Title: Wann lohnt es sich, ein Erbe auszuschlagen?
Published: 16. September 2020
Last modified: 26. Mai 2023

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# Wann lohnt es sich, ein Erbe auszuschlagen?

 Veröffentlicht am 16. September 202026. Mai 2023 von [](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/author/)

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Erbschaft auch negative Folgen haben
kann. Auch ist den meisten Erben nicht klar, dass sie eine Erbschaft ausschlagen
können. Dafür müssen sie jedoch bestimmte Dinge beachten. Wer nicht schnell genug
handelt, nimmt das Erbe automatisch an. Das kann zu **negativen wirtschaftlichen
Konsequenzen** führen. Wir von der Anwaltskanzlei Schnorrenberg – Oelbermann aus
Düsseldorf erläutern Ihnen daher im nachfolgenden Artikel die wichtigsten Aspekte
zu einer möglichen Erbausschlagung. Auch gehen wir darauf ein, was Sie zu diesem
Thema zwingend wissen sollten, damit Sie im Fall der Fälle keine Fehler machen.

![Erbe ausschlagen. Beratung beim Anwalt](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/
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## Was genau ist eine Erbausschlagung?

Das Gesetz regelt, dass alle Vermögenswerte und Schulden des Erblassers auf den 
oder die Erben übergehen. Der Erblasser kann dazu ein Testament anfertigen, in welchem
er den Übergang schriftlich klärt. Liegt kein Testament vor, so werden die Erben
nach der gesetzlichen Erbfolge bestimmt. Die Erben können eine Erbschaft jedoch 
ausschlagen. Bei einer Erbausschlagung handelt es sich um eine **schriftliche Erklärung**,
dass das **Erbe nicht angenommen** werden soll.

## In welchen Fällen ist es sinnvoll, ein Erbe auszuschlagen?

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen es sinnvoll ist, ein Erbe auszuschlagen. 
Die** wichtigsten Gründe** führen wir nachfolgend für Sie auf und erläutern sie:

 * wirtschaftliche Gründe des Erblassers
 * erbschaftssteuerliche Aspekte
 * Privatinsolvenz des Erben
 * persönliche Gründe

## Wirtschaftliche Gründe des Erblassers

Im Rahmen einer Erbschaft werden **Vermögen und Schulden** des Erblassers auf den
Erben übertragen. Übersteigen die Schulden das Vermögen oder werden sogar ausschließlich
Schulden vererbt, ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen.

## Erbschaftssteuerliche Aspekte

Wenn das vererbte Vermögen so hoch ist, dass ein Erbe sehr viel Erbschaftssteuer
zahlen muss, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen und die **Freibeträge
der anderen Erben auszunutzen**. Verstirbt beispielsweise einer von zwei Ehepartnern
und sind viele Kinder vorhanden, kann das Vermögen durch eine geschickte Ausschlagung
so vererbt werden, dass keine Erbschaftssteuer zu zahlen ist.

## Privatinsolvenz des Erben

Befindet sich der Erbe in einem Privatinsolvenzverfahren, wird das Vermögen des 
Erblassers in voller Höhe zur **Deckung der Schulden aus dem Privatinsolvenzverfahren**
genutzt. Hat der Erbe eigene Kinder, kann er die Erbschaft ausschlagen, sodass diese
auf die Kinder übergeht. In diesem Fall ist das Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger
geschützt.

## Persönliche Gründe

Nicht selten gibt es **Differenzen in Familien** oder der Verwandtschaft. Möchte
ein Erbe auch nach dem Tod des Erblassers nichts mit ihm zu tun haben, kann er das
komplette Erbe ausschlagen. Somit muss er sich beispielsweise auch nicht um die 
Beerdigung oder Grabpflege kümmern.

Es gibt noch zahlreiche weitere Gründe, die eine Erbausschlagung sinnvoll werden
lassen. Die aufgeführten Punkte dienen daher lediglich als **Orientierungshilfe**.
Eine** persönliche Beratung** bzgl. einer Erbausschlagung ist in vielen Fällen unverzichtbar.

## Wann ist es nicht sinnvoll, ein Erbe auszuschlagen?

Eine Erbausschlagung ist nicht sinnvoll, wenn dem oder den Erben aus der Erbschaft**
keine Nachteile** entstehen. Hat der Erblasser beispielsweise keine Schulden oder
ergeben sich keine steuerlichen Nachteile, kann das Erbe angenommen werden.

## Was sollten Sie bei der Erbausschlagung beachten?

Wichtig ist, dass die Erben die Erbausschlagung beim **Nachlassgericht** oder einem**
Notar** erklären. Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, wird er aus der Erbfolge gestrichen.
Er existiert im weiteren Erbfall nicht mehr. Das Erbe geht dann auf andere Erben
oder den Staat über, wenn es keine weiteren Erben gibt. Außerdem müssen Fristen 
eingehalten werden. Nach § 1944 Absatz 1 BGB muss das Erbe **innerhalb von 6 Wochen**
ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe von der
Erbschaft Kenntnis erlangt.

Außerdem sollten Sie beachten, dass für die Erbausschlagung Kosten entstehen. Diese
Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung sowie nach der Höhe der Erbschaft.

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Kontaktieren Sie uns gerne!

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