Title: Erbe ausschlagen: Warum, bis wann, wie?
Published: 21. Juli 2021
Last modified: 31. Mai 2023

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# Erbe ausschlagen: Warum, bis wann, wie?

 Veröffentlicht am 21. Juli 202131. Mai 2023 von [](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/author/)

Nicht immer bedeutet erben auch gleich, Reichtum zu erhalten. Denn eine verstorbene
Person kann durchaus auch Verbindlichkeiten an ihre Nachkommen weitergeben. In diesem
Fall ergibt es durchaus Sinn, das Erbe auszuschlagen. Doch was bedeutet das überhaupt
und wie funktioniert es? Die **Rechtsanwälte Schnorrenberg und Oelbermann** aus **
Düsseldorf** und Bergisch **Gladbach** klären diese und alle weiteren Fragen zu 
diesem Thema.

![Erbe auszuschlagen](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/wp-content/uploads/
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## Welche Gründe sprechen dafür, ein Erbe auszuschlagen?

Es gibt unterschiedliche Gründe, die dafür sprechen, ein Erbe auszuschlagen. In 
der Regel wird dieses in einem **Testament** oder auch in einem **speziellen Erbvertrag**
geregelt. Alternativ kann auch eine **gesetzliche Erbfolge** herangezogen werden.
Folgende Gründe sprechen dafür, das Erbe auszuschlagen:

**1) Schulden**
 Wenn Sie Schulden geerbt haben, sollten Sie das Erbe **grundsätzlich
nicht antreten**. Denn sonst müssen Sie diese begleichen und Ihre finanzielle Situation
würde im Nachhinein schlechter aussehen als vorher.

**2) Laufende Privatinsolvenz**
 Wenn gerade eine **Verbraucherinsolvenz** besteht,
fällt das Erbe in die sogenannte **Insolvenzmasse**. In diesem Fall würde es dann
durch die Insolvenzverwaltung an die Gläubigerinnen und Gläubiger weitergegeben 
werden. Somit hätten Sie auch in diesem Fall keinen Vorteil durch das Erbe und sollten
es ausschlagen.

**3) Stark sanierungsbedürftiges Gebäude geerbt**
 Häufig wird auch eine Immobilie
vererbt. Bevor Sie in einem solchen Fall den Nachlass annehmen, sollten Sie den 
Zustand prüfen lassen. Dafür lohnt es sich durchaus, eine **Fachkraft zurate zu 
ziehen**. Wenn das Haus nur mit einem sehr hohen **Kostenaufwand** saniert werden
kann und Sie dadurch selbst noch Geld in die Modernisierung stecken müssen, gilt
es ebenfalls, die Erbschaft zu überdenken.

**4) Steuern**
 Wenn Sie Geld oder Güter erben, müssen Sie diese versteuern. Hierbei
spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel Ihre **Steuerklasse**,
der sogenannte **Steuerfreibetrag** und vor allem auch der **Verwandtschaftsgrad**.
Wenn sich durch die Versteuerung Nachteile für Sie ergeben, sollten Sie auch in 
diesem Fall das Erbe ausschlagen.

**5) Andere Gründe**
 Sollten Sie mit der Erblasserin oder dem Erblasser kein besonders
gutes **Verhältnis** mehr gehabt haben und waren eventuell sogar zerstritten, kann
dies gegen die Annahme des Erbes sprechen. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie 
von ihr oder ihm aus anderen Gründen kein Geld annehmen wollen.

## Innerhalb welcher Frist muss das Erbe ausgeschlagen werden?

Ab dem Tag, an dem Sie die Erbschaft angeboten bekommen, haben Sie **maximal sechs
Wochen Zeit**, diese auszuschlagen. Beachten Sie dabei aber, dass Sie darüber nur
informiert werden, wenn die oder der Verstorbene ein Testament beim Gericht hinterlegt
hat. Ansonsten müssen Sie sich **eigenständig erkundigen**, wer die Erben sind.

## Wie funktioniert eine Erbausschlagung?

Wie oben bereits erwähnt, werden Sie, sofern ein Testament erstellt wurde, vom **
Nachlassgericht** über den Tod der Erblasserin oder des Erblassers informiert. In
dem Schreiben steht zudem auch immer, ob bereits irgendeine andere angehörige Person
das Erbe vor Ihnen ausgeschlagen hat. Wenn kein Testament erstellt wurde, geht das
Gericht davon aus, dass Sie selbst erfahren haben, dass es zu einem Todesfall gekommen
ist.

Leider wissen das längst nicht alle Betroffenen. Daher kommt es nicht selten vor,
dass die oben beschriebene Frist von sechs Wochen verstreicht. In diesem Fall müssten
Sie das Erbe antreten. Dabei es ist egal, ob es sich um ein **Vermögen** oder um**
Verbindlichkeiten** handelt.

Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, beraten wir Sie als Kanzlei für [Erbrecht in Düsseldorf](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht/)
sehr gerne!

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[Erben ohne Testament: Welche Regeln beinhaltet die gesetzliche Erbfolge?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2022/07/26/erben-ohne-testament/)