Title: Scheidung: Auswirkung auf Finanzen und Vermögenswerte
Author: RegioHelden
Published: 26. September 2023

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# Scheidung: Auswirkung auf Finanzen und Vermögenswerte

 Veröffentlicht am 26. September 2023

Entschließen sich Eheleute, die gemeinsame Partnerschaft zu beenden und von nun 
an getrennte Wege zu gehen, können auf verschiedenen Ebenen gegenseitige Ansprüche
entstehen. Besteht kein Ehevertrag, in dem explizite Regelungen bezüglich der Gütergemeinschaft
oder in puncto Versorgungsausgleich festgehalten worden sind, kann die Scheidung
verschiedene **Auswirkungen auf die persönlichen Finanzen und Vermögenswerte** der
dann ehemaligen Eheleute haben. Nachfolgend erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/26/finanzen-und-vermogen-scheidung/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Trennungsunterhalt ](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/26/finanzen-und-vermogen-scheidung/?output_format=md#trennungsunterhalt)
 3. [Vermögensaufteilung bei der Scheidung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/26/finanzen-und-vermogen-scheidung/?output_format=md#vermoegensaufteilung)
 4. [Altersvorsorge und Scheidung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/26/finanzen-und-vermogen-scheidung/?output_format=md#altersvorsorge-scheidung)
 5. [Steuerliche Aspekte der Scheidung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/26/finanzen-und-vermogen-scheidung/?output_format=md#steuerliche-aspekte-scheidung)
 6. [Rechtliche Unterstützung vom Fachanwalt](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/26/finanzen-und-vermogen-scheidung/?output_format=md#rechtliche-unterstuetzung)

![Ehepaar mit Scheidungsvertrag und Ring auf dem Schreibtisch](https://www.schnorrenberg-
oelbermann.de/wp-content/uploads/sites/743/2023/09/ehepaar-mit-scheidungsvertrag-
und-ring-auf-dem-schreibtisch-scheidung.jpg)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch auf rechtlicher Ebene eine
   Herausforderung 
 * Im Zuge der Scheidung kann es zu Unterhaltszahlungen, der Aufteilung des Vermögens
   und Ansprüchen im Rahmen der Altersvorsorge kommen.

## Trennungsunterhalt

Im Zuge einer Trennung zweier Eheleute können gegenseitige Ansprüche entstehen. 
Ein Anspruch in finanzieller Hinsicht kann der sogenannte **Trennungsunterhalt**
sein, der dazu dient, dass der finanziell schwächere Ehepartner abgesichert ist.

Es gibt jedoch **Voraussetzungen** für die Verpflichtung zur Zahlung des Trennungsunterhaltes.

 1. Für gewöhnlich müssen die (noch Eheleute) bereits getrennt leben. In bestimmten
    Fällen geht dies auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung, aber nur unter gesonderten
    Voraussetzungen. 
 2. Der Partner oder die Partnerin, welcher bzw. welche einen Anspruch auf Unterhalt
    stellt, muss auch im entsprechend rechtlichen Sinne bedürftig sein. Die Bedürftigkeit
    ist grundsätzlich gegeben, wenn einem Ehepartner oder Ehepartnerin nach der Trennung
    weniger Geld zum Leben zur Verfügung steht als während der gemeinsamen Partnerschaft.
 3. Der zur Zahlung des Unterhaltes heranzuziehende Partner oder Partnerin muss auch
    die notwendige Leistungsfähigkeit zur Aufbringung des Trennungsunterhaltes besitzen.

Der Unterhaltsanspruch beläuft sich auf 45 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens
des zahlungspflichtigen Ehepartners bzw. -partnerin oder auf 45 Prozent des Differenzbetrags
der beiden bereinigten Nettoeinkommen, wenn beide Eheleute Einkommen beziehen. 

Der Trennungsunterhalt kann nur **bis zum Ende des Scheidungsverfahrens** beansprucht
werden.

Weitere **Gründe für einen andauernden nachehelichen Unterhalt** vom Ex-Partner 
oder der Ex-Partnerin können Krankheit, die Betreuung von Kindern oder das Alter
sein. Auch wegen Erwerbslosigkeit oder während einer Ausbildung können Unterhaltsansprüche
vorliegen.

## Vermögensaufteilung bei der Scheidung

Wurde mit der Eheschließung kein Ehevertrag aufgesetzt, der etwa eine gesonderte
Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung vorsieht, greift der sogenannte **Güterstand
der Zugewinngemeinschaft**. Danach werden alle während der Ehezeit erwirtschafteten
Vermögenswerte, das sind alle Gegenstände, Rechte oder Wertpapiere, die einen wirtschaftlich
messbaren Wert aufweisen, zwischen den Eheleuten aufgeteilt. 

**Erbschaften und Schenkungen** werden dem jeweiligen Anfangsvermögen eines Ehepartners
hinzugezählt, bleiben also bei der Berechnung des Zugewinns unberücksichtigt.

Die Vermögensverhältnisse beider Eheleute müssen zur Feststellung entsprechend offengelegt
werden. 

## Altersvorsorge und Scheidung

Im Falle einer **Scheidung** ohne bestehenden Ehevertrag sieht das deutsche Familienrecht
den sogenannten **Versorgungsausgleich (VersAusglG) **vor. Dieser wird auf bestehende
Anwartschaften von Renten zur Alters-Vorsorge angewendet und beträgt im Regelfall
jeweils **50 %**. 

## Steuerliche Aspekte der Scheidung

Im Zuge einer Scheidung **verlieren beide Ex-Partner den Vorteil der gemeinsamen
steuerlichen Veranlagung**. Dieser kann nur noch im Jahr der Trennung genutzt werden.

Im Rahmen eines Wechsels der Steuerklassen von III/V oder IV/IV auf den jeweiligen
Status eines Ledigen, der Steuerklasse I, erhöhen sich hierdurch die jeweiligen **
individuellen Steuerlasten **zukünftig wieder.

Bezüglich des etwaigen Trennungsunterhaltes oder Kinderfreibeträgen bei Eheleuten
mit Kindern sind zudem gesonderte steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.  

Die **Zahlung des Zugewinnausgleichs** unterliegt beim Empfänger oder bei der Empfängerin
etwa nicht der Einkommensteuer, gleichzeitig gilt diese nicht als steuerlich abziehbare
Aufwendung bei dem oder der Zahlenden.   

## Rechtliche Unterstützung vom Fachanwalt

Im Falle weiterer Fragen zum Thema Scheidung und den damit eventuell einhergehenden
Auswirkungen auf Finanzen und Vermögenswerte stehen wir, die **Anwaltskanzlei Schnorrenberg&
Oelbermann**, Ihnen mit unseren [Scheidungsanwältinnen und -anwälten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/scheidung/)
für Familienrecht gerne **fachkompetent und zuverlässig** zur Seite.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0211 – 971 35 71. Unser Blog bietet Ihnen
zudem weitere informative Artikel rund um das Thema Familienrecht.

## Beitragsnavigation

[Unterhaltszahlung: was Sie darüber wissen sollten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/22/unterhaltszahlung-wissenswertes/)

[Sorgerecht bei unverheirateten Eltern: Rechte und Pflichten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/10/23/sorgerecht-unverheiratete-eltern/)