Title: Ehe vs. eingetragene Lebenspartnerschaft: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Author: RegioHelden
Published: 15. Januar 2024

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# Ehe vs. eingetragene Lebenspartnerschaft: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

 Veröffentlicht am 15. Januar 202415. Januar 2024

Die eingetragene Lebenspartnerschaft war von ihrer **Einführung im Jahr 2001** bis
hin zum Übergang zur** Ehe für alle** im Jahr 2017 eine Alternative zur Ehe im bürgerlich-
rechtlichen Sinne, insbesondere für **gleichgeschlechtliche Paare**. Während die
Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft viele Gemeinsamkeiten aufweisen, gibt
es auch Unterschiede. Wie diese genau aussehen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/01/15/ehe-vs-eingetragene-lebenspartnerschaft/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Rechtliche Grundlagen und Anerkennung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/01/15/ehe-vs-eingetragene-lebenspartnerschaft/?output_format=md#rechtliche-grundlagen-anerkennung)
 3. [Gemeinsame Lebensführung und Verantwortlichkeiten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/01/15/ehe-vs-eingetragene-lebenspartnerschaft/?output_format=md#gemeinsame-lebensfuehrung-verantwortlichkeiten)
 4. [Auflösung der Partnerschaft](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/01/15/ehe-vs-eingetragene-lebenspartnerschaft/?output_format=md#aufloesung-partnerschaft)
 5. [Professionelle Beratung beim Fachanwalt für Familienrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/01/15/ehe-vs-eingetragene-lebenspartnerschaft/?output_format=md#professionelle-beratung-fachanwalt-familienrecht)

![Unterschiede: Ehe vs. Lebenspartnerschaft](https://www.schnorrenberg-oelbermann.
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## Das Wichtigste in Kürze

 * Die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft ähneln sich sehr. 
 * Bis zur Ehe für alle war die Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich. 
 * Unterschiede bestehen vor allem im Adoptions- und Abstammungsrecht.

## Rechtliche Grundlagen und Anerkennung

Die Ehe findet ihre rechtlichen Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den
Vorschriften zur Ehe und Ehewirkung, während die eingetragene Lebenspartnerschaft
im **Lebenspartnerschaftsgesetz** (LPartG) normiert ist. Dabei war es von Anfang
an das Ziel, die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft möglichst gleich zu
gestalten. Aus diesem Grund ist das LPartG an die Vorschriften zur Ehe aus dem BGB
angelehnt. Infolge der Einführung der **Ehe für alle** steht diese nun **auch gleichgeschlechtlichen
Paaren **zur Verfügung. 

Trotz allen Gemeinsamkeiten zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft
bestehen dennoch Unterschiede. Während die Ehe im Eheregister eingetragen wird, 
wird die Lebenspartnerschaft im **Lebenspartnerschaftsregister** eingetragen. Ebenso
wie Ehegatten Eheverträge schließen können, steht Lebenspartnern die Möglichkeit,
einen **Lebenspartnerschaftsvertrag** zu schließen, zur Verfügung. Zudem wird die
Ehe geschieden, während die **Lebenspartnerschaft aufgehoben** wird. 

Darüber hinaus liegen die Unterschiede vor allem: 

 * im Adoptionsrecht sowie
 * im Abstammungsrecht. 

**Eingetragene Lebenspartner** haben **nicht** die Möglichkeit, gemeinsam ein Kind
zu **adoptieren**. Dies ist nach wie vor nur Ehegatten vorbehalten. Im Rahmen des
Abstammungsrechts gilt außerdem der Ehemann der Mutter eines Kindes automatisch 
als dessen Vater. Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist das nicht der 
Fall. 

## Gemeinsame Lebensführung und Verantwortlichkeiten

In der eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten dieselben Grundsätze wie in der 
Ehe. Ebenso wie Ehegatten sind auch Lebenspartner und -partnerinnen zur **gemeinsamen
Lebensführung **und zum gegenseitigen Beistand verpflichtet, sodass die **Grundsätze
zum Eherecht **auch in der Lebenspartnerschaft gelten. So gelten sie als Familienangehörige
im rechtlichen Sinne und haben ebenso ein **Aussage- und Zeugnisverweigerungsrech**
t im Rahmen eines Strafverfahrens. 

## Auflösung der Partnerschaft

Die **Lebenspartnerschaft** wird nicht geschieden, sondern **aufgehoben**. Dies 
geschieht durch einen **Antrag beim Familiengericht**. Der Richter oder die Richterin
beendet die eingetragene Lebenspartnerschaft dann durch einen **Beschluss**. In 
diesem Verfahren herrscht Anwaltszwang, sodass Sie sich durch einen Anwalt oder 
eine Anwältin vertreten lassen müssen. Auch im Rahmen der Lebenspartnerschaft besteht
ein **Trennungsjahr**, das zunächst verstreichen muss, bis die Lebenspartnerschaft
aufgehoben werden kann. Ausnahmen dazu bestehen in Härtefällen, wie z. B. bei häuslicher
Gewalt. 

## Professionelle Beratung beim Fachanwalt oder der Fachanwältin für Familienrecht

Ihre [Fachanwälte und -anwältinnen für Familienrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/familienrecht/?output_format=md)
in Düsseldorf beraten und unterstützen Sie in allen Themen rund um die Ehe oder 
die eingetragene Lebenspartnerschaft. Insbesondere im Familienrecht ist eine **anwaltliche
Rechtsberatung** zu empfehlen – um den für Sie emotionalen und wichtigen Bestandteil
Ihres Lebens besonders abzusichern. Wir vertreten Ihre Interessen gerne sowohl im**
außergerichtlichen Verfahren**, als auch bei der Rechtsberatung zu **Vertragsgestaltungen**
oder einem gerichtlichen Prozess. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei gerne für weitere
Informationen.

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