Title: Erbe ausschlagen trotz abgelaufener Frist: Was ist möglich?
Author: RegioHelden
Published: 22. März 2023
Last modified: 23. März 2023

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# Erbe ausschlagen trotz abgelaufener Frist: Was ist möglich?

 Veröffentlicht am 22. März 202323. März 2023

Es gibt viele Gründe, um ein Erbe auszuschlagen. Diese reichen von privaten Umständen
bis hin zu **finanzieller Schadensabwendung**. Wer ein Erbe ausschlagen möchte, 
muss dies nach deutschem Recht **explizit und offiziell** tun und vor dem Nachlassgericht
erklären. Bei der Erbausschlagung gilt es neben der **Formpflicht** auch bestimmte
Fristen einzuhalten. Unter welchen Umständen eine Erbausschlagung auch nach Verstreichen
der jeweiligen Frist möglich ist, erklärt Ihnen die Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei,
Ihr [Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht/).

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/03/22/abgelaufene-frist-erbe/?output_format=md#wichtigste)
 2. [Welche Fristen gelten für das Ausschlagen eines Erbes?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/03/22/abgelaufene-frist-erbe/?output_format=md#fristen)
 3. [Wann das Ausschlagen eines Erbes sinnvoll ist](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/03/22/abgelaufene-frist-erbe/?output_format=md#ausschlagen-eines-erbes)
 4. [Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Frist versäumt habe?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/03/22/abgelaufene-frist-erbe/?output_format=md#moeglichkeiten)
 5. [Welche Gründe werden von der Rechtsprechung anerkannt](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/03/22/abgelaufene-frist-erbe/?output_format=md#gruende)

![Erbe trotz ausgelaufener Frist ausschlagen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.
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## Das Wichtigste in Kürze

 * Wer ein Erbe nicht annehmen möchte, muss die Erbausschlagung vor dem Nachlassgericht
   mit notariell beglaubigter Aussage über den Postweg oder alternativ persönlich
   erklären.
 * Für die Erbausschlagung gilt eine Frist von 6 Wochen nach Erbeintritt, bei Aufenthalt
   im Ausland verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
 * Ist die Frist verstrichen, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, das Erbe
   mit einer Anfechtung abzulehnen.
 * Entscheidend für eine nachträgliche Erbausschlagung ist ein beachtlicher Grund–
   beispielsweise die Unkenntnis über Nachlassverbindlichkeiten.

## Welche Fristen gelten für das Ausschlagen eines Erbes?

Die Frist für die Erbausschlagung beträgt **sechs Wochen** nach Eintritt des Erbfalls
bzw. nach Kenntniseintritt über den Anfall des Erbes. Hatte der Erbe oder die Erbin
seinen bzw. ihren letzten **Wohnsitz im Ausland**, verlängert sich die Frist auf**
sechs Monate**. Besteht ein Nebensitz in Deutschland, gilt allerdings wieder eine
Frist von sechs Wochen. Bei **minderjährigen Erben** und Erbinnen entscheidet der
jeweilige **gesetzliche Vertreter** oder die gesetzliche Vertreterin über die Erbannahme,
die geltenden Fristen sind dieselben. Zu erwähnen ist, dass Erbfälle, die nach dem
17.08.2015 eingetreten sind, nach Europäischer Erbrechtsverordnung nach der Gesetzeslage
des Landes, dessen **Staatsangehörigkeit** der Erblasser oder die Erblasserin hatte,
behandelt werden und sich somit unterschiedliche Fristen ergeben können.

## Wann das Ausschlagen eines Erbes sinnvoll ist

Wer ein Erbe vollumfänglich annimmt, haftet auch für etwaige Verpflichtungen. Das
Erbe kann somit zu **finanziellen Verlusten** führen. In diesem Fall macht es oft
Sinn, das Erbe auszuschlagen. **Gründe** für eine Erbausschlagung** **können beispielsweise
sein:

 * geerbte Immobilien mit hohem Sanierungsbedarf
 * eine laufende Privatinsolvenz
 * steuerliche Abwägungen

## Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Frist versäumt habe?

Ob die Erbausschlagung frist- und formgerecht erfolgt ist, wird nicht bei der Ausschlagungserklärung,
sondern erst später im **Erbscheinverfahren** geprüft. Ist die Frist für die Erbausschlagung
verstrichen, steht Ihnen in bestimmten Fällen das Rechtsmittel der **Anfechtung**
zur Verfügung. 

## Welche Gründe werden von der Rechtsprechung anerkannt

Ein bereits angenommenes Erbe rückgängig zu machen ist ein **anspruchsvolles Rechtsunterfangen**.
Schließlich ergeben sich dadurch maßgebliche Änderungen nicht nur für einen Erben
oder eine Erbin, sondern für die gesamte restliche **Erbfolge**. Als relevante Gründe
kann der **Erbe** oder die Erbin angeben, dass er beziehungsweise sie sich **über
folgende Sachverhalte** **geirrt hat**:

 * Nachlasswert
 * Höhe der Nachlassverbindlichkeiten
 * Anzahl der Erben und Erbinnen
 * Größe des Erbteils
 * Bestimmte Nachlassgegenstände

Bei Fristverstreichen oder **Unklarheiten** bzgl. erbrechtlicher Anliegen empfiehlt
sich die frühzeitige Kontaktaufnahme zu erfahrenen und **spezialisierten Fachanwälten
und -anwältinnen**.

## Beitragsnavigation

[Wie kann ich meinen Pflichtteil einklagen?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2022/08/19/pflichtteil-einklagen/)

[5 Gründe, warum ein Erbschein notwendig ist](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/07/11/erbschein-gruende/)