Title: Vorsorge: Lebensversicherungen aus der Sicht eines Anwalts
Author: RegioHelden
Published: 14. Mai 2020
Last modified: 29. Oktober 2025

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# Vorsorge: Lebensversicherungen aus der Sicht eines Anwalts

 Veröffentlicht am 14. Mai 202029. Oktober 2025

Bei Beratungsgesprächen in unserer Düsseldorfer Anwaltskanzlei Schnorrenberg . Oelbermann
erleben wir oft, dass unsere Mandanten Fragen rund um** Lebensversicherungen** haben.
Lohnt sich (m)eine Lebensversicherung für mich? Was geschieht mit dem Geld im Todesfall?
Wie kann mein Anwalt mich in Sachen Lebensversicherung unterstützen? In diesem Blogbeitrag
haben wir die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt.

## Ist eine Lebensversicherung noch zeitgemäß?

Einst galt sie als sichere Miete und Garantie für einen gut gepolsterten Ruhestand:**
die Kapitallebensversicherung**. Schlechte Zinserträge und die ergänzenden, fondsgebundenen
Produkte ohne Ertragsgarantie lassen die Lebensversicherung seit einigen Jahren 
jedoch immer unattraktiver erscheinen.

Wie bei vielen Themen rund um Altersvorsorge und Versicherungsrecht empfiehlt es
sich auch hier, genauer hinzusehen. Denn es gibt durchaus Fälle, in denen sich der
Abschluss einer Lebensversicherung heute noch lohnt.

## Für wen lohnt sich eine Lebensversicherung?

Wer **am Anfang einer erfolgsversprechenden Karriere** steht, eine junge Familie
und/oder eine Investition absichern und gleichzeitig für den Ruhestand vorsorgen
möchte, für den sind zum Beispiel fondsgebundene Lebensversicherungen weiterhin 
eine geeignete Option. Attraktiv sind sie vor allem durch einen bei langer Vertragsdauer
entsprechend hohen Schlussüberschuss.

Für junge Angestellte mit **Perspektive auf ein durchschnittliches Gehalt** und 
generell für Menschen, die bereits über die **Mitte ihrer Dreißiger hinaus** sind,
lohnt es sich hingegen eher, von anderen Alternativen der Altersvorsorge Gebrauch
zu machen. Denn diese stehen stärker im Fokus staatlicher Förderung. Wer trotzdem
zusätzlich Angehörige oder Kredite absichern muss, sollte dafür besser eine reine
Risiko-Lebensversicherung wählen.

## Was ist bei Altverträgen zu beachten?

Viele Versicherungsnehmer, die bereits vor Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen
haben, möchten das Versicherungsverhältnis heute wieder lösen. Weil sich zum Beispiel
ihre Lebenssituation ändert und sie kurzfristig Geld benötigen. Oder weil sie effektivere
Strategien der Altersvorsorge für sich entdeckt haben.

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, sich wieder von einer** Lebensversicherung
zu trennen**:

 * Kündigung gemäß der Vertragsbedingungen
 * Widerruf/Rückabwicklung gemäß BGH-Urteil (für zwischen 1994 und 2007 geschlossene
   Verträge)
 * Verkauf an eine dritte Partei

Wer statt Trennung nur mehr Spielraum möchte, kann außerdem seine **Police beitragsfrei
stellen** lassen oder diese zur Deckung kurzfristigen Finanzbedarfs beleihen.

Welche dieser Varianten sich für Sie lohnt und ob es für Sie sinnvoll ist, sich 
von Ihrer Lebensversicherung zu trennen, hängt stark von Ihrer **individuellen Situation**
und der **konkreten Gestaltung Ihres Vertrags** ab. Und Vorsicht: Bei einer Fehlentscheidung
können Sie hier schnell ein kleines Vermögen verlieren.

## Bei Versicherungsrecht und Altersvorsorge: Immer Ihren Anwalt fragen!

Handeln Sie also nicht, ohne vorher einen Anwalt zurate zu ziehen. Das gilt übrigens
auch beim Neuabschluss einer Lebensversicherung sowie ganz allgemein für die Architektur
Ihrer Altersvorsorge.

Fachanwälte für Versicherungsrecht sind nicht nur versiert auf ihrem Gebiet und 
erfahren bei der Einschätzung von Angeboten und Verträgen. Sie sind zudem, anders
als etwa reine Finanzberater, strikt verpflichtet, ausschließlich die **Interessen
des Rechts und ihrer Mandanten** zu wahren.

## Was geschieht im Todesfall mit der Versicherungssumme?

Es sind situativ verständliche, im Rahmen unserer Rechtsordnung jedoch unnötige 
Sorgen, die viele Versicherungsnehmer trotz stets vertragsgerechten Verhaltens umtreiben:**
Bezahlt meine Versicherung im Todesfall** auch wirklich und vollständig und an den
richtigen Adressaten?

Wenn Sie in Ihrer Lebensversicherungspolice einen oder mehrere Berechtigte für die
Auszahlung im Todesfall benannt haben, bekommen diese die volle vertraglich vereinbarte
Summe ausgezahlt. Auch wenn es keine Auszahlungsberechtigten gibt, verbleibt das
Geld nicht bei der Versicherung, sondern fließt Ihrem Nachlass zu.

Allerdings ist in beiden Fällen Eile geboten. Versicherungen müssen **binnen zwei
Tage vom Tod des Versicherungsnehmers unterrichtet werden**. Anwälte unterstützen
Sie und Ihre Angehörigen auch in diesem Zusammenhang wie in allen Belangen rund 
um Altersvorsorge und Nachlass engagiert und kompetent.

## Beitragsnavigation

[Falsch beantwortete Gesundheitsfragen: Was tun, wenn die BU nicht zahlt?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2020/04/22/falsch-beantwortete-gesundheitsfragen-was-tun-wenn-die-bu-nicht-zahlt/)

[Epidemieversicherung – für wen ist sie relevant und wann zahlt die Versicherung?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2020/06/18/epidemieversicherung-fuer-wen-ist-sie-relevant-und-wann-zahlt-die-versicherung/)