Title: Epidemieversicherung – für wen ist sie relevant und wann zahlt die Versicherung?
Published: 18. Juni 2020
Last modified: 29. Oktober 2025

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# Epidemieversicherung – für wen ist sie relevant und wann zahlt die Versicherung?

 Veröffentlicht am 18. Juni 202029. Oktober 2025 von [](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/author/)

Das Jahr 2020 hat uns eines gelehrt – im Falle einer bundesweiten und globalen Ausbreitung
eines Virus brauchen Unternehmen Unterstützung. Denn selbst die wachstumsstärksten
Firmen sind betroffen, wenn Arbeitnehmer nicht mehr tätig sein können, ganze Produktionsstätten
stillstehen und der Handel ausbleibt. Für die damit einhergehenden finanziellen 
Engpässe, die sich über mehrere Monate hinweg ziehen können und weitreichende Folgen
haben, existiert die **Epidemieversicherung**. Was genau es damit auf sich hat, 
für wen sich eine solche Versicherung eignet und welche Alternativen es gibt, berichten
wir, die [Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/),
Ihnen hier.

## Was ist eine Epidemieversicherung?

In Bezug auf die **Unternehmenssicherung** stellt die Epidemieversicherung im Ernstfall,
wie ihn viele Firmen im Jahr 2020 erleben, einen wichtigen Faktor dar. Denn sie 
sichert das unternehmerische Risiko, das bei finanziellen Engpässen unumgänglich
ist. Muss Ihr Unternehmen aufgrund von behördlich angeordneten Maßnahmen schließen,
kommt es zu **Produktionsausfällen** und sind die **Lohnkosten** nicht mehr tragbar,
greift die Versicherung. Sie übernimmt etwaige **Schadenminderungskosten**, die 
das Unternehmen sonst maßgebend belasten würden.

## Wer sollte eine solche Versicherung abschließen?

Grundsätzlich gilt, dass sich eine Epidemieversicherung für jeden Unternehmer eignet,
ungeachtet davon, in welcher Branche er tätig ist und welche Rechtsform oder Größe
seine Firma hat. Vom **Freiberufler** über ein **KMU** (kleines mittelständisches
Unternehmen) bis hin zum **Konzern** – jeder kann durch Krankheits- und Produktionsausfälle
betroffen sein. Aber auch andere Versicherungen leisten in solchen Fällen Abhilfe.
Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

## Wann zahlt die Versicherung und in welchen Fällen greift sie nicht?

In diesen unternehmerischen Fällen kann eine Epidemieversicherung vor den finanziellen
Folgen schützen. Die genauen Gegebenheiten klären unsere Anwälte für Versicherungsrecht
gerne mit Ihnen:

 * **Warenschäden:** Lieferungen aus betroffenen Gebieten können aufgrund des hohen
   Infektionsrisikos beschädigt sein. Die daraus entstehenden Kosten für die Vernichtung
   oder den Rückruf der Waren können Teil der Versicherungspolice sein.
 * **Lohnkosten:** Muss bei Erkrankung eine hohe Summe an Gehältern fortgezahlt 
   werden bzw. sind Freistellungen oder Ähnliches nötig, kann der Versicherungsschutz
   finanziell eingreifen.
 * **Ertragsausfall / Lieferengpässe:** Wird ein Lieferverbot ausgesprochen, zum
   Beispiel weil der Lieferant im Risikogebiet ansässig ist, und sind damit einhergehend
   Ertragsausfälle zu erwarten, schützt die Versicherung vor Schäden.
 * **Folgen von Hygieneproblemen:** Vor allem Gastronomie- und Medizinbetriebe sind
   bei erhöhten Krankheitsfällen und Virusinfektionen maßgeblich gefährdet. Werden
   Hygieneprobleme nun zur finanziellen Belastung, hilft eine Versicherung.

Problematische Fälle:

 * **Begriffsabgrenzung:** Derzeit wird häufig diskutiert, ob eine Epidemieversicherung
   auch im Falle einer **Pandemie** greifen sollte. Juristisch betrachtet muss eine
   klare Abgrenzung der beiden Begriffe im Vertrag vorhanden sein, da die Versicherung
   entweder im einen oder im anderen Fall greift.
 * **Lokale vs. globale Risiken:** Auch eine Rolle spielt die Ausbreitung der Krise–
   handelt es sich um lokale Risiken mit räumlicher Begrenzung, ist die Versicherung
   wirksam. Eine Pandemie wie COVID-19 ist nach Erklärung der WHO nicht mehr räumlich
   eingrenzbar. Grundsätzlich gilt, dass sich ein Unternehmen nicht gegen ein globales
   Risiko versichern kann. Lediglich in einzelnen Fällen, zum Beispiel mit nachgewiesenem
   Schadensfall, ist eine Versicherung gültig.

Sie haben Fragen zu Ihrem individuellen Versicherungsfall oder stehen in Gesprächen
mit Ihrer Versicherung? Unsere Anwälte für Versicherungsrecht helfen gerne!

## Welche Alternativen gibt es?

Alternativen zur Epidemieversicherung sind **Betriebsschließungs**– bzw. **unterbrechungsversicherungen**.
Sind Betriebe aufgrund von behördlichen Bestimmungen zur (vorübergehenden) Schließung
gezwungen, mindert die Versicherung den entstehenden Schaden. Sie erstattet zudem
die fortzuzahlenden Gehälter und übernimmt die Kosten für die Vernichtung von Waren
oder die Desinfektion des Betriebsraumes.

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[Vorsorge: Lebensversicherungen aus der Sicht eines Anwalts](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2020/05/14/vorsorge-lebensversicherungen-aus-der-sicht-eines-anwalts/)

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