Title: Erbe in der Insolvenz: Was passiert mit der Erbschaft? 
Author: RegioHelden
Published: 14. Januar 2024
Last modified: 15. Januar 2024

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# Erbe in der Insolvenz: Was passiert mit der Erbschaft? 

 Veröffentlicht am 14. Januar 202415. Januar 2024

Im Wege der **Gesamtrechtsnachfolge** gehen auf die Erben oder Erbinnen einer Person
sämtliche Ansprüche und Forderungen sowie Verbindlichkeiten über. Probleme können
dann entstehen, wenn eine Person im Zeitpunkt des Erbschaftsanfalls insolvent ist
und mitten in einem **Insolvenzverfahren** steckt. Was in diesen Konstellationen
zu beachten ist und wie Sie ein **Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin** in diesem
Zusammenhang beraten kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/01/14/erbe-insolvenz/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Insolvenzverfahren und Erbschaft](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/01/14/erbe-insolvenz/?output_format=md#insolvenzverfarhen-erbschaft)
 3. [Pflichtteilsansprüche und Gläubigerbefriedigung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/01/14/erbe-insolvenz/?output_format=md#pflichtteilsansprueche-glaeubigerbefriedigung)
 4. [Fazit](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/01/14/erbe-insolvenz/?output_format=md#fazit)

![Erbe in der Insolvenz: Was passiert mit der Erbschaft? ](https://www.schnorrenberg-
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Alex – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Die Erbschaft kann nach § 35 InsO zur Insolvenzmasse gehören.
 * Die Verfügungsgewalt darüber hat dann ausschließlich der Insolvenzverwalter bzw.
   die Insolvenzverwalterin inne.
 * Der Erbe oder die Erbin kann die Erbschaft auch ausschlagen.

## Insolvenzverfahren und Erbschaft

Im Fall der Zahlungsunfähigkeit empfiehlt es sich meist für eine Person, **Privatinsolvenz**
anzumelden. Kommt dann in diesen Fällen eine Erbschaft in Betracht, kann diese die
Insolvenz im besten Fall abwenden. Allerdings ergeben sich in diesem Zusammenhang
Besonderheiten: Allen voran fällt die gesamte Erbschaft in die **Insolvenzmasse**
nach § 35 Insolvenzordnung (InsO), wenn die Erbschaft im Zeitpunkt der Insolvenz
anfällt. Dies bedeutet, dass der Erbe oder die Erbin **über den Betrag der Erbschaft
nicht frei verfügen** kann, sondern der Insolvenzverwalter bzw. die Insolvenzverwalterin
die Verfügungsgewalt darüber innehat. 

Zudem werden **mit der Erbschaft** in erster Linie die **Gläubiger und Gläubigerinnen
befriedigt**, die Verbindlichkeiten gegen den Erben oder die Erbin haben. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn die Erbschaft eine Geldsumme beinhaltet. Besteht
das Erbe aus einer Immobilie oder anderen wertvollen Gegenständen, werden diese 
veräußert und die Gläubiger und Gläubigerinnen schließlich aus dem Erlös befriedigt.

Als Alternative dazu kann der Erbe oder die Erbin die **Erbschaft** auch **ausschlagen**.
Nach § 83 InsO kann der Erbe oder die Erbin frei entscheiden, ob er oder sie trotz
laufendem Insolvenzverfahren die Erbschaft annehmen möchte oder nicht. So kann die
Erbschaft gesichert werden und wird nicht an die Gläubiger und Gläubigerinnen ausgezahlt.
Ob eine Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll ist, muss im Einzelfall und bestenfalls
infolge einer Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin entschieden
werden. 

## Pflichtteilsansprüche und Gläubigerbefriedigung

Pflichtteilsansprüche des Insolvenzschuldners bzw. -schuldnerin gehören ebenso der**
Insolvenzmasse** an. Dabei sind Pflichtteilsansprüche: 

 * höchstpersönliche Ansprüche sowie 
 * Rechte, die nur Pflichtteilsberechtigten zustehen. 

Diese können vom **Insolvenzverwalter bzw. -verwalterin** nur dann geltend gemacht
werden, wenn sie **rechtshängig** geworden sind. Dementsprechend kann der Insolvenzverwaltende
den Anspruch nicht einziehen, solange er nicht anerkannt wurde oder der Pflichtteilsberechtigte
ihn selbst eingeklagt hat. Dies betrifft ebenso den eventuell zustehenden **Pflichtteilsergänzungsanspruch**.
Auch hier kann der Insolvenzverwalter bzw. -verwalterin erst tätig werden, wenn 
der Pflichtteilsberechtigte die oben genannten Schritte eingeleitet hat. 

## Fazit

Wie Sie sehen, kann sich eine Kollision aus Insolvenz- und Erbrecht im Einzelfall
als kompliziert erweisen und sollte daher rechtlich gut beurteilt werden. Ihre [Fachanwälte für Erbrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht/?output_format=md)
in Düsseldorf verfügen über eine **jahrelange Erfahrung** auf dem Gebiet des Erbrechts
und können Sie daher bestmöglich beraten. Dabei stehen wir Ihnen sowohl im **gerichtlichen
Verfahren** als auch bei außergerichtlichen Angelegenheiten zur Seite und vertreten
Ihre Interessen stets mit dem Fokus auf einen für Sie möglichst günstigen Verfahrensausgang.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und einen ersten **Beratungstermin**.

## Beitragsnavigation

[Sorgerecht bei unverheirateten Eltern: Rechte und Pflichten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/10/23/sorgerecht-unverheiratete-eltern/)

[Ehe vs. eingetragene Lebenspartnerschaft: Unterschiede und Gemeinsamkeiten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2024/01/15/ehe-vs-eingetragene-lebenspartnerschaft/)