Title: Wie unterscheidet sich eine Schenkung von einer Erbschaft? &#8211; Schnorrenberg &#038; Oelbermann Rechtsanwälte
Published: 25. Februar 2021
Last modified: 31. Mai 2023

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# Wie unterscheidet sich eine Schenkung von einer Erbschaft? – Schnorrenberg & Oelbermann Rechtsanwälte

 Veröffentlicht am 25. Februar 202131. Mai 2023 von [](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/author/)

## Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung gestaltet sich ähnlich wie eine Erbschaft, jedoch wird das Vermögen
nicht erst **nach dem Ableben** eines Menschen als Betrag ausgezahlt, sondern geht
schon zu **Lebzeiten** an den Beschenkten. Es handelt sich dabei um eine Zuwendung,
bei der sich beide Parteien darüber einig sind, dass sie **unentgeltlich** stattfindet.

Die Schenkung gilt als **Rechtsgeschäft**, ist jedoch nur einseitig verpflichtend.
Der Schenker erbringt die Leistung, der Beschenkte hat keine Verpflichtungen. Trotzdem
gibt es Möglichkeiten, die Schenkung mit bestimmten Voraussetzungen oder Gegenleistungen
zu verbinden.

Die Schenkung wird **vertraglich geregelt**, wobei der Vertrag selbst keine notarielle
Beglaubigung benötigt, dagegen das Schenkungsversprechen schon. Informieren Sie 
sich in unserer **Kanzlei Schnorrenberg & Oelbermann** Rechtsanwälte genauer, was
eine Schenkung ist, wie sie vollzogen wird und welche Papiere benötigt werden.

⌊Holzhäuser stehen auf Papier als Symbol für Immobilienschenkung⌉⌊Holzhäuser stehen
auf Papier als Symbol für Immobilienschenkung⌉
 AdobeStock/amosfal

## Was ist eine Erbschaft?

Gegenüber der Schenkung ist die Erbschaft mit dem **Ableben** einer Person verbunden,
wobei das zugeteilte Vermögen als Ganzes auf eine oder auf mehrere Erben übergeht.
Die Erbschaft ist **das Vermögen des Erblassers**, wobei die Übergabe an Erben testamentarisch
festgelegt wird. Dabei muss das Testament handschriftlich aufgesetzt werden und 
wird in der Regel notariell beglaubigt, um die testamentarischen Regelungen rechtsgültig
zu machen.

Voraussetzung ist die Beglaubigung durch den Notar jedoch nicht, sodass Erben das
Testament auch **anfechten** können. In Deutschland gilt dabei die **gesetzliche
Erbfolge**, wenn kein Testament aufgesetzt wurde.
 Das Erbe ist nicht verpflichtend
und die Erbschaft kann auch Fallstricke enthalten, beispielsweise wenn hohe Schulden
vorliegen. Daher haben Erben innerhalb von 6 Wochen die Möglichkeit, **das Erbe 
auszuschlagen**.

## Was sind die Unterschiede zwischen Schenkung und Erbschaft?

Die Schenkung ist eine Übertragung des Vermögens unter Lebenden. Dazu gehören Zuwendungen,
die eine Bereicherung für den Beschenkten bedeuten. Auch zählen dazu Vereinbarungen
zwischen Ehegatten in Bezug auf das eheliche Vermögen oder eine **Abfindung**, die
gleichzeitig beinhaltet, dass derjenige, der die Schenkung erhält, **auf das Erbe
verzichtet**.

Die Schenkung kann mit einer Gegenleistung verbunden sein und mindert sich dann 
im Gesamtbetrag. Auch ist die Schenkung als **vorzeitiger Erbausgleich** möglich,
um frühzeitig den Erhalt zu garantieren. Gegenüber der Erbschaft besteht hier die
Möglichkeit, eine Schenkung **rückgängig zu machen** oder den Vertrag nach individuellen
Bedürfnissen zu gestalten.

Eine Erbschaft dagegen ist nur mit dem Ableben des Erblassers verbunden. Zu Lebzeiten
ist die Übertragung des Vermögens als Erbschaft nicht möglich, sondern nur als Schenkung.
Der entscheidende Unterschied zwischen Vererbung und Schenkung betrifft daher die**
Eigentumsübertragungsart**.

## Welche Schenkungsarten gibt es?

Die Schenkung kann in verschiedenen Ausprägungen erfolgen, das ganze Vermögen betreffen
oder nur Teile davon. Sie unterliegt immer dem **freien Willen** des Schenkenden.

Unterschieden wird in die Schenkung von **Vermögenswerten**, von **Gegenständen**
und **Grundstücken**. Möglich ist sie als:

 * **Handschenkung**: Der Schenkende überträgt Gegenstände oder Vermögenswerte auf
   den Beschenkten, wobei der Zugang sofort möglich ist und keine Gegenleistungen
   oder Verpflichtungen nach sich zieht. Die Handschenkung benötigt keine förmliche
   vertragliche Vereinbarung. Ausnahmen betreffen nur Grundstücksschenkungen.
 * **Schenkungsversprechen**: Die Verpflichtung für die Schenkung erfolgt vertraglich
   ohne Gegenleistung des Beschenkten und ist ein Versprechen für die Zukunft. Hier
   ist eine notarielle Beglaubigung notwendig, da das Schenkungsversprechen ansonsten
   ungültig ist.
 * **Schenkung im Todesfall**: Die Schenkung wird unter der Bedingung geleistet,
   dass der Beschenkte den Schenker überlebt. Diese Art Schenkung ähnelt der Erbschaft.

## Welche steuerlichen Unterschiede gibt es zwischen Schenkung und Erbschaft?

Die Schenkung unterliegt den **gleichen Steuerbedingungen** und Steuersätzen wie
die Erbschaft. Das gilt auch für die Bewertungsvorschriften und für eine Steuerbefreiung.

Den Unterschied zur Erbschaft bilden dagegen die **Versorgungsfreibeträge**. Diese
gelten bei einer Schenkung nicht, während sie bei der Erbschaft zum Tragen kommen.

Beide Varianten, sowohl die Schenkung als auch die Erbschaft, sind **steuerpflichtig**,
und zwar ab einem Betrag, der die geltenden **Freibeträge** übersteigt. Letztere
richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker und Beschenkten
und sind am höchsten, wenn es um Schenkungen an Kinder oder Ehepartner geht.

## Wo liegen die Vor- und Nachteile einer Schenkung?

Die **Vorteile** einer Schenkung zeigen sich in der Möglichkeit, sofort oder in 
absehbarer Zeit an das Vermögen des Schenkers zu gelangen und dieses für sich in
Anspruch zu nehmen, **ohne dass der Tod erfolgen muss**. Wenn das Vermögen auch 
im Todesfall an den Beschenkten übergeht, **fällt ein Teil der Erbschaftssteuer 
weg**.

Dazu gibt es bei der Schenkung **Steuerfreibeträge**, die sich alle **10 Jahre**
erneut ausschöpfen lassen. Die Übertragung des Vermögens durch Schenkung und zu 
Lebzeiten verringert den **Pflichtteilanspruch**. Das kann sowohl eine Bevorzugung
als auch eine Benachteiligung für pflichtteilberechtigte Personen bedeuten.

Der **Nachteil** einer Schenkung liegt darin, dass sie jederzeit **widerrufen** 
und **rückgängig** gemacht werden kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn
der Schenkende seine Meinung ändert, wenn er verarmt oder zahlungsunfähig wird.

Wenn die Schenkung bis zu 10 Jahre vor dem Ableben des Schenkers erfolgt ist, ist
ebenfalls das Rückgängigmachen möglich. Dann fließt sie in den **Pflichtteil** ein,
wodurch sich das Erbe verringert. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und vereinbaren
Sie einen Termin, wenn Sie Fragen zur Schenkung oder Erbschaft haben. Wir helfen
Ihnen gerne weiter.

Wir als Kanzlei für [Erbrecht in Düsseldorf](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/erbrecht/)
beraten Sie sehr gerne bei weiteren Fragen.

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##  Ein Kommentar zu “Wie unterscheidet sich eine Schenkung von einer Erbschaft? – Schnorrenberg & Oelbermann Rechtsanwälte”

 1.   **[Schuster & Partner](https://sspa.de/)** sagt:
 2.  [15. März 2021 um 7:57 Uhr](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2021/02/25/wie-unterscheidet-sich-eine-schenkung-von-einer-erbschaft/#comment-1181)
 3. Ein sehr interessanter Blog-Beitrag! Mit freundlichen Grüßen

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