Title: 6 Tipps für ein Erbe an gemeinnützige Organisationen
Author: RegioHelden
Published: 18. September 2024

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# 6 Tipps für ein Erbe an gemeinnützige Organisationen

 Veröffentlicht am 18. September 202418. September 2024

In Zeiten wachsender sozialer Verantwortung entscheiden sich immer mehr Menschen
dazu, einen Teil ihres Erbes gemeinnützigen Organisationen zu hinterlassen. Dieser
Schritt kann nicht nur bedeutende **positive Auswirkungen auf gesellschaftliche 
Projekte** haben, sondern bietet auch **steuerliche Vorteile**. In diesem Blogartikel
möchten wir Ihnen als erfahrener [Erbrechtsanwalt](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht/)**
praktische Tipps und wichtige rechtliche Hinweise** geben, wie Sie Ihr Erbe sinnvoll
und effizient an gemeinnützige Organisationen vermachen können.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/09/18/erbe-gemeinnutzige-organisation/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Tipp 1: Das Testament richtig aufsetzen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/09/18/erbe-gemeinnutzige-organisation/?output_format=md#testament-richtig-aufsetzen)
 3. [Tipp 2: Angehörige informieren oder mit ins Boot holen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/09/18/erbe-gemeinnutzige-organisation/?output_format=md#angehoerige-informieren-oder-mit-ins-boot-holen)
 4. [Tipp 3: Sie bestimmen den Preis](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/09/18/erbe-gemeinnutzige-organisation/?output_format=md#sie-bestimmen-den-preis)
 5. [Tipp 4: Die richtige Organisation auswählen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/09/18/erbe-gemeinnutzige-organisation/?output_format=md#richtige-organisation-auswaehlen)
 6. [Tipp 5: Gemeinnützige Organisationen sind erbschaftssteuerbefreit](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/09/18/erbe-gemeinnutzige-organisation/?output_format=md#gemeinnuetzige-organisationen-sind-erbsteuerfrei)
 7. [Tipp 6: Einen Anwalt hinzuziehen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/09/18/erbe-gemeinnutzige-organisation/?output_format=md#anwalt-hinzuziehen)

![Eine Gruppe ethnisch gemischter Freiwilliger arbeitet in einem Spendenzentrum 
für wohltätige Zwecke](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/wp-content/uploads/
sites/743/2024/09/eine-gruppe-ethnisch-gemischter-freiwilliger-arbeitet-in-1-1024x582.
jpg)

Zamrznuti tonovi – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Ein klar formuliertes Testament stellt sicher, dass Ihr Wunsch, gemeinnützige
   Organisationen zu unterstützen, korrekt umgesetzt wird.
 * Eine offene Kommunikation mit Angehörigen über Ihre Pläne kann Missverständnisse
   und Konflikte vermeiden.
 * Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit, sodass Ihr
   Beitrag vollständig dem guten Zweck zugutekommt.

## Tipp 1: Das Testament richtig aufsetzen

Das sorgfältige Aufsetzen eines Testaments ist der erste und wichtigste Schritt,
um sicherzustellen, dass Ihr **Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt** wird. Gemeinnützige
Organisationen können als Erben oder Vermächtnisnehmer im Testament benannt werden.
Achten Sie darauf, den Namen und die Adresse der Organisation **vollständig und 
korrekt** anzugeben, um etwaige Zweifel und **Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden**.

Ein gut formuliertes Testament enthält **klare Anweisungen für den Nachlassverwalter**
bzw. die Nachlassverwalterin und stellt sicher, dass Ihr Wunsch, Gutes zu tun, problemlos
umgesetzt wird. Es empfiehlt sich, gemeinsam **mit einem Anwalt** oder einer Anwältin
alle Aspekte des Nachlasses zu **besprechen**. Auf diese Weise entsteht ein **rechtssicheres
Dokument**, das im Sinne der Verstorbenen umgesetzt wird.

## Tipp 2: Angehörige informieren oder mit ins Boot holen

Ein transparenter Dialog mit Ihren Angehörigen über Ihre Pläne kann viele zukünftige
Missverständnisse und **Konflikte vermeiden**. Erklären Sie Ihren Liebsten Ihre 
Beweggründe für die gemeinnützige Verwendung eines Teils Ihres Nachlasses. Eine 
offene Kommunikation schafft **Vertrauen und Klarheit**.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die zukünftigen Erben und Erbinnen in den
Entscheidungsprozess einzubeziehen. Gemeinsam können Sie Organisationen auswählen,
die die **familiären Werte und Vorstellungen teilen**. Durch diese Zusammenarbeit
können Sie die gemeinschaftliche Unterstützung von sozialen Projekten fördern und
zugleich **Harmonie und Übereinstimmung** in der Familie gewährleisten.

## Tipp 3: Sie bestimmen den Preis

Es ist wichtig, zu wissen, dass Sie nicht Ihr gesamtes Vermögen an gemeinnützige
Organisationen vererben müssen. Sie können genau bestimmen, **welcher Teil Ihres
Nachlasses** an die Organisationen Ihrer Wahl gehen soll.

Ein sogenanntes Vermächtnis ermöglicht es Ihnen, einen festgelegten Betrag oder **
spezifische Vermögenswerte** für den guten Zweck zu hinterlassen, während der Rest
des Erbes an Familie und Freunde verteilt wird. Diese Methode bietet Ihnen die **
Flexibilität**, Ihr Vermögen gemäß Ihren individuellen Wünschen aufzuteilen und 
soziale Verantwortung zu übernehmen, ohne die **finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen**
zu gefährden.

## Tipp 4: Die richtige Organisation auswählen

Die Auswahl einer passenden gemeinnützigen Organisation ist ein entscheidender Schritt,
um sicherzustellen, dass Ihr **Beitrag effektiv genutzt** wird. Recherchieren Sie
gründlich, um vertrauenswürdige Organisationen zu finden, die **Ihre Werte und Ziele
teilen**. Prüfen Sie den Jahresbericht und die **Transparenz** der Organisation,
um sicherzustellen, dass die Mittel verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Achten Sie auf Siegel und **Zertifikate von unabhängigen Prüfstellen** wie dem Deutschen
Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), welche die Vertrauenswürdigkeit und Wirkung
der jeweiligen Organisation bestätigen. Ein **persönlicher Kontakt** zur Organisation
kann ebenfalls hilfreich sein, um sicherzustellen, dass Ihre Spende den **gewünschten
positiven Einfluss** hat.

## Tipp 5: Gemeinnützige Organisationen sind erbschaftssteuerbefreit

Ein großer Vorteil der Vererbung an gemeinnützige Organisationen ist deren Befreiung
von der Erbschaftssteuer. Das bedeutet, dass **der gesamte Betrag** oder Wert, den
Sie vermachen, ohne Abzüge **dem guten Zweck zugutekommt**.

Diese **steuerliche Begünstigung** macht es besonders lukrativ, einen Teil seines
Erbes sozialen Zwecken zu widmen. Ebenso sind Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen**
von der Schenkungssteuer befreit**, was bedeutet, dass auch bereits zu Lebzeiten
gemachte Spenden in voller Höhe dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden können,
ohne steuerliche Belastungen befürchten zu müssen.

## Tipp 6: Einen Anwalt hinzuziehen

Die **rechtlichen Aspekte** der Nachlassgestaltung können komplex und anspruchsvoll
sein. Daher empfehlen wir dringend, sich von einem **fachkundigen Anwalt** oder 
einer fachkundigen Anwältin beraten zu lassen. Dieser bzw. diese kann sicherstellen,
dass Ihr Testament **alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt** und dass Ihre Wünsche
vollständig und korrekt umgesetzt werden. Der Anwalt oder die Anwältin kann Ihnen
zudem mögliche **steuerliche Vorteile und Gestaltungsspielräume aufzeigen**, um 
Ihr Vermögen bestmöglich an die gewünschten Empfänger zu verteilen.

## Beitragsnavigation

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