Title: Unterhaltszahlung: was Sie darüber wissen sollten
Author: RegioHelden
Published: 22. September 2023
Last modified: 26. September 2023

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# Unterhaltszahlung: was Sie darüber wissen sollten

 Veröffentlicht am 22. September 202326. September 2023

Wenn es zu einer **Scheidung oder Trennung** kommt, kann es nachfolgend zur Anmeldung
von **Unterhaltsansprüchen** seitens einer ehemaligen Partnerin oder eines ehemaligen
Partners kommen. Dabei können verschiedene Bereiche aus dem Unterhaltsrecht relevant
werden.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/22/unterhaltszahlung-wissenswertes/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Arten von Unterhaltszahlungen ](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/22/unterhaltszahlung-wissenswertes/?output_format=md#arten-von-unterhaltszahlungen)
 3. [Unterhaltszahlung bei Trennung und Scheidung](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/22/unterhaltszahlung-wissenswertes/?output_format=md#unterhaltszahlung-trennung-scheidung)
 4. [Unterhaltszahlung zum Wohle aller Beteiligten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/22/unterhaltszahlung-wissenswertes/?output_format=md#unterhaltszahlung-zum-wohle-aller-beteiligten)
 5. [Rechtliche Unterstützung vom Fachanwalt für Unterhaltsrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/22/unterhaltszahlung-wissenswertes/?output_format=md#rechtliche-unterstuetzung)

![Die Hände eines Mannes und seines Sohnes halten Münzen](https://www.schnorrenberg-
oelbermann.de/wp-content/uploads/sites/743/2023/09/die-haende-eines-mannes-und-seines-
sohnes-halten-muenzen-auf-einem-hoelzernen-hintergrund-con.jpg)

Pixel-Shot – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Eine Scheidung oder Trennung ist nicht nur emotional herausfordernd, sondern 
   hat auch auf rechtlicher Ebene Konsequenzen.
 * Sind gemeinsame Kinder vorhanden, kann der alleinerziehende Elternteil Unterhaltszahlungen
   vom anderen Elternteil verlangen. 
 * Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg & Oelbermann berät Sie gerne zu Regelungen im
   Rahmen des Unterhaltsrechts.

## Arten von Unterhaltszahlungen

Das Unterhaltsrecht regelt verschiedene Unterhaltsarten. Die relevantesten Bereiche
sind:

### Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt 

Der **Betreuungsunterhalt** muss gezahlt werden, wenn eine ehemalige Ehepartnerin
oder ein ehemaliger Ehepartner ein gemeinsames Kind alleine versorgt und betreut
und daher zum Beispiel auch nicht erwerbstätig sein kann. Der zu leistende Kindesunterhalt
richtet sich dann nach §1570 BGB. Der Anspruch besteht jedoch nur für die ersten
drei Jahre nach der Geburt des Kindes. Danach wird vom Gesetzgeber unterstellt, 
dass der betreuende Elternteil zumindest in einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten
kann. 

**Kindesunterhalt** ist in jedem Falle zu zahlen. Für den Elternteil, bei dem sich
das minderjährige Kind nicht dauerhaft aufhält, besteht die Verpflichtung zum sogenannten
Barunterhalt gemäß § 1612a BGB. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium
obliegt die Unterhaltsverpflichtung für beide Elternteilen. Betreuen Mutter und 
Vater die Kinder im Rahmen eines Wechselmodells, berechnet sich der Unterhalt anders.

### Trennungsunterhalt

Anspruch auf Trennungsunterhalt kann **bis zur rechtsgültigen Scheidung der Ehe 
beansprucht** werden.** **Für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung sind hierbei
folgende Bedingungen zu beachten: 

 1. In der Regel müssen die (noch Eheleute) bereits getrennt leben. 
 2. Der jeweilige Partner oder die jeweilige Partnerin, welcher bzw. welche einen Anspruch
    auf Unterhalt stellt, muss auch im entsprechend rechtlichen Sinne bedürftig sein.
 3. Der zur Zahlung des Unterhaltes heranzuziehende Partner oder Partnerin muss auch
    die notwendige Leistungsfähigkeit zur Aufbringung des Trennungsunterhaltes besitzen.

### Nachehelicher Unterhalt

Durch die Eheschließung sind Ehepartnerinnen und Ehepartner auch nach der Scheidung
dazu verpflichtet, den Lebensbedarf des anderen Ehepartners sicherzustellen, wenn
dieser dazu selbst nicht in der Lage ist und ein sog. Unterhaltstatbestand (§§ 1570–
1576, Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) erfüllt ist.

Gründe für einen andauernden nachehelichen Unterhaltsanspruch können Krankheit, 
die Betreuung von Kindern oder das Alter sein. Auch wegen Erwerbslosigkeit oder 
während einer Ausbildung können Unterhaltsansprüche vorliegen.

## Unterhaltszahlung bei Trennung und Scheidung

Sind die Tatbestandsvoraussetzungen, also die rechtlichen Voraussetzungen für den
Anspruch auf **Trennungsunterhalt** erfüllt, kann dieser bis zum Tag der rechtsgültigen
Scheidung bezogen werden. Die genaue Höhe des Trennungsunterhaltes ist vom Einkommen
der ehemaligen Eheleute abhängig.** **

Der **Betreuungsunterhalt** ist, wie bereits beschrieben, nur für die ersten drei
Jahre nach der Geburt des Kindes zu zahlen, unter Umständen auch darüber hinaus.

Der **Kindesunterhalt** richtet sich hingegen nach gesetzlichen Mindestunterhaltssätzen
für gemeinsame Kinder, sodass deren Existenzminimum gesichert ist. Er ist von dem
Elternteil zu zahlen, bei dem das Kind nicht regelmäßig lebt. 

Die **Unterhaltspflicht bei gemeinsamen Kindern**, also beim Betreuungsunterhalt
und dem Kindesunterhalt, besteht **unabhängig von einer zuvor bestehenden Ehe**.
Es geht ausschließlich um gemeinsame Kinder. Betreuungs- und Kindesunterhalt sind
gesetzlich vorgeschrieben. Mittels eines **Ehevertrags** lässt sich der **nacheheliche
Unterhalt** ausschließen oder einschränken. Jedoch ist diesbezüglich Trennungsunterhalt
sowie Unterhalt im Alter oder bei Krankheit nicht rechtswirksam möglich. Betreuungs-
und Kindesunterhalt sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

## Unterhaltszahlung zum Wohle aller Beteiligten

Unsere erfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälte unterstützen Sie als gemeinsame
Elternteile gerne zuverlässig und zielgerichtet bei einer **möglichst einvernehmlichen
Lösungsfindung**. Wenn es um die Versorgung der gemeinsamen Kinder geht, ist es 
für alle Beteiligten, vor allem für die Kinder selbst, am besten, wenn im Sinne 
der gemeinsamen Verantwortung eine versöhnliche Vereinbarung gefunden werden kann.

## Rechtliche Unterstützung vom Fachanwalt für Unterhaltsrecht

Im Falle weiterer Fragen zum Thema Unterhaltsrecht, etwa der Kalkulation etwaiger
Unterhaltsansprüche, stehen wir Ihnen, die Anwaltskanzlei Schnorrenberg & Oelbermann,
mit unseren [Fachanwältinnen und Fachanwälten für Unterhaltsrecht](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/unterhalt/)
und Familienrecht gerne fachkompetent und zuverlässig zur Seite. 

**Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0211 – 971 35 71.** Unser Blog bietet
Ihnen zudem weitere informative Artikel rund um das Thema Familienrecht.

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[Testament anfechten: 5 gute Gründe](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/08/10/testament-anfechten-5-gute-gruende/)

[Scheidung: Auswirkung auf Finanzen und Vermögenswerte](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/09/26/finanzen-und-vermogen-scheidung/)