Title: Sorgerecht bei unverheirateten Eltern: Rechte und Pflichten
Author: RegioHelden
Published: 23. Oktober 2023

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# Sorgerecht bei unverheirateten Eltern: Rechte und Pflichten

 Veröffentlicht am 23. Oktober 2023

Bei unverheirateten Eltern fällt dem Paar **nicht automatisch** das gemeinsame Sorgerecht
zu. Dies ist nur bei tatsächlich verheirateten Eheleuten der Fall. Was dies konkret
in der Praxis bedeutet, welche **Möglichkeiten der Sorgerechtsregelungen** es gibt
und wie Ihnen ein **Anwalt oder eine Anwältin** bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
in diesem Zusammenhang helfen kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/10/23/sorgerecht-unverheiratete-eltern/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Vaterschaftsanerkennung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/10/23/sorgerecht-unverheiratete-eltern/?output_format=md#vaterschaftsanerkennung)
 3. [Gemeinsames Sorgerecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/10/23/sorgerecht-unverheiratete-eltern/?output_format=md#gemeinsames-sorgerecht)
 4. [Sorgerechtsregelungen und -streitigkeiten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/10/23/sorgerecht-unverheiratete-eltern/?output_format=md#sorgerechtsregelungen)
 5. [Fazit](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/10/23/sorgerecht-unverheiratete-eltern/?output_format=md#fazit)

![Junge Familie mit zwei kleinen Kindern beim Lesen eines Buches.](https://www.schnorrenberg-
oelbermann.de/wp-content/uploads/sites/743/2023/10/junge-familie-mit-zwei-kleinen-
kindern-drinnen-im-schlafzimmer-beim-lesen-eines-buches.jpg)

Halfpoint – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.
 * Durch die Vaterschaftsanerkennung kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
 * Ein Anwalt oder eine Anwältin kann bei Konflikten und Sorgerechtsstreitigkeiten
   unterstützen und helfen.

## Vaterschaftsanerkennung

Bei einer bestehenden Ehe im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes gilt der Ehemann 
der Frau automatisch als Vater des Kindes. Dadurch wird er in die **Geburtsurkunde**
eingetragen und ist gemeinsam mit der Mutter **sorgeberechtigt**. Bei unverheirateten
Paaren ist dies nicht der Fall: Um als Vater offiziell anerkannt zu werden, hat 
der Vater des Kindes eine **Vaterschaftsanerkennung** abzugeben. 

Die Vaterschaftsanerkennung muss persönlich abgegeben werden, z. B. vor dem Jugendamt,
dem Standesamt oder vor einem Notar. Die Mutter des Kindes muss dieser Anerkennung
ebenfalls persönlich zustimmen. Wenn sie dies nicht tut, kann der Vater bei Gericht
die Feststellung der Vaterschaft beantragen. 

## Gemeinsames Sorgerecht

Nach Beantragung und Bewilligung des gemeinsamen Sorgerechts steht folglich nach§
1627 BGB den Eltern das Sorgerecht in **gegenseitigem Einvernehmen** zu. Dabei ist
gesetzlich festgelegt, dass sie dieses zum Wohl des Kindes ausüben und sich bei 
unterschiedlichen Meinungen zu einigen haben. Grundsätzlich wird bei den Entscheidungen
der Eltern folgendes unterschieden: 

 * Entscheidungen über Angelegenheiten des täglichen Lebens
 * Entscheidungen über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Bei **Angelegenheiten des täglichen Lebens** haben beide Elternteile eine alleinige
Handlungs- und Entscheidungsbefugnis. Das bedeutet, dass sie in diesen Angelegenheiten
alleine entscheiden können, ohne sich zwingend mit dem anderen Elternteil darüber
abzustimmen. Mit Angelegenheiten des täglichen Lebens sind einfache Entscheidungen
gemeint, die keinen gravierenden Einfluss auf das Kind ausüben, wie z. B. Fragen
zum Alltag, zur Kleidung oder der Ernährung des Kindes.

Bei** Angelegenheiten von besonderer Bedeutung**, also solchen, die die Entwicklung
und das Leben des Kindes erheblich beeinflussen, haben die Eltern die Entscheidung
einvernehmlich gemeinsam zu treffen. Dies betrifft vor allem den Wohnort des Kindes,
die Ausbildung und schwere Operationen. 

## Sorgerechtsregelungen und -streitigkeiten

Damit es innerhalb des gemeinsamen bzw. geteilten Sorgerechts nicht zu Streitigkeiten
kommt, ist es essentiell, dass sich beide Elternteile über die oben erläuterte Bedeutung
und die daraus resultierenden Folgen bewusst sind. Zudem steht dem Kind ein **Umgangsrecht**
nach § 1684 BGB mit jedem Elternteil zu. Dies betrifft auch die **Bindung zu Bezugspersonen**,
wie den Geschwistern und den Großeltern. 

Im Rahmen von Sorgerechtsregelungen zwischen Eltern bedarf es immer einer hohen **
Kompromissfähigkeit**. Gelingt dies nicht ohne Konflikte, empfiehlt es sich, eine
Anwälting oder einen [Anwalt für Familienrecht ](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/familienrecht/)
zu kontaktieren. Dieser kann zwischen den Elternteilen vermitteln und gemeinsam 
mit Ihnen nach einer **bestmöglichen Lösung **suchen, bei der das **Wohl des Kindes**
im Fokus steht. 

## Fazit

Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Sorgerecht sind immer eine **emotionale
Angelegenheit**. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin für Familienrecht berät und unterstützt
Sie dabei kompetent und empathisch, um eine Lösung im **allseitigen Wohl** zu finden.
Dadurch können Sie im besten Fall einen belastenden **Sorgerechtsstreit vermeiden**.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei gerne für weitere Informationen.

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