Title: Altersteilzeit: ein wichtiges Thema für viele Arbeitnehmer in Düsseldorf
Published: 25. August 2020

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# Altersteilzeit: ein wichtiges Thema für viele Arbeitnehmer in Düsseldorf

 Veröffentlicht am 25. August 202025. August 2020 von [](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/author/)

Die Altersteilzeit ist ein modernes Arbeitsmodell und für die Zeit vor dem Eintritt
in die gesetzliche Altersrente vorgesehen. Sie dient der **Arbeitszeitverkürzung**,
ist jedoch nicht für alle Arbeitnehmer möglich. Anspruch haben nur diejenigen, die
die Voraussetzungen der gesetzlichen Vorlagen erfüllen. Wir von der [Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/?output_format=md)
informieren über die Details der Altersteilzeit.

## Was ist Altersteilzeit?

Das Modell sieht vor, dass ein Erwerbstätiger ab einem bestimmten Alter für die 
verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente **von Vollzeitarbeit in Teilzeit wechselt**
oder nach der ersten Hälfte der Zeit freigestellt wird. Das gestattet den gleitenden
Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente, während der Arbeitgeber den Arbeitsplatz
rechtzeitig neu besetzen kann und keine Einbußen hat. Die Arbeitsbelastung wird 
reduziert, die Arbeitszeit halbiert.

Dabei wird das Gehalt nicht um die Hälfte gekürzt, sondern dem Altersteilzeitnutzer
werden weiterhin **70 Prozent seines Gehaltes ausgezahlt**, während die Einzahlungen
in die Rentenkasse 80 Prozent betragen. Die Aufstockung trägt der Arbeitgeber alleine
oder wird von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt, wenn sie vor 2010 begonnen hat.

## Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit?

Anspruch auf Altersteilzeit haben Erwerbstätige, wenn ihre **Altersrente in drei
Jahren** eintritt und das Arbeitsverhältnis länger besteht. Einige Sonderregelungen
erlauben auch eine längere Frist. Gesetzlich gefördert wird das Ganze nur dann, 
wenn die Altersteilzeit vor 2010 begonnen hat. Voraussetzungen sind, dass der Arbeitnehmer
einen **Arbeitsvertrag** und das **55. Lebensjahr vollendet** hat. Zudem muss er
1.080 Tage oder länger einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen 
sein.

Eine Vollzeitbeschäftigung ist nicht zwingend erforderlich. Auch die Teilzeitbeschäftigung
erlaubt die Vereinbarung einer Altersteilzeit. Trotzdem ist diese für beide eine
freiwillige Entscheidung und erfordert die **Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer**.
Die Altersteilzeit muss dabei immer mit dem Beginn der Rente enden.

## Was sind die Vorteile der Altersteilzeit?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von der Altersteilzeit. Einmal
ist es für den älteren Menschen so möglich, weiterzuarbeiten und Geld zu verdienen,
ohne sich zu überanstrengen oder ganz auf den Job verzichten zu müssen. Zum anderen
ist der **Übergang in die Rentenzeit** leichter.

In dieser Phase gewinnen ältere Erwerbstätige **mehr private Zeit** und erfahren
gleichzeitig die Befriedigung, ihr **Wissen weitergeben** zu können und nicht einfach
weg zu sein. Teilzeit bedeutet dabei nicht gleich halbes Gehalt oder halbe Rente.
Es geht um eine Aufstockung des Lohns und der Rentenbeiträge.

Für den Arbeitgeber ergeben sich ebenfalls Vorteile. Dazu gehören die **bessere 
Einteilung der Arbeitszeit**, die Besetzung der Stelle mit einem neuen Mitarbeiter
und die **gewonnene Einarbeitungszeit** während der Phase. Die Arbeit leidet nicht
unter altersbedingten Wissens- oder Erfahrungsverlust und wird günstig ausgeglichen.

Das langsamere Arbeiten und die fehlenden Arbeitsstunden werden durch den Nachfolger
wieder ersetzt. Dazu herrschen zwischen beiden Parteien mehr Zufriedenheit und Harmonie.
Altersteilzeit kann auch projektabhängig geplant werden. Der **wertvolle Erfahrungsschatz**
des älteren Erwerbstätigen fließt günstig ein, während **neue Mitarbeiter den Ablauf
schneller lernen**. Dazu wird mehr Arbeitsplatz für jüngeres Personal geschaffen.

## Welche Modelle gibt es für die Altersteilzeit?

In der Praxis üblich sind zwei Modelle, einmal das **Blockzeitmodell** und zum anderen
das **Gleichverteilungsmodell**. Hintergrund beider Modelle ist die Kürzung der 
Arbeitszeit um die Hälfte. Viele Arbeitgeber ziehen das Blockzeitmodell vor. Das
sieht vor, dass die Arbeitsphase zunächst weiter in Vollzeit verläuft und dann in
der zweiten Hälfte eine Freistellungsphase einsetzt, in der die Arbeit nicht mehr
angetreten werden muss. Beide Phasen gehen mit dem bereits gekürzten Gehalt einher.
Die Arbeitszeit darf dann höchstens 1,5 Jahre vor der Rente enden.

Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit um die Hälfte verkürzt, jedoch
gleichmäßig auf den gesamten Zeitraum verteilt. Das bedeutet, dass auch **Teilzeit
möglich** ist oder **die flexible Verteilung von Arbeit** und projektbezogenen Einsätzen,
ohne dass ein vorzeitiger Arbeitsabbruch stattfindet. Das ermöglicht den echten 
Übergang in das Rentenalter.

Risiken für das Blockmodell zeigen sich durch:

 * die Vorleistung des Arbeitnehmers für die erste Phase als volle Arbeitsphase
 * Insolvenz des Arbeitgebers
 * Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers

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