Title: Wie meldet man einen Schaden der Kfz-Versicherung?
Published: 21. Mai 2021
Last modified: 29. Oktober 2025

---

# Wie meldet man einen Schaden der Kfz-Versicherung?

 Veröffentlicht am 21. Mai 202129. Oktober 2025 von [](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/author/)

Versicherungen sind dann am besten, wenn man sie nicht braucht. Aber leider kann
jederzeit ein Schadensfall eintreten. Mit gutem Grund ist daher die Kfz-Haftpflicht
eine **gesetzlich vorgeschriebene Versicherung**, die jede Fahrzeughalterin und 
jeder Fahrzeughalter abschließen muss. Wenn ein Schaden eingetreten ist, muss dieser
der Versicherung gemeldet werden. Dabei gibt es einiges zu beachten.

## Informationen zur Schadensmeldung in Kürze

1) Die **Schadensmeldung** an das Versicherungsunternehmen sollte **so schnell wie
möglich** erfolgen. In der Regel erwarten die Versicherungen die Schadensmeldung**
noch am gleichen Tag**. Wenn das nicht möglich ist, sollte sie jedoch **spätestens
innerhalb von drei Tagen** erfolgen. Das ist im jeweiligen Versicherungsvertrag 
individuell geregelt.

2) Zu den wichtigen Angaben, die der Versicherung übermittelt werden müssen, gehören
die **Namen der Unfallbeteiligten**, außerdem die **Versicherungsnummer**, damit
die Versicherung den Schaden sofort zuordnen kann. Auch **Zeit und Ort des Schadens**
müssen angegeben werden, am besten mit einer präzisen Schilderung des **Schadenhergangs**.

3) **Fotos zur Sicherung der Beweislage** sind ebenfalls wichtig.

⌊Zwei Hände machen mit Handy Foto von Autounfall⌉⌊Zwei Hände machen mit Handy Foto
von Autounfall⌉
 AdobeStock/Laymanzoom

## Die Schadensmeldung bei der Kfz-Versicherung

Bei Schäden aufgrund eines Autounfalls ist die Schadenshöhe in der Regel beträchtlich.
Auch vermeintlich kleine Mängel können hohe Reparaturkosten verursachen. Aus diesem
Grund muss der Schaden **unverzüglich der Versicherung** gemeldet werden. Das kann**
telefonisch oder schriftlich** geschehen. Der übliche Weg ist zunächst die telefonische
Schadensmeldung, der zeitnah schriftlich weitere Angaben folgen, unter anderem die
erwähnten **Beweisfotos**.

Die schriftliche Schadensmeldung kann auf diversen Wegen abgewickelt werden: per
Post, Fax oder Mail. Die unverzügliche Schadensmeldung hat unter anderem den Vorteil,
dass der Schadenshergang noch frisch im Gedächtnis ist. Wenn seit dem **Schadensereignis**
einige Tage vergangen sind, verblasst die Erinnerung. So können wichtige Details
in Vergessenheit geraten.

Wenn der Unfall von der **Polizei** aufgenommen wurde, ist die Versicherung gezwungen,
den Eingang des **Polizeiberichts** abzuwarten. Erst wenn dieser bei der Versicherung
vorliegt, kann sie tätig werden und darf gegebenenfalls Leistungen auszahlen. Falls
ein anderes Fahrzeug in den Unfall involviert war, sollten die Schadensmeldungen
an beide Versicherungen koordiniert werden.

## Verhalten im Schadensfall

Oberstes Gebot: ruhig bleiben. Nachdem die **Polizei** gerufen wurde, ist es Zeit,
die bereits erwähnten Beweisfotos anzufertigen. Streitereien über die Schuld am 
Unfall sollten unterbleiben, denn letztendlich entscheiden im Ernstfall später die
Gerichte. Vor Ort sind neben den Fotos **Notizen über den Hergang** hilfreich, ebenso
müssen **Versicherungsdaten** ausgetauscht werden. Am besten werden die Versicherungen
bereits jetzt telefonisch informiert. Die schriftliche Schadensmeldung erfolgt später.

## Der unverschuldete und der selbstverschuldete Unfall

Die Definition ergibt sich bereits aus den Begriffen. Die Versicherungslage ist 
unterschiedlich. Bei einem **unverschuldeten** Unfall trägt der **Unfallgegner die
Schuld**, die gegnerische Versicherung tritt ein. Bei einem **selbstverschuldeten**
Unfall zahlt die **eigene Versicherung die Schäden am gegnerischen Fahrzeug** – 
nicht jedoch die am eigenen Fahrzeug. In diesem Fall tritt die **Kfz-Haftpflichtversicherung**
durch die Regulierung der Schäden am gegnerischen Fahrzeug ein.

Die Schäden am eigenen Auto sind nur durch eine **Kaskoversicherung** abgedeckt.
Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ausgesprochen sinnvoll. Es gibt 
die **Vollkasko**. Diese greift bei Schäden, die die Fahrzeughalterin bzw.der Fahrzeughalter**
selbst verursacht** hat. Außerdem gibt es die **Teilkasko**. Diese leistet beispielsweise
bei **Wildunfällen** oder auch bei einem **Hagelschaden**.

## Kündigung im Schadensfall

Was wenig bekannt ist: Im Schadensfall kann die **Versicherungsnehmerin** oder der**
Versicherungsnehmer** die Versicherung **kündigen**, und zwar unabhängig davon, 
ob der Schaden zu seiner Zufriedenheit reguliert wurde oder nicht. Die Kündigung
ist schriftlich abzufassen. Im Umkehrfall ist jedoch auch die **Versicherung zur
Kündigung berechtigt**. Sie kann im Schadensfall die Kündigung aussprechen, ist 
jedoch unabhängig davon zunächst verpflichtet, den Schaden zu regulieren.

## Wie lange hat eine Versicherung Zeit, den Schaden zu regulieren?

Es gibt **keine gesetzliche Regelung** über die Frist, innerhalb welcher die Versicherung
einen Schaden zu regulieren hat. Allerdings kann man üblicherweise von einem **Zeitraum
zwischen vier und sechs Wochen** ausgehen. Wenn der Eindruck entsteht, die Versicherung
würde die Angelegenheit verschleppen, besteht die Möglichkeit, sich **anwaltlichen
Beistand** zu holen und der Forderung gegenüber der Versicherung dadurch Nachdruck
zu verleihen.

## Beitragsnavigation

[Krankschreibung: Was darf ich tun, was muss ich tun?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2021/04/16/krankschreibung-was-darf-ich-tun/)

[Erbe ausschlagen: Warum, bis wann, wie?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2021/07/21/erbe-ausschlagen/)