Title: Wie kann ich meinen Pflichtteil einklagen?
Published: 19. August 2022

---

# Wie kann ich meinen Pflichtteil einklagen?

 Veröffentlicht am 19. August 202219. August 2022 von [](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/author/)

Der Pflichtteil ist ein wichtiger Begriff aus dem Bereich des [Erbrechts](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht/).
Dieser gerechte Anteil soll Ihnen bei einem Erbe eine **Mindestbeteiligung am Nachlass**
sichern, wenn der Erblasser oder die Erblasserin Sie Testament nicht begünstigt 
hat. Doch nicht selten kommt es dazu, dass dem Erbe oder der Erbin der Pflichtteil
verwehrt wird. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihr Recht einfordern und 
sich rechtliche Hilfe holen. Bei der Schnorrenberg und Oelbermann Anwaltskanzlei
wissen wir genau, worauf es hierbei ankommt. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen,
wie Sie **erfolgreich Ihren Pflichtteil einklagen** können.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2022/08/19/pflichtteil-einklagen/?output_format=md#wichtigste)
 2. [Der Pflichtteil – so hoch ist er und diesen Personen steht er zu](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2022/08/19/pflichtteil-einklagen/?output_format=md#der-pflichtteil)
 3. [Prüfen Sie die Voraussetzungen für Ihren Pflichtteil](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2022/08/19/pflichtteil-einklagen/?output_format=md#voraussetzungen)
 4. [Professionelle Hilfe führt Sie zu Ihrem Pflichtteil](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2022/08/19/pflichtteil-einklagen/?output_format=md#hilfe)

⌊Anwaltskanzlei spricht über Erbrecht und Pflichtteil⌉⌊Anwaltskanzlei spricht über
Erbrecht und Pflichtteil⌉
 © makibestphoto – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Der Pflichtteil sichert den Berechtigten eine wirtschaftliche Mindestbeteiligung
   im Erbfall zu. Diesen Anspruch haben Kinder, Enkel, Eltern und die Ehegatten 
   des Erblassers oder der Erblasserin.
 * Es gibt eine Reihe von Sonderregeln, die bei der Bewertung des Anspruchs des 
   Pflichtteils geprüft werden müssen. Hierzu gehören der freiwillige Verzicht während
   Lebzeiten, die Erbunwürdigkeit und das rechtmäßige Entziehen des Pflichtteils.
 * Holen Sie sich für das Einklagen in jedem Fall professionelle Hilfe. Im Rahmen
   einer Stufenklage können Sie Ihre Ansprüche so in vielen Fällen erfolgreich durchsetzen.

## Der Pflichtteil – so hoch ist er und diesen Personen steht er zu

Der Pflichtteil erreicht die **halbe Höhe der gesetzlichen Erbquote**. Es handelt
sich hierbei um einen reinen Geldanspruch, der eine wirtschaftliche Mindestbeteiligung
sicherstellen soll. Folgende Personen steht der Anteil grundsätzlich zu:

 * Den Eltern des Erblassers oder der Erblasserin
 * Kinder und Enkel des Verstorbenen oder der Verstorbenen
 * Ehegatten des Erblassers oder der Erblasserin

Auch wenn es so auf den ersten Blick sehr klar erscheint, wer den Pflichtteil erhält,
gibt es **einige Sonderregelungen,** die vor der Auszahlung geprüft werden müssen.
Dies kann es im Einzelfall erschweren, den Pflichtteil erfolgreich einzuklagen.

## Prüfen Sie die Voraussetzungen für Ihren Pflichtteil

Wenn Sie grundsätzlich zum Personenkreis gehören, dem ein Pflichtteil zusteht, müssen
Sie weitere Voraussetzungen prüfen. Wichtig ist, dass Sie während Lebzeiten des 
Erblassers oder der Erblasserin **nicht freiwillig auf den Anteil verzichtet** haben.
Zudem dürfen Sie **nicht als erbunwürdig gelten** oder Ihnen der **Pflichtteil rechtmäßig
entzogen worden** sein. Hierfür gibt es strenge Voraussetzungen, die zu einem nachhaltigen
Vertrauensbruch zwischen Ihnen und dem Erblasser oder der Erblasserin geführt haben.
Zudem sollten Sie nicht das Erbe ausgeschlagen haben, da auch damit der Anspruch
erlischt. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann die Voraussetzungen zielgerichtet für
Sie prüfen.

## Professionelle Hilfe führt Sie zu Ihrem Pflichtteil

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Ihnen dennoch der Pflichtteil verwehrt
wird, sollten Sie sich professionelle Hilfe holen. Im Zuge einer **Stufenklage**
kommen Sie so mit Sicherheit zu Ihrem Recht vor Gericht. Nutzen Sie diese Möglichkeit
und lassen Sie sich umfassend zu dem Vorgehen beraten.

## Beitragsnavigation

[Erben ohne Testament: Welche Regeln beinhaltet die gesetzliche Erbfolge?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2022/07/26/erben-ohne-testament/)

[Erbe ausschlagen trotz abgelaufener Frist: Was ist möglich?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2023/03/22/abgelaufene-frist-erbe/)