine Erbausschlagung hat weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten einer Familie.
Wer nicht erben will, muss **Verantwortung übernehmen**, auch gegenüber den eigenen
Nachkommen. **Fristen und Formalitäten** sind dabei entscheidend:** **Die 6-Wochen-
Frist dürfen Sie unter keinen Umständen versäumen.

Wir von der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei helfen Ihnen, **Erbausschlagungen
rechtssicher durchzuführen** und Kettenreaktionen in der Familie zu vermeiden.****
Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um Ihre und die Rechte Ihrer Nachkommen zu schützen.

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[Schenkung vor dem Tod: Welche Fristen Erbinnen und Erben kennen müssen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2026/02/05/schenkung-vor-tod-fristen-pflichtteil/)

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