Title: Wieso braucht man auch bei einvernehmlicher Scheidung einen Anwalt? 
Author: RegioHelden
Published: 9. April 2024

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# Wieso braucht man auch bei einvernehmlicher Scheidung einen Anwalt? 

 Veröffentlicht am 9. April 20249. April 2024

Eine Ehescheidung ist in Deutschland komplett **ohne Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin**
nicht möglich. Dies sieht bereits das Gesetz aus Gründen des **Rechtsschutzes** 
vor. Dabei ist es unerheblich, ob die Scheidung einvernehmlich erfolgt oder mit 
Unstimmigkeiten einhergeht. Die Annahme, dass eine Scheidung in Einzelfällen – insbesondere
bei Einvernehmlichkeit – auch ohne anwaltliche Vertretung erfolgen kann, ist daher
ein hartnäckiges, aber falsches Gerücht. 

Warum diese Regelung auch sinnvoll ist, wie die** individuellen Interessen** der
Ehegatten dadurch gewahrt werden können und wie Ihnen ein Rechtsanwalt bzw. eine
Rechtsanwältin im Rahmen der Ehescheidung zur Seite stehen kann, erfahren Sie in
diesem Beitrag. 

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/04/09/einvernehmliche-scheidung/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Anwaltspflicht in Deutschland](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/04/09/einvernehmliche-scheidung/?output_format=md#anwaltspflicht-deutschland)
 3. [Warum ist die rechtliche Absicherung sinnvoll? ](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/04/09/einvernehmliche-scheidung/?output_format=md#warum-rechtliche-absicherung-sinnvoll)
 4. [Unterstützung bei Vereinbarungen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/04/09/einvernehmliche-scheidung/?output_format=md#unterstuetzung-bei-vereinbarungen)
 5. [Wahrung individueller Interessen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/04/09/einvernehmliche-scheidung/?output_format=md#wahrung-individueller-interessen)

![Auch bei einvernehmlicher Scheidung einen Anwalt? ](https://www.schnorrenberg-
oelbermann.de/wp-content/uploads/sites/743/2024/04/ehepaar-mit-scheidungsvertrag-
und-ring-auf-dem-schreibtisch-2-1024x388.jpg)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Eine Scheidung ist in Deutschland ohne Anwalt bzw. Anwältin nicht möglich. 
 * Diese Anwaltspflicht herrscht auch bei Folgesachen. 
 * Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin kann zwischen den Parteien vermitteln,
   sie beraten und so den Prozess beschleunigen. 

## Anwaltspflicht in Deutschland

Die gesetzliche Regelung, dass eine Scheidung nicht ohne Anwalt bzw. Anwältin vollzogen
werden kann, lässt sich in **§ 114 Abs. 1 FamFG **finden. Nach dieser Norm müssen
sich Ehegatten in Ehesachen im Wege des sogenannten **Anwaltszwangs** bei Verfahren
vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht durch einen Rechtsanwalt bzw. 
eine Rechtsanwältin vertreten lassen. 

Bei einer **einvernehmlichen Scheidung** besteht jedoch die Besonderheit, dass ein
Anwalt oder eine Anwältin für die Scheidung ausreicht: Sind sich die Ehegatten über
die Scheidung und die Auseinandersetzung des Vermögens einig, wird der Anwaltszwang
auch dann gewahrt, wenn nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin
beauftragt. Dieser ist befugt, für den Antragsteller die Scheidung zu beantragen.

Nach § 114 Abs. 4 FamFG benötigt der andere Partner dann keinen Anwalt bzw. Anwältin,
wenn er oder sie der Scheidung zustimmt. Dadurch ergibt sich eine erhebliche **Kostenersparnis**,
da die Gebühren für den Anwalt des anderen Ehegatten komplett entfallen. Stimmt 
dieser bzw. diese allerdings der Scheidung nicht zu oder möchte er oder sie eigene
Anträge stellen bzw. eine rechtliche Beratung in seinem bzw. ihrem Interesse in 
Anspruch nehmen, benötigt er bzw. sie eine eigenständige anwaltliche Vertretung.

Der Anwaltszwang gilt außerdem auch für Auseinandersetzungen in **Folgesachen**.
Dies betrifft unter anderem: 

 * Regelungen zum Unterhalt, 
 * zur Ehewohnung und dem gemeinsamen Haushalt oder
 * Zahlungen aus dem Zugewinnausgleich oder anderen rechtlichen Ansprüchen. 

## Warum ist die rechtliche Absicherung sinnvoll? 

Diese rechtliche Absicherung dient in erster Linie dazu, Verfahrensvorschriften 
im Rahmen der Ehescheidung zu wahren und den **Prozess zu vereinfachen**. Der Scheidungsanwalt
bzw. die Scheidungsanwältin ist erfahren in seiner bzw. ihrer Tätigkeit und kennt
daher den genauen Prozessablauf und die erforderlichen Dokumente und Formulare. 
Er bzw. sie kann außerdem zwischen den Parteien vermitteln und so die Auseinandersetzung
ggf. vereinfachen. So kann sichergestellt werden, dass das Verfahren möglichst **
prozessökonomisch** verläuft und im Sinne aller Beteiligten zügig abgeschlossen 
werden kann. 

Außerdem soll durch den Anwaltszwang sichergestellt werden, dass die Parteien **
ausreichend beraten** sind. Eine Ehescheidung hat im Einzelfall weitreichende Auswirkungen
auf das private und finanzielle Leben der Beteiligten. Der Rechtsanwalt bzw. die
Rechtsanwältin ist daher dazu angehalten, die Ehegatten über die Folgen der Ehescheidung
sowie einen eventuell anfallenden **Zugewinnausgleich** oder andere rechtliche Folgen
zu informieren, um spätere Konflikte und erneute Auseinandersetzungen zu vermeiden.

## Unterstützung bei Vereinbarungen

Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin unterstützt Sie im Rahmen einer Ehescheidung
dadurch, dass er oder sie die Scheidung für Sie beantragen kann und die notwendigen
Unterlagen und Formulare dazu erarbeitet. Dabei prüft er bzw. sie insbesondere **
Fristen** und sorgt dafür, dass diese gewahrt werden. Eine besondere Bedeutung kommt
auch der Ausarbeitung und Überprüfung von **Scheidungsvereinbarungen** zu. Ihr Rechtsanwalt
bzw. Ihre Rechtsanwältin handelt dabei in Ihrem Interesse und bemüht sich zugleich
darum, ein **faires und ausgewogenes Abkommen **zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner
zu erzielen, um so Konflikte schnellstmöglich beilegen zu können. 

In diesem Sinne erarbeitet Ihr **Scheidungsanwalt bzw. -anwältin** für Sie Vereinbarungen
zum konkreten Ablauf der Scheidung und zu bestehenden **Ausgleichsansprüchen** untereinander.
Zudem prüft er bzw. sie vorgelegte Vereinbarungen der Gegenseite und verhandelt 
mit dieser, um rechtswirksame Kompromisse in beiderseitigem Interesse zu schließen.

## Wahrung individueller Interessen

Eine Scheidung stellt immer einen tiefgehenden Einschnitt in das Leben dar. Um Ihnen
dabei bestmöglich zur Seite zu stehen, können Sie sich auf unsere **Expertise** 
und **Erfahrung** im Familienrecht verlassen. Als [Anwälte und Anwältinnen für Familienrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/familienrecht/?output_format=md)
stehen wir Ihnen als kompetente Berater jederzeit zur Verfügung und vertreten Ihre**
individuellen Interessen** gegenüber allen Beteiligten. Dabei stehen Sie und Ihre
Rechte jederzeit im Mittelpunkt und wir erarbeiten die für Sie günstigsten Regelungen
zu den Themen Unterhalt, Scheidung, Zugewinnausgleich und Sorgerecht. Zudem vertreten
wir Sie sowohl **außergerichtlich** als auch bei **gerichtlichen Prozessen**.

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei für weitere Informationen oder ein erstes 
Beratungsgespräch.

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[Gütertrennung: Vorteile für Erbe und Scheidung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/02/01/guetertrennung-vorteile/)

[Patchwork-Familien und Erbrecht: Tipps zur Konfliktvermeidung bei komplexen Familiensituationen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/06/01/patchwork-familien-erbrecht/)