Title: Ehevertrag: Wann er sich wirklich lohnt und was geregelt werden kann
Author: RegioHelden
Published: 28. Februar 2025

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# Ehevertrag: Wann er sich wirklich lohnt und was geregelt werden kann

 Veröffentlicht am 28. Februar 202528. Februar 2025

In vielen Ehen wird zusätzlich ein Ehevertrag abgeschlossen. Hierfür kann es unterschiedliche
Gründe geben. Im Mittelpunkt steht aber immer der **gemeinsame Wunsch**, von den
gesetzlichen Regelungen rund um die Ehe abweichende, **den eigenen Bedürfnissen 
besser entsprechende Rahmenbedingungen** zu schaffen. Was genau in einem solchen
Ehevertrag geregelt werden kann, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist und was Sie dabei
beachten sollten, erläutern wir Ihnen im folgenden Beitrag. Darüber hinaus beraten
wir Sie als erfahrener [Anwalt für Familienrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/familienrecht/?output_format=md)
gerne ausführlich zu Ihrer individuellen Situation.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2025/02/28/ehevertrag-wann-lohnt-er-sich/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Was ist ein Ehevertrag – und wann wird er abgeschlossen?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2025/02/28/ehevertrag-wann-lohnt-er-sich/?output_format=md#was-ist-ein-ehevertrag-wann-abgeschlossen)
 3. [Wann lohnt sich ein Ehevertrag wirklich?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2025/02/28/ehevertrag-wann-lohnt-er-sich/?output_format=md#wann-lohnt-sich-ehevertrag)
 4. [Welche Regelungen sind im Ehevertrag möglich?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2025/02/28/ehevertrag-wann-lohnt-er-sich/?output_format=md#welche-regelungen-ehevertrag-moeglich)
 5. [Was darf im Ehevertrag nicht geregelt werden?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2025/02/28/ehevertrag-wann-lohnt-er-sich/?output_format=md#was-darf-im-ehevertrag-nicht-geregelt-werden)
 6. [Wie wird ein Ehevertrag rechtswirksam abgeschlossen?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2025/02/28/ehevertrag-wann-lohnt-er-sich/?output_format=md#wie-ehevertrag-rechtswirksam-abschliessen)
 7. [Zusammenfassung und Fazit](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2025/02/28/ehevertrag-wann-lohnt-er-sich/?output_format=md#zusammenfassung-fazit)

![Ehevertrag](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/wp-content/uploads/sites/743/
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## Das Wichtigste in Kürze

 * Ein Ehevertrag erlaubt, den Güterstand in der Ehe abweichend von den gesetzlichen
   Regelungen zu wählen.
 * Der Ehevertrag kann vor der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen
   werden.
 * Ändert sich die Situation, lässt sich auch der Ehevertrag entsprechend anpassen.

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## Was ist ein Ehevertrag – und wann wird er abgeschlossen?

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Ehevertrag um einen **privatrechtlichen 
Vertrag**, den zwei Eheleute schließen, um gänzlich oder teilweise von den gesetzlichen
Regelungen abweichende, **selbst definierte Regelungen** rund um die Ehe sowie eine
mögliche Scheidung zu treffen. Die gesetzliche Grundlage für den Ehevertrag ist **§
1408 BGB**.

Ein Ehevertrag kann nicht nur **zu Beginn der Ehe** abgeschlossen werden, sondern**
auch nachträglich**. Selbst kurz vor einer Trennung ist dies noch möglich. Darüber
hinaus lässt sich der Ehevertrag auch** jederzeit nachträglich anpassen**, falls
sich die Situation unerwartet verändert hat. Es ist beispielsweise möglich, dass
in einer zweiten Ehe kein Kinderwunsch mehr besteht und der Ehevertrag entsprechend
gestaltet wurde. Wird dann doch ein Kind geboren, muss der Ehevertrag möglicherweise
im Bereich der Unterhaltsregelungen angepasst werden.

Ein Ehevertrag muss also nicht zwingend mit der Eheschließung abgeschlossen werden.
Er sollte aber auch **nicht auf die lange Bank geschoben** werden, da das Thema 
im Alltag schnell in Vergessenheit geraten kann.

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## Wann lohnt sich ein Ehevertrag wirklich?

Nicht immer ist ein Ehevertrag notwendig, denn auch ohne Ehevertrag sind der Güterstand
und andere Themen rund um die Ehe **durch die Gesetzgebung geregelt**. In einigen
Situationen sind die gesetzlichen Regelungen allerdings nicht die beste Wahl:

 * **Selbstständigkeit/Eigenes Unternehmen:** Wenn der Gewinn aus der selbstständigen
   oder freiberuflichen Tätigkeit in das eigene Unternehmen reinvestiert wurde, 
   z. B. in die Ausstattung für die Praxis oder das Geschäft, dann müsste bei einem
   Zugewinnausgleich** **im Zuge einer Scheidung das Unternehmen selbst angetastet
   oder ein Kredit aufgenommen werden. Dies kann mitunter ruinöse Folgen haben.
 * **Immobilienbesitz:** Der Wertsteigerungsgewinn** **aus einer, beispielsweise
   geerbten, Immobilie ist Zugewinn, der ohne Ehevertrag bei einer Scheidung beiden
   Ehepartnern bzw. Ehepartnerinnen gehört und ausgeglichen werden müsste.
 * **Große Vermögensunterschiede:** Besitzt ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin
   ein großes Vermögen und der andere Ehepartner bzw. die andere Ehepartnerin deutlich
   weniger, würde ohne Ehevertrag bei einer Scheidung der Ausgleich der Erträge 
   aus dem Vermögen stark zum Nachteil des vermögenderen Ehepartners bzw. der vermögenderen
   Ehepartnerin ausfallen. Ein Ehevertrag gibt hier einerseits mehr Sicherheit, 
   andererseits kommt hier auch ein psychologischer Faktor ins Spiel: Ein Ehevertrag
   schließt aus, dass ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin nur wegen des Geldes
   heiratet.
 * **Weitere Situationen:** In der zweiten oder dritten Ehe oder in einer Doppelverdienerehe
   ohne Kinderwunsch, in der beide Ehepartner bzw. -partnerinnen erwerbstätig sind,
   kann ein Ehevertrag ebenfalls sinnvoll sein. Häufig wird dann eine Gütertrennung****
   vereinbart, bei der beiden Eheleuten ihr eigenes Vermögen uneingeschränkt selbst
   gehört. So kann das persönliche Vermögen einfacher an Kinder aus einer früheren
   Ehe vererbt werden.

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## Welche Regelungen sind im Ehevertrag möglich?

Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, gilt in der Ehe der **Güterstand der Zugewinngemeinschaft**.
Das bedeutet, dass der von den beiden Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete 
Zugewinn **bei einer Scheidung aufgeteilt** wird. Rund um den Güterstand können 
im Ehevertrag aber andere Regelungen formuliert werden. Am häufigsten wird die modifizierte
Zugewinngemeinschaft gewählt. Hierbei kann zum Beispiel ausdrücklich die **Wertsteigerung
des Anfangsvermögens**, etwa Immobilien, vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.
Selbstständige sowie Unternehmer und Unternehmerinnen können auch ihr **Unternehmen
einschließlich des Betriebsvermögens** vom Zugewinnausgleich ausschließen. Darüber
hinaus beinhaltet ein Ehevertrag häufig Vereinbarungen rund um Rentenansprüche, 
Unterhalt und Erbfolge.

Weitere mit einem Ehevertrag mögliche güterrechtliche Regelungen sind die **Gütertrennung**,
bei der die jeweiligen Vermögen gänzlich getrennt bleiben, und die **Gütergemeinschaft**,
bei der die jeweiligen Vermögen zusammenfließen. Nicht zuletzt ist ein Ehevertrag
möglicherweise auch für** im Ausland geschlossene Ehen** oder Ehen mit ausländischen
Staatsbürgern und -bürgerinnen sinnvoll. So kann etwa festgelegt werden, dass in
vermögensrechtlichen Aspekten die entsprechenden **Gesetze der Bundesrepublik Deutschland
gültig** sind. Es gibt allgemein kaum Einschränkungen, was im Ehevertrag vereinbart
werden kann.

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## Was darf im Ehevertrag nicht geregelt werden?

Enthält ein Ehevertrag Klauseln, die als **sittenwidrig **gelten, kann der gesamte**
Ehevertrag aufgehoben** werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein Ehepartner
oder eine Ehepartnerin offensichtlich im Nachteil ist und möglicherweise nicht einmal
in die Vertragserstellung einbezogen wurde. Typisch für solche sittenwidrige Vereinbarungen
sind beispielsweise:

 * Unverhältnismäßig einseitige Lastenverteilung
 * Fehlen eines angemessenen Ausgleichs ehebedingter Nachteile bei Beendigung der
   Ehe, wenn z. B. ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin durch die Betreuung der
   gemeinsamen Kinder Gehaltseinbußen hinnehmen musste
 * Keine Unterhaltszahlungen oder Versorgungsausgleich für die wirtschaftlich deutlich
   schwächere Partei

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## Wie wird ein Ehevertrag rechtswirksam abgeschlossen?

Für einen rechtswirksamen Ehevertrag ist in Deutschland eine **notarielle Beurkundung**
verpflichtend. So wird nicht zuletzt sichergestellt, dass der Vertrag keine sittenwidrigen
oder ungültigen Klauseln enthält. In der Regel führt der Notar bzw. die Notarin 
zunächst eine **neutrale Beratung** durch, anschließend beurkundet er bzw. sie den
Ehevertrag.

Hierfür werden vom Geschäftswert abhängige Gebühren gemäß der **Gebührentabelle **
verlangt. Da der Notar bzw. die Notarin sowohl berät als auch beurkundet, wird die**
doppelte Gebühr** veranschlagt. Die reinen Gebühren betragen dann beispielsweise
bei 50.000 € Geschäftswert 330 €, bei 100.000 € Geschäftswert betragen sie 546 €(
Stand 2025). Hinzu kommen noch **Auslagen**, etwa für Porto, sowie die Mehrwertsteuer.

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## Zusammenfassung und Fazit

Je nach Umständen und Rahmenbedingungen der Ehe sowie der wirtschaftlichen Situation
der jeweiligen Ehepartner und -partnerinnen kann ein Ehevertrag eine** sinnvolle
Ergänzung** sein. Schließlich wird in Deutschland Statistiken zufolge etwa** jede
dritte Ehe wieder geschieden **– und nur bei einem geringen Teil der Scheidungen
liegt ein Ehevertrag vor. Indem Sie rechtzeitig mit beiderseits akzeptierten Vereinbarungen
vorsorgen, können Sie individuellen Nachteilen sowie **Streitigkeiten im Scheidungsfall
vorbeugen**. Gerne beraten wir Sie als kompetenter Anwalt für Familienrecht umfassend
dazu, ob ein Ehevertrag in Ihrem Fall sinnvoll ist und was Sie darin regeln sollten.

## Beitragsnavigation

[Erbschaften im Scheidungsfall: Das sollten Sie wissen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/12/16/erbschaften-scheidung/)

[Erbverzicht: Wann lohnt er sich für Erbinnen und Erben?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2025/04/04/erbverzicht-wann-lohnt-er-sich/)